…stream" Verschmelzung der Bw1-Kurzform AG in die Bw1-Kurzform GmbH trat der Effekt ein, dass die österreichische Konzernobergesellschaft mit der rechtsformübergreifenden Verschmelzung gleichzeitig zu einer GmbH (statt einer Aktiengesellschaft) wurde. Neben den geringeren Kosten für eine "GmbH" hat man sich durch die gewählte Verschmelzungsrichtung…
…gewährt, das sei ihre Konzernobergesellschaft. Das würde auf Basis der Überlegungen der Behörde bedeutet, dass die Bw. - als Konzerntochtergesellschaft - die stärkere Position gehabt hätte, auf Grund derer sie erst in der Lage gewesen wäre, ihre Konzernobergesellschaft auf die bedeutungslose Rolle eines bloßen Ermächtigungstreuhänders herabzuwürdigen. Damit…
…zeigt sich, dass es in Konzerngesellschaften manchmal zu Organbestellungen ohne Abschluss eines Anstellungsvertrages kommt, da die Ausübung des Mandates nur einen Teil der Arbeitskraft des Organwalters beansprucht und ein Anstellungsverhältnis nur gegenüber der Konzernobergesellschaft besteht (vgl Straube/Ratka/Stöger/Völkl in Straube (Hrsg), GmbHG § 15…
…so kann ein gesellschaftsteuerbarer Tatbestand [ ] nicht vorliegen. Personen, die über die über eine dritte Gesellschaft oder Personenvereinigung an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind, sind nicht Gesellschafter dieser Kapitalgesellschaft. Deshalb ist eine Konzernobergesellschaft [...] nicht Gesellschafterin dieser "Enkel "-Gesellschaften, auch wenn [... ]." Deutlicher als hier kann eine Rechtslage schon…
…dass ein von der E als Konzernobergesellschaft gewährtes Darlehen niemals im Auftrag der Bw. als einer Konzerntochtergesellschaft hätte erfolgen können, da eine Konzerntochtergesellschaft sich niemals erlauben würde, ihre Konzernobergesellschaft auf die bedeutungslose Rolle eines bloßen Ermächtigungstreuhänders herabzuwürdigen. Weiters seien auch die Überweisungen der Darlehensvaluta auf…
…100 % von der Rechtsmittelwerberin erfüllt. Bei dem von der Konzernmutter zusätzlich gewährten Vorteil in Form der Ausgabe von Stock Options an die von der ausländischen Konzernobergesellschaft bestimmten Dienstnehmer der Rechtsmittelwerberin handelt es sich somit um keine Zahlung eines Dritten, die eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber…