…und sie diese Aufgabe in überwiegendem Ausmaß selbst erfüllten. Auch das Pflegekindschaftsverhältnis iSd ABGB weise als Wesensmerkmal die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern auf, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern auf nicht bloß vorübergehende Dauer ausdrücke…
…auf Seiten 1021 bis 1022 hervorgehe, könne Familienbeihilfe auch bei einem nur vorübergehenden Pflegekindschaftsverhältnis gewährt werden, wobei eine eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern vorliegen müsse. Da die leiblichen Eltern in Bosnien einkommens- und vermögenslos seien, hätten sie ihren Sohn dem Bw zur Obsorge…
…auf die Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz, wonach Familienbeihilfe auch bei einem nur vorübergehenden Pflegekindschaftsverhältnis gewährt werden könne, wenn eine eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern vorläge, die sich im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern ausdrücke. Werde vom zuständigen Jugendwohlfahrtsträger ein Pflegschaftsverhältnis bescheinigt…
…Pflege der Kinder übertragen ist und sie diese Aufgabe in überwiegendem Ausmaß selber erfüllen. Auch das Pflegekindschaftsverhältnis iSd ABGB weist als Wesensmerkmal die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern auf, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern auf…
…Pflege der Kinder übertragen ist und sie diese Aufgabe in überwiegendem Ausmaß selber erfüllen. Auch das Pflegekindschaftsverhältnis iSd ABGB weist als Wesensmerkmal die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern auf, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern auf…
…2008/15/0314). Das Pflegekindschaftsverhältnis iSd ABGB weist als Wesensmerkmal die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern auf, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern auf nicht bloß vorübergehende Dauer ausdrückt. Im gegenständlichen Fall wurde das Vorliegen dieser…
…hergestellt werden soll. Familienbeihilfe kann nach den - den Unabhängigen Finanzsenat nicht bindenden - Durchführungsrichtlinien zum FLAG 1967 auch bei einem nur vorübergehenden Pflegekindschaftsverhältnis gewährt werden, wenn eine eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern vorliegt, die sich - anders als bei einer Überlassung auf nur kurze Zeit…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen des M von Afrika nach Österreich verlegt wurde, d.h. eine eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes vom Haushalt der Mutter in Afrika in den Haushalt des Vaters in Z erfolgt ist, zur Beantwortung nachstehender Fragen bzw. Vorlage folgender Unterlagen angehalten: "1) Nach Aktenlage…
…erfüllen. Auch das Pflegekindschaftsverhältnis iSd ABGB weist als Wesensmerkmal die eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern auf, wobei sich diese Verlagerung im Wechsel des Kindes in den Haushalt der Pflegeeltern auf nicht bloß vorübergehende Dauer ausdrückt. Das Oberlandesgericht Wien hat am 30.8.2005…
…Familie" geworden seien. Familienbeihilfe kann nach den - den Unabhängigen Finanzsenat nicht bindenden - Durchführungsrichtlinien zum FLAG 1967 auch bei einem nur vorübergehenden Pflegekindschaftsverhältnis gewährt werden, wenn eine eindeutige Lebensschwerpunktverlagerung des Kindes zu den Pflegeeltern vorliegt, die sich - anders als bei einer Überlassung auf nur kurze Zeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch WT, vom 1.) 8. Jänner 2009 gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 vom 4. Dezember 2008, 2.) 9. November 2011 gegen den Einkommensteuerbescheid und den Anspruchszinsenbescheid 2008, beide vom 27. September 2011, 3.) 9. November…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 15. Dezember 2005 bzw. 17. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer 2002 und 2003 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw* BW***, PLZ_Stadtort [Stadtort], Werkstatthaus, vertreten durch die Fritzenwallner-Gandler Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5741 Neukirchen am Großvenediger, Schlosserfeld 344, vom 26. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See…
Der Stellungnahme waren folgende Unterlagen angeschlossen: Anlage 1 - Lösungsvorschlag Organisationsstruktur S-T-V Anlage 2 - Präsentation ITB West - Ingenieurtiefbau Österreich West Über die Berufung wurde erwogen: 1) Festgestellter Sachverhalt Der Berufungswerber ist Eigentümer eines Eigenheimes in E, welches er im Frühjahr 1998 aus der Konkursmasse…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzamtsvertreter, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2005 sowie Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2005…
Als Leitender Technischer Angestellter und Projektleiter der T werden vom Berufungswerber berufliche Vor- und Nachbereitungen, berufliche Konzeptionen sowie elektronischer Schriftverkehr in den täglichen Randzeiten, zumeist auch noch spät abends, nach der Rückkehr von seinen Dienstreisen und auch am Wochenende in seiner Wohnung in Salzburg erledigt…
Die Bw hat sich zwar im Juni 2010 an die Wohnadresse ihrer Schwester polizeilich umgemeldet, verwickelte sich anschließend in Widersprüche, wo sie dann tatsächlich überwiegend genächtigt bzw. gewohnt hat (einmal im Wohnungsverband ihrer Schwester, dann wieder überwiegend bei ihren Eltern, obwohl diese aussagten, dass ihre…
In den Jahren 2001 bis 2006 hat der Berufungswerber in der verfügbaren Freizeit sowie die verfügbaren Randzeiten anlässlich seiner Dienstreisen nach Kärnten genutzt, um mit seinen an den Rollstuhl gebunden Vater unter anderem Gespräche zu führen und kleinere Ausflüge zum Wohnhaus in E. sowie in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 10. Juni 2008 betreffend Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2008, ersetzt durch den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 10. Juli 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MP, W, vom 6. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 26. Februar 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge…