…wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe." In einem beim Finanzamt im März 2006 eingegangen Schriftsatz führte der Bw. aus, dass er Konsumentenschutzziele verfolge und ihm daher Begünstigungen für die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke iSd §§ 34 ff der Bundesabgabenordnung eingeräumt seien. Gleichzeitig übermittelte der Bw…
…sich hiebei um einen Zweig des Erwerbs- und Wirtschaftslebens handelt - als gemeinnütziger Zweck anzusehen. Sehr wohl gemeinnützig ist demgegenüber aber - wie dies auch vom Bw. angesprochen wird - die Förderung der Kultur sowie die Verfolgung von Konsumentenschutzzielen (Baldauf in Baldauf / Renner / Wakounig, Die Besteuerung der Vereine…
…BGBl. Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung, und die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung) vom 18. August 2010, BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden…
…zu entnehmen sei. Laut dem OGH-Erkenntnis hatte der Bw auf dem Zivilrechtsweg gemäß § 5j Konsumentenschutzgesetz (KSchG) die vermeintliche Gewinnzusage des Versandhauses Fa. P in I. betreffend einen Pkw Marke Vw Golf Cabrio im Wert von S 300.000 auf Herausgabe oder Zahlung eingeklagt und…
sind ihre Konsumentenschutzrechte verletzt worden? wurden sie ohne ihr zumutbares Wissen übervorteilt? wurden sie über das steuerrechtliche Schicksal der Investition getäuscht oder unzulänglich informiert?) nach dem oben Gesagten nicht zu erkennen. Im Übrigen ist hinsichtlich der Frage der Umsatzsteuerpflicht der streitgegenständlichen Betätigung Sofortbeurteilung geboten. Der…
…Bescheid (Berufungsentscheidung vom 22. April 2004 des Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz als Abgabenbehörde zweiter Instanz) wurde keine Beschwerde an die Gerichthöfe des Öffentlichen Rechts eingebracht. Mit Antrag vom 11. Mai 2006 beantragte der Berufungswerber die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO sowie…
…BGBl. Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung, und die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung) vom 18. August 2010, BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden…
…BGBl. Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung, und die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung) vom 18. August 2010, BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden…
…Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung, und die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung) vom 18. August 2010, BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung…
…BGBl. Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung, und die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung) vom 18. August 2010, BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden…
…BGBl. Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung, und die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung) vom 18. August 2010, BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden…
…3 lit. a EStG zustehe. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz habe mit Schreiben vom xx.x.2007 (und Verlängerung vom yy.y.2011) mitgeteilt, dass der Bw. auf Grund eines Antrags von den österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit befreit sei. Da der…
…BGBl. Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung, und die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsordnung), BGBl. Teil II, Nr. 261/2010 vom 18. August 2010 in der jeweils geltenden Fassung…
…zu geben sei (nach Einordnung in die Richtsatzposition 04.11.02). Diese Einschätzung des Grades der Behinderung stützt sich auf die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung, BGBI II Nr. 261/2010)…
…5.2006 und vom 17.8.2010 angeführt. Der Grad der Behinderung wurde aufgrund der mit 1.9.2010 in Kraft getretenen Einschätzungsverordnung (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 18.8.2010, BGBl II Nr. 261/2010) nach der Richtsatzposition 12.02…
…BGBl. Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung, und die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung) vom 18. August 2010, BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden…
…Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung, und die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung) vom 18. August 2010, BGBl II Nr 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die…
…Firma ca. 3 Jahre in Wien bleiben werde". Am 22.2.2007 langte beim Finanzamt ein Schreiben des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) ein mit folgendem Betreff: "Formular E 102 betreffend Verlängerung der Entsendung nach Art. 14 Z 1 lit. b der…
…BGBl. Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung, und die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung) vom 18. August 2010, BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden…
…BGBl. Nr. 22/1970, in der jeweils geltenden Fassung, und die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung) vom 18. August 2010, BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden…