…einen Tatbestand der Selbstbeschuldigung handelte (16.10.1997, B 552/94, ÖStZB 1998, 280 zu Landesabgaben). Die Selbstbeschuldigung habe Frau d umfänglich erfüllt, indem sie die Umsatzsteuerzahllast und die Lohnabgaben der GmbH nachträglich gemeldet und die Bezahlung durchgeführt habe. Falls die Behörde keine Selbstanzeigewirkung sehe…
…einen Tatbestand der Selbstbeschuldigung handelte (16.10.1997, B 552/94, ÖStZB 1998, 280 zu Landesabgaben). Die Selbstbeschuldigung habe Frau d umfänglich erfüllt, indem sie die Umsatzsteuerzahllast und die Lohnabgaben der GmbH nachträglich gemeldet und die Bezahlung durchgeführt habe. Falls die Behörde keine Selbstanzeigewirkung sehe…
…Steiermark und Kärnten Ausspielungen mittels Glücksspielautomaten, die nicht in den Regelungsbereich des GSpG fallen, unter gewissen Bedingungen gestatten (und in der Folge mit Gemeinde- und Landesabgaben belastet werden, die "aufgrund ihrer Höhe einen beachtlichen Kostenfaktor" darstellen), haben die anderen Bundesländer das "kleine Glücksspiel mittels Glücksspielautomaten…
…kein Anhaltspunkt. Fehlt es somit an einer entsprechenden Abgrenzungsbestimmung, so ist schlüssig davon auszugehen, dass ein und derselbe Rechtsvorgang mehreren Abgabenbelastungen (hier einer Landesabgabe und einer Bundesabgabe) unterliegen kann (VwGH 18.11.1993, 93/16/0014 und VwGH 19.9.2001, 2001/16/0174). Entgegen…
…fallen. Der Berufungswerber macht einen Betrag in Höhe von € 110, bezahlt an die Bezirkshauptmannschaft L für einen befristeten Aufenthaltstitel, bestehend aus der Pauschalgebühr Bundes- und Landesanteil sowie Landesabgabe, als Werbungskosten geltend. Gemäß § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften…
…2000 keine Umsatzsteuer vorzuschreiben (Punkt 4 des Berufungsschreibens). Das Finanzamt begründet die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 3. Dezember 2007 diesbezüglich wie folgt: Es wurde nicht von der Landesabgabe, sondern von dem von der Gemeinde B erhobenen Zuschlag in Höhe von € 0,73 die 10 %-ige…
…Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis VfGH 21.6.2002, G 32/02 ua. zu einer Regelung des Säumniszuschlags mit einheitlich vier Prozent in der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung ergeben könnten; zur Auswirkung der Abschaffung der Stempelmarken auf Ordnungsvorschriften siehe auch VfGH 26.02.2009, G 158/08)…
…und Nachsaison offenzulegen - war für die Bw. durchaus lukrativ. Sie sparte sich die Leistung von Gemeinde- und Landesabgaben und schaffte damit zudem eine brauchbare Beweisgrundlage, um einen wesentlichen Teil der Einnahmen beim Finanzamt nicht zu versteuern. Dies ist auch ein einleuchtender Grund für das jahrelange…
…Eingabe handelt (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2005/14/0126, VwSlg 8.102/F, das zur insoweit vergleichbaren Steiermärkischen Landesabgabenordnung ergangene hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2009, 2009/16/0031 und den hg. Beschluss vom 29. September 2011, 2011/16/0143…
…Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis VfGH 21.6.2002, G 32/02 ua. zu einer Regelung des Säumniszuschlags mit einheitlich vier Prozent in der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung ergeben könnten; zur Auswirkung der Abschaffung der Stempelmarken auf Ordnungsvorschriften siehe auch VfGH 26.02.2009, G 158/08)…
…VwGH bisher kein weiteres Erkenntnis auf dieses, zur Burgenländischen Landesabgabenordnung (idF: LAO-Bgld) ergangenen Erkenntnis gestützt. Gemäß der im Beschwerdefall vorgetragenen Sachlage ist eine Kanalanschlussgebühr vorläufig festgesetzt und innerhalb der Bemessungsverjährungsfrist ein Antrag auf endgültige Festsetzung eingebracht worden, wobei die endgültige Festsetzung für den Abgabepflichtigen…
…§ 9, 80 BAO, div. Landesabgabenordnungen) anzusehen und daher nicht in die Bemessungsgrundlage für DB und DZ einzubeziehen seien: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988). Der Begriff "Bezüge…
…Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis VfGH 21.6.2002, G 32/02 ua. zu einer Regelung des Säumniszuschlags mit einheitlich vier Prozent in der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung ergeben könnten; zur Auswirkung der Abschaffung der Stempelmarken auf Ordnungsvorschriften siehe auch VfGH 26.02.2009, G 158/08)…
…Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis VfGH 21.6.2002, G 32/02 ua. zu einer Regelung des Säumniszuschlags mit einheitlich vier Prozent in der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung ergeben könnten; zur Auswirkung der Abschaffung der Stempelmarken auf Ordnungsvorschriften siehe auch VfGH 26.02.2009, G 158/08)…
…Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis VfGH 21.6.2002, G 32/02 ua. zu einer Regelung des Säumniszuschlags mit einheitlich vier Prozent in der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung ergeben könnten; zur Auswirkung der Abschaffung der Stempelmarken auf Ordnungsvorschriften siehe auch VfGH 26.02.2009, G 158/08)…
…Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis VfGH 21.6.2002, G 32/02 ua. zu einer Regelung des Säumniszuschlags mit einheitlich vier Prozent in der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung ergeben könnten; zur Auswirkung der Abschaffung der Stempelmarken auf Ordnungsvorschriften siehe auch VfGH 26.02.2009, G 158/08)…
…Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis VfGH 21.6.2002, G 32/02 ua. zu einer Regelung des Säumniszuschlags mit einheitlich vier Prozent in der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung ergeben könnten; zur Auswirkung der Abschaffung der Stempelmarken auf Ordnungsvorschriften siehe auch VfGH 26.02.2009, G 158/08)…
…Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis VfGH 21.6.2002, G 32/02 ua. zu einer Regelung des Säumniszuschlags mit einheitlich vier Prozent in der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung ergeben könnten; zur Auswirkung der Abschaffung der Stempelmarken auf Ordnungsvorschriften siehe auch VfGH 26.02.2009, G 158/08)…
…Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis VfGH 21.6.2002, G 32/02 ua. zu einer Regelung des Säumniszuschlags mit einheitlich vier Prozent in der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung ergeben könnten; zur Auswirkung der Abschaffung der Stempelmarken auf Ordnungsvorschriften siehe auch VfGH 26.02.2009, G 158/08)…
…Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes im Erkenntnis VfGH 21.6.2002, G 32/02 ua. zu einer Regelung des Säumniszuschlags mit einheitlich vier Prozent in der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung ergeben könnten; zur Auswirkung der Abschaffung der Stempelmarken auf Ordnungsvorschriften siehe auch VfGH 26.02.2009, G 158/08)…