…sich unter § 6 Abs. 1 Z 3 a) unter den Überbegriffen "Tanzunterhaltungen und Feste" Bälle, Redouten, Kostümfeste, Kränzchen, Parties und sonstiger Publikumstanz. Im § 7 ist normiert, dass jede anmeldepflichtige Veranstaltung dem Magistrat gesondert rechtswirksam anzuzeigen ist. Rechtswirksam ist eine Anmeldung nur dann, wenn sie formgerecht…
…Z 12 KStG 1988 lautet: "Von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht sind befreit: Z 12 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes unter folgenden Voraussetzungen: - Der Betrieb besteht ausschließlich in der entgeltlichen Durchführung von geselligen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art (insbesondere Feste, Bälle, Kränzchen, Feiern, Juxveranstaltungen…
…angeführten Bewirtungsaufwendungen anlässlich von Fußball Turnieren, Gschnasen, Bällen (Aufwendungen für Bälle fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG - siehe Doralt, EStG § 20, Tz. 163), Kränzchen, Heurigen, Weihnachtsfeiern, Konzerten, Seniorennachmittagen, Besprechungen, Sitzungen, Workshops, Kirtagen bzw. anderen Veranstaltungen handelt es sich jedoch…