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UFSW RV/4007-W/09Erhöhte Eingabegebühr und Gebühr für amtliche Ausfertigung bei anmeldepflichtiger Tanzveranstaltung mit Erzielung von Einnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…sich unter § 6 Abs. 1 Z 3 a) unter den Überbegriffen "Tanzunterhaltungen und Feste" Bälle, Redouten, Kostümfeste, Kränzchen, Parties und sonstiger Publikumstanz. Im § 7 ist normiert, dass jede anmeldepflichtige Veranstaltung dem Magistrat gesondert rechtswirksam anzuzeigen ist. Rechtswirksam ist eine Anmeldung nur dann, wenn sie formgerecht…

UFSG RV/0508-G/07Fehlende Unternehmereigenschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts hinsichtlich nicht überschussorientierter Ballveranstaltungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…Z 12 KStG 1988 lautet: "Von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht sind befreit: Z 12 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes unter folgenden Voraussetzungen: - Der Betrieb besteht ausschließlich in der entgeltlichen Durchführung von geselligen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art (insbesondere Feste, Bälle, Kränzchen, Feiern, Juxveranstaltungen…

UFSW RV/2132-W/07Werbungskosten eines Politikers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

…angeführten Bewirtungsaufwendungen anlässlich von Fußball Turnieren, Gschnasen, Bällen (Aufwendungen für Bälle fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG - siehe Doralt, EStG § 20, Tz. 163), Kränzchen, Heurigen, Weihnachtsfeiern, Konzerten, Seniorennachmittagen, Besprechungen, Sitzungen, Workshops, Kirtagen bzw. anderen Veranstaltungen handelt es sich jedoch…