…Oktober 1996 resultierende Forderung der Erblasserin bzw - nach deren Tod - der Verlassenschaft, weshalb dieser Betrag im Hauptinventar auch als Aktivum aufgenommen wurde. Dem Legatsanspruch des Bw in Höhe von ATS 166.000,00 steht somit die Forderung der Verlassenschaft gegenüber dem Bw aus dem Privatkreditvertrag…
…seinen Legatsanspruch nicht ausschlug, sondern darüber dergestalt verfügte, dass er diesen Anspruch gegen einen Teilbetrag des Kaufpreises von S 1,500.000,00 verrechnete. Eine Abfindung mit einer Liegenschaft liegt somit nicht vor. Ist dem Steuerpflichtigen vom Erblasser ein Geldvermächtnis ausgesetzt worden und erwirbt der…
…1 Z. 17 ErbStG in der Höhe von € 133.374,81 berücksichtigt. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass im Testament ausdrücklich festgelegt wurde, dass die Vermächtnisse aus dem kestpflichtigen Vermögen zu bestreiten sind. Aus dem Verlassenschaftsakt ergibt sich, dass genügend…
…Ansprüche der Legatare nicht durch Hingabe konkreten endbesteuerten Vermögens (zB Hingabe eines erbl. Sparbuches), sondern mit realisierten endbesteuerten Vermögenswerten, dann steht die Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG ausschließlich und zur Gänze dann allein dem Erben zu, wenn ihm nach Erfüllung aller Legatsansprüche…
…Mü. die Erbschaft an. Im Zuge einer Betriebsprüfung im Jahre 1999 nahm das Finanzamt das Verfahren betreffend Festsetzung der Grunderwerbsteuer von Amts wegen gemäß § 303 Abs 4 BAO wieder auf. Mit Wiederaufnahmebescheid vom 6. Juli 1999, welcher an die Verlassenschaft nach J.S.B. gerichtet…
…ist. In seinem Erkenntnis vom 25. März 1985, 83/15/0005 hat der Verwaltungsgerichtshof dazu ausgesprochen, dass daher zu besteuern ist der dem Vermächtnisnehmer angefallene und nicht ausgeschlagene Anspruch, von den Erben den vermachten Gegenstand zu fordern (§ 684 ABGB). Es kommt deshalb auch für die…
…einen Betrag von Lt. Protokoll über die Verlassenschaftsabhandlung vom 12. Jänner 2009 hat der Reinnachlass von MF insgesamt 805.393,10 € betragen. Im Nachlass haben sich auf drei Sparbüchern und dem Pensionskonto Guthaben in einem Gesamtumfang von 411.902,83 € befunden (welche im…
…von den Erben den vermachten Gegenstand zu fordern. Es kommt deshalb auch für die erbschaftssteuerliche Bewertung auf den Anspruch an, wie er mit dem Tode des Erblassers entstanden ist (VwGH vom 25. März 1985, 83/15/0005). Der Anspruch des Vermächtnisnehmers und auch die Steuerschuld…
…einen Betrag von Lt. Protokoll über die Verlassenschaftsabhandlung vom 12. Jänner 2009 hat der Reinnachlass von MF insgesamt 805.393,10 € betragen. Im Nachlass haben sich auf drei Sparbüchern und dem Pensionskonto Guthaben in einem Gesamtumfang von 411.902,83 € befunden (welche im…
…einen Betrag von Lt. Protokoll über die Verlassenschaftsabhandlung vom 12. Jänner 2009 hat der Reinnachlass von MF insgesamt 805.393,10 € betragen. Im Nachlass haben sich auf drei Sparbüchern und dem Pensionskonto Guthaben in einem Gesamtumfang von 411.902,83 € befunden (welche im…
…einen Betrag von Lt. Protokoll über die Verlassenschaftsabhandlung vom 12. Jänner 2009 hat der Reinnachlass von MF insgesamt 805.393,10 € betragen. Im Nachlass haben sich auf drei Sparbüchern und dem Pensionskonto Guthaben in einem Gesamtumfang von 411.902,83 € befunden (welche im…
…somit der dem Vermächtnisnehmer angefallene und nicht ausgeschlagene Anspruch, von den Erben den vermachten Gegenstand zu fordern (VwGH vom 25. März 1985, 83/15/0005). Wird das zugedachte Vermächtnis angenommen, so ist die Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Zif. 1 ErbStG mit dem Tode der…
…Mit Schreiben vom 20. August 2001 teilte der steuerlicher Vertreter von A dem Finanzamt mit, dass bis zur endgültigen Klärung, wer die beiden Betriebe des Verstorbenen weiterführen wird, die "Verlassenschaft nach A" diese Betriebe führen werde, wobei jegliche Korrespondenz seitens des Finanzamtes an die Witwe…
…ohne Rücksicht darauf, ob bares Geld in der Verlassenschaft vorhanden ist oder nicht (Fellner, a.a.O., Rz 31a zu § 2; VwGH vom 17. Juni 1971, 400/70). Der Vermächtnisnehmer leitet seinen Anspruch zwar aufgrund einer letztwilligen Verfügung vom Erblasser ab, diese Berufung gibt ihm…
…Ansprüche der Legatare nicht durch Hingabe konkreten endbesteuerten Vermögens (zB Hingabe eines erbl. Sparbuches), sondern mit realisierten endbesteuerten Vermögenswerten, dann steht die Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG ausschließlich und zur Gänze dann allein dem Erben zu, wenn ihm nach Erfüllung aller Legatsansprüche…
…Ansprüche der Legatare nicht durch Hingabe konkreten endbesteuerten Vermögens (zB Hingabe eines erbl. Sparbuches), sondern mit realisierten endbesteuerten Vermögenswerten, dann steht die Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG ausschließlich und zur Gänze dann allein dem Erben zu, wenn ihm nach Erfüllung aller Legatsansprüche…
…Ansprüche der Legatare nicht durch Hingabe konkreten endbesteuerten Vermögens (zB Hingabe eines erbl. Sparbuches), sondern mit realisierten endbesteuerten Vermögenswerten, dann steht die Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG ausschließlich und zur Gänze dann allein dem Erben zu, wenn ihm nach Erfüllung aller Legatsansprüche…
…390). Wie bereits eingangs erwähnt, erfolgte die rechtskräftige Einantwortung des Nachlasses der X. an ihre beiden Söhne PS und AS mit Beschluss des Bezirksgerichtes .... vom 16.3.2009. Mit diesem Zeitpunkt war die Verlassenschaft nach X. als Steuersubjekt nicht mehr existent (vgl. VwGH 9.12…
…4 Ob 522/91) - die Erbschaft ipso iure mit dem Tod des Verstorbenen, so gibt es dementsprechend auch keine Verlassenschaft. Ist dem anzuwendenden Recht der ruhende Nachlass fremd, kann dieser auch im Rechtsstreit nicht an die Stelle des Erblassers treten: Versagt das anzuwendende ausländische Recht…
…zukommt. Der durch eine solche Vereinbarung Begünstigte erwirbt durch den Erbfall nicht unmittelbar Eigentum am halben Mindestanteil, sondern erhält damit erst einen Anspruch auf dessen Übereignung. Er hat diesen Anspruch innerhalb einer vom Verlassenschaftsgericht festzusetzenden angemessenen Frist gegen den Nachlass des Verstorbenen geltend zu machen…