…Gleichzeitig führte sie aus, dass sowohl die Aufwendungen für das Halten eines Zweitwohnsitzes in W als auch jene hinsichtlich Parkstrafen, Kreditkartengebühren, Ersatzreifen sowie den Besuch einer Faschingssitzung beruflich veranlasst und daher unter dem Werbungskostentitel zu subsumieren seien. In ihrer Argumentation führte die Bw. ins Treffen…
…steuerlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig (Aufteilungsverbot § 20 EStG 1988). Bankspesen bzw. Kreditkartengebühren sind nur dann als "Betriebsausgaben" abzugsfähig, wenn sie ein ausschließlich für betrieblich veranlasste Geschäftsvorfälle eingerichtetes Konto bzw. eine ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendete Kreditkarte betreffen. Es erfolgte diesbezüglich eine Richtigstellung im Zuge der…
…legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Rechtmittelbehörde vor, da wegen der Nichtankennung der Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung, den Familienheimfahrten, den Kontoführungskosten sowie der Kreditkartengebühr eine Berufung betreffend die Jahre 2002 und 2003 beim Unabhängigen Finanzsenat, Außenstelle Salzburg (UFS, Salzburg), Senat 6 (GZ…
…587,16 | 20 | Ausgegebene Karten Ticketweb | 2.796,00 Stk | 0,75 | 2.070,00 | 20 | Kreditkartengebühr | 1,00 | 940,35 | 940,35 | 20 | Rücklösekarten | 23,00 Stk. | 0,75 |…
…Titel in den Streitjahren 2002 und 2003 kein Werbungskostenabzug in Betracht käme. Auch führte das Finanzamt aus, dass Kreditkartengebühren nur dann absetzbar seien, wenn diese ein (nahezu) ausschließlich für beruflich veranlasste Geschäftsfälle eingerichtetes Konto betreffen würden. Mit Schreiben vom 11. Jänner 2005 stellte der Bw…
…auschließlich betriebliche Veranlassung der Kreditkarte ist auch im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Kosten für die Visa Karte (Kreditkartengebühr) sind daher zur Gänze nicht abzugsfähig. Zeitschrift Divemaster: Als Werbungskosten abzugsfähig ist berufsspezifische Fachliteratur. Die Zeitschrift Divemaster ist aber nach ihrer umfassenden Konzeption für jeden den…
…durchschnittlich € 83,00 deutlich teurer seien. Zur zweiten Frage: Kunden der Bw. würden immer dann in den Genuss von Sonderkonditionen (keine Konten-, Scheckkarten- oder Kreditkartengebühren) kommen, wenn sie entweder Großkunden seien oder das Problem ganz einfach selbst in die Hand nehmen würden. Das heiße…
…bei kleineren Beträgen von den wenigen Kunden (durchwegs Stammkunden) zuletzt tagelang (eben bis 10 Tage) nur mehr Zahlungen mit Kreditkarten getätigt wurden, weshalb auch wegen der zu hohen Kreditkartengebühren anschließend nur mehr sofortige Barzahlungen verlangt wurden. Ein Kassamangel könne dadurch nicht abgeleitet werden. Zum Sekteinkauf…