…In wirtschaftlicher Betrachtungsweise handelt es sich daher um eine befristete Entsendung, die rechtlich in Form einer Konzernversetzung bzw. eines Transfers abgewickelt wird. Herr K ist daher gem Rz 1038a Lohnsteuerrichtlinien als "Expatriate" zu sehen: Unser Mandant hatte während der letzten zehn Jahre keinen Wohnsitz in…
…von Umgründungen bzw. Betriebsveräußerungen und Konzernversetzungen wie folgt zu behandeln seien: "Wird im Rahmen von Betriebsveräußerungen von Umgründungen das Dienstverhältnis mit dem veräußernden oder umzugründenden Unternehmen als Arbeitgeber einvernehmlich aufgelöst und werden gesetzliche Abfertigungen im beidseitigen Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgezahlt, ist auch in…
…Februar 1997 (ARD 4819,7) zu beachten gehabt, wonach im Falle der Nichtauszahlung von Abfertigungsansprüchen bei Konzernversetzungen, auch diese übernommenen Abfertigungsansprüche im Sinne des § 67 Abs. 3 EStG zu versteuern sind. Was für Konzernversetzungen gelte, müsse aber auch für Versetzungen innerhalb einer GmbH & Co KG…
I. DBA-BRD (E) ex 2000 vom 24. August 2000, BGBl III 2002/182 (anzuwenden ab Veranlagung 2003): Art. 15 Abs. 1 DBA-BRD ex 2000 entspricht wortgleich dem Art. 15 Abs. 1 OECD-MA und weist somit das Besteuerungsrecht für Vergütungen aus unselbständiger Arbeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der A S.p.A. als Rnf der B S.p.A., der C GmbH und der D GmbH, alle 1040 Wien, Operngasse 21, vom 18. und 23 Juni 2009 gegen den Gruppenfeststellungsbescheid 24.6.2008/Änderung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M., vertreten durch I., vom 19. Oktober 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 29. September 2000, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (Sektion A) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1994…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der BfADR, vertreten durch Gessler&Co WT KEG, 6020 Innsbruck, Amraserstraße 85, vom 3. Oktober 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vom 8. September 2006 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufungen der Bw, vertreten durch ERNST&YOUNG Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, 1220 Wien…