…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…vorgesehen. Die der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse der TUA seien auch deswegen rechtlich unrichtig, weil die untersuchte Ware lediglich "aufgrund des kaum wahrnehmbaren Geruchs und Geschmacks nach Tee" nicht als "auf der Grundlage eines Teeextraktes" hergestellte Lebensmittelzubereitung angesehen werden könne. Die TUA übersehe dabei…
…Daher würde es sich bei X. um keinen verunreinigten oder stabilisierten Reinstoff handeln, sondern um eine absichtliche Zubereitung, welche als Lebensmittelzubereitung der Postion 2106 anzusehen wäre. Bedingt durch einen Stärkegehalt kleiner als 5 GHT (Gewichtshundertstelteile), einen Saccherosegehalt unter 5 GHT, einen Milchfettgehalt kleiner als 1…
…in L. Als Anmelder und indirekter Vertreter fungierte die Bf. Die Waren wurden unter der Warennummer 2106 9092 80 V999 mit der Bezeichnung "andere Lebensmittelzubereitungen: kein Milchfett und keine Saccharose etc. enthaltend: andere" zum freien Verkehr angemeldet und als konform abgefertigt. Eine Rechnung der E…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der P., in K. , vertreten durch Kosch & Partner, Rechtsanwaltskanzlei, 1011 Wien, Bäckerstraße 1, vom 21. März 1997 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 16. Jänner 1997, Zl. 100/0048024/96, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art…
Zu den Beweisantrag." Beziehung des seinerzeitigen Zollverfahrensaktes betreffend die erstmalige Einfuhr des Produktes X. durch die Y. und die Abfrage der Importe betreffend das Produkt X. vom Iran nach Österreich durch die Y. bzw. die Bf." ist festzustellen, dass im Hinblick auf abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht im…
…zollrechtlich freien Verkehr beantragt. In der Sendung befanden sich auch so genannte Omega3-GLM Kapseln in Beuteln zu 1000 Stück, die von der Bf als andere Lebensmittelzubereitungen unter der Warennummer 2106 9092 60 1 angemeldet wurden (Positions-Nr. 4 der Zollanmeldung). Zwecks Überprüfung der angenommenen…
…der Auszug, die Essenz oder das Konzentrat aus Tee müssen als wesentlicher Bestandteil bei der Herstellung der Lebensmittelzubereitung verwendet werden und dieser ihren eigenständigen Charakter verleihen (EuGH 4.3.2004, Rs C-130/02). Rohr- und Rübenzucker ist auch dann in die Position 1701 einzureihen…
…der Auszug, die Essenz oder das Konzentrat aus Tee müssen als wesentlicher Bestandteil bei der Herstellung der Lebensmittelzubereitung verwendet werden und dieser ihren eigenständigen Charakter verleihen (EuGH 4.3.2004, Rs C-130/02). Rohr- und Rübenzucker ist auch dann in die Position 1701 einzureihen…
…der Auszug, die Essenz oder das Konzentrat aus Tee müssen als wesentlicher Bestandteil bei der Herstellung der Lebensmittelzubereitung verwendet werden und dieser ihren eigenständigen Charakter verleihen (EuGH 4.3.2004, Rs C-130/02). Rohr- und Rübenzucker ist auch dann in die Position 1701 einzureihen…
…der Auszug, die Essenz oder das Konzentrat aus Tee müssen als wesentlicher Bestandteil bei der Herstellung der Lebensmittelzubereitung verwendet werden und dieser ihren eigenständigen Charakter verleihen (EuGH 4.3.2004, Rs C-130/02). Rohr- und Rübenzucker ist auch dann in die Position 1701 einzureihen…
…der Auszug, die Essenz oder das Konzentrat aus Tee müssen als wesentlicher Bestandteil bei der Herstellung der Lebensmittelzubereitung verwendet werden und dieser ihren eigenständigen Charakter verleihen (EuGH 4.3.2004, Rs C-130/02). Rohr- und Rübenzucker ist auch dann in die Position 1701 einzureihen…
…der Auszug, die Essenz oder das Konzentrat aus Tee müssen als wesentlicher Bestandteil bei der Herstellung der Lebensmittelzubereitung verwendet werden und dieser ihren eigenständigen Charakter verleihen (EuGH 4.3.2004, Rs C-130/02). Rohr- und Rübenzucker ist auch dann in die Position 1701 einzureihen…
…der Auszug, die Essenz oder das Konzentrat aus Tee müssen als wesentlicher Bestandteil bei der Herstellung der Lebensmittelzubereitung verwendet werden und dieser ihren eigenständigen Charakter verleihen (EuGH 4.3.2004, Rs C-130/02). Rohr- und Rübenzucker ist auch dann in die Position 1701 einzureihen…
…der Auszug, die Essenz oder das Konzentrat aus Tee müssen als wesentlicher Bestandteil bei der Herstellung der Lebensmittelzubereitung verwendet werden und dieser ihren eigenständigen Charakter verleihen (EuGH 4.3.2004, Rs C-130/02). Rohr- und Rübenzucker ist auch dann in die Position 1701 einzureihen…