…abgegebenen Erklärungen. Vom Betriebsprüfer sei der Rohaufschlag an Hand der vorgelegten Eingangs- bzw. Ausgangsrechnungen und der Lagerstandsaufstellung mittels Einzeltatbestandes ermittelt worden. Unter Berücksichtigung des angeführten Aufschlages und eines ermittelten Wareneinsatzes (= bezahlter Wareneinkauf abzüglich weitergegebenes Warenlager zuzüglich übernommene Lieferantenverbindlichkeiten) ergäben sich im Prüfungszeitraum Kalkulationsdifferenzen, die…
Beim vorliegenden Sachverhalt steht außer Zweifel, dass die Umsätze der NV selbst nicht mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sind, sondern offenbar ein Vorlieferant seinen umsatzsteuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Der Vorsteuerabzug der NV wurde zu keinem Zeitpunkt in Betrugsabsicht vorgenommen. Die NV hat - wie ausführlich gezeigt…