…für Kinder, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Aus der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes (EuGH) ergibt sich weiters, dass nicht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend ist, ob eine Person weiterhin in den Geltungsbereich der Verordnung fällt, sondern der Umstand, dass sie gegen Risiken im…
…Kind im Sinne dieser Bestimmungen einerseits der Bezug der österreichischen Familienbeihilfe und andererseits der ständige Aufenthalt des Kindes in Österreich ausschlaggebend. Entsprechend der EG-VO 1408/71, Art. 73 habe ein Arbeitnehmer, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates unterstehe, für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat…
…die Familienangehörigen wohnen. Sind die Familienleistungen im anderen Mitgliedsstaat höher, besteht dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Verbindung mit Art. 10 der DVO 574/72). Wird in jenem Mitgliedstaat, der vorrangig zur…
…Erziehungsgeld und Kindergeld unterliegen nicht der Besteuerung. Im ggstdl Fall liegt der für die VO idealtypische Fall vor, dass ein Elternteil und die Kinder in einem Mitgliedstaat wohnen und der andere Elternteil als Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat erwerbstätig ist und dort wohnt. Für die…
…in dessen Gebiet die Familienangehörigen wohnen. Sind die Familienleistungen im anderen Mitgliedsstaat höher, besteht dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Verbindung mit Art.10 der DVO 574/72). Wird in jenem Mitgliedstaat…
…ist, kein Antrag gestellt, so kann der andere Mitgliedstaat dennoch jene Leistungen, die bei Antragstellung gewährt worden wären, bei der Berechnung der Differenzzahlung berücksichtigen (Artikel 76 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71). Maßgeblich ist der tatsächliche Anspruch im Wohnmitgliedstaat. Wird kein Antrag gestellt…
…Kommission unter http://ec.europa.eu.) Im ggstdl Fall liegt der für die VO idealtypische Fall vor, dass ein Elternteil und die Kinder in einem Mitgliedstaat wohnen und der andere Elternteil als Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat erwerbstätig ist und dort wohnt. Für die Kindesmutter…
…sie gewohnt hat - im gegenständlichen Fall also Deutschland - und in dem ihr früherer Ehegatte weiterhin lebt und arbeitet, Familienbeihilfe erhalten hat, für ihr Kind, ihren Anspruch auf diese Beihilfe beibehält, obwohl sie diesen Staat verlässt, um sich mit ihrem Kind in einem anderen Mitgliedstaat - hier:…
…für ihre drei Kinder im Zeitraum 1. Mai 2004 bis 30. September 2007 bezogenen Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträge in Höhe der (fiktiven) ausländischen Beihilfenansprüche mit folgender Begründung zurückgefordert. "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben…
…wenn die Familienleistungen in dem einen Mitgliedstaat höher sind als in dem anderen, ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages besteht. Der Wohnortstaat der Kinder (Österreich) muss seine Familienleistungen zur Gänze bzw. teilweise bezahlen, wenn es im Beschäftigungsstaat der Eltern keine oder nur geringere gleichartige Familienleistungen…
…juristische Person, an die sie zu zahlen sind, im Gebiet des zuständigen Staates oder in dem eines anderen Mitgliedstaats wohnt oder sich dort aufhält." Über Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 16. Dezember 2003 erkannte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 7. Juni 2005…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder…
…solcher Kriterien im Rahmen eines für Arbeitnehmer oder Selbständige errichteten Systems oder eines Systems der Ziffer iii) gegen ein anderes in Anhang I bestimmtes Risiko pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert ist oder wenn auf sie bei Fehlen eines solchen Systems in dem betreffenden Mitgliedstaat die in…
…die im Gebiet eines Mitgliedsstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und Pflichten auf Grund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, wie die Staatsangehörigen dieses Staates, soweit besondere Bestimmungen dieser Verordnung nicht anderes vorsehen. Gemäß Artikel 4 der VO EWG 1408/71 gilt…
…Betreuung, Erziehung und Pflege eines Kindes dem Geldunterhalt des anderen Elternteiles gleichgestellt sei, könne daher durch Leistung des reinen Geldunterhaltes keine überwiegende Leistung des Unterhaltes gegeben sein, unabhängig von der Höhe des aufgewendeten Betrages. Im Berufungsfall liege der grundsätzliche Anspruch auf Familienbeihilfe nicht vor, weil…
…einem anderen Mitgliedstaat lebe. Auch der Verfassungsgerichtshof habe in seinem Erkenntnis vom 30. November 2000, B 1340/00, ausgesprochen, dass die Familienbeihilfe für das jeweilige Kind zu verwenden sei und denjenigen entlasten solle, der den überwiegenden Aufwand für die Erziehung und Pflege des Kindes erbringt…
…anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags ausgesetzt; erforderlichenfalls ist ein Unterschiedsbetrag in Höhe des darüber hinausgehenden Betrags der Leistungen zu gewähren. Ein derartiger Unterschiedsbetrag muss jedoch nicht für Kinder gewährt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat…
…Gebrauch gemacht und in einem anderen Mitgliedstaat eine Berufstätigkeit ausgeübt hat, unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit unter die Vertragsbestimmungen (vgl. EuGH-Urteil vom 26. Jänner 1999, Rs C-18/95, Terhoeve, Randnummern 25 und 26). Da der Berufungswerber im Streitjahr 2002 in Österreich…
…die im Gebiet eines Mitgliedsstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und Pflichten auf Grund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, wie die Staatsangehörigen dieses Staates, soweit besondere Bestimmungen dieser Verordnung nicht anderes vorsehen. Gemäß Artikel 4 der VO EWG 1408/71 gilt…
…Kindern verringern soll (s auch Urteil des EuGH vom 5.2.2002, Rs C-255/99 Anna Humer). Nach Art 73 dieser VO hat ein Arbeitnehmer, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates unterliegt, vorbehaltlich hier nicht entscheidender Ausnahmen, für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen…