…betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2007 wird geändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Leiter der Katastrophenhilfe der F…
…ermöglichen. Ich habe mich spontan dafür bereit erklärt einen nicht unwesentlichen Betrag dafür zu spenden. Da diese Schnellhilfe nicht in der Liste der begünstigten Empfänger namentlich aufscheinen, jedoch global die Katastrophenhilfe in der Liste angeführt ist, möchte ich sie bitten diese Spende dennoch zu berücksichtigen. ..…
…sucht mit Tieren nach verschütteten, verletzten oder verirrten Personen, leistet Erste Hilfe und ist auch in der Katastrophenhilfe im In- und Ausland beteiligt. In einigen Bundesländern werden die Zweigvereine der XXXX auch als Einsatzorganisationen per Bescheid der jeweiligen Landesregierung anerkannt. Unter den Mitgliedern befinden sich…
…formulieren. Die in § 2, 3. Absatz aufgezählten Tätigkeiten stellen ideelle Mittel zur Verfolgung von mildtätigen Zwecken oder Zwecken der Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe dar und müssten im Statut vom Zweck getrennt, in einem eigenen Paragraphen, angeführt werden. Es läge sonst eine begünstigungsschädliche Zweck-Mittel-Vermischung vor…
…In der Begründung führte die Behörde erster Instanz aus, dass die in den Statuten aufgezählten ideellen Mittel nicht zur Verfolgung von unmittelbar mildtätigen Zwecken oder Zwecken der Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe geeignet seien. Die Auflösungsbestimmung müsse eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder der Aufhebung…
…§ 4a Z. 3a EStG ist die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 37 BAO bzw. von Zwecken der Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe erforderlich. Der Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides stehen folgende Statutenmängel entgegen: In § 3 Abs. 1 ist ein mildtätiger Zweck anzuführen. Zudem enthält Absatz (1) eine Zweck…
…müssen das ganze Jahr hindurch rund um die Uhr erreichbar sein. Kurzfristige Luftfahrzeugeinsätze (Personentransporte, Katastrophenhilfe, Luftraumsicherungsoperationen) machen es notwendig das Personal kurzfristig und zu jeder Zeit in den Dienst zu stellen. In der Nacht werde ich üblicher Weise am Festnetz angerufen, weil es zweckmäßig ist…
…der Stadtgemeinde die fachgerechte Ausführung durchgeführt worden. Zusätzliche Ersätze oder Zuwendungen aus dem Titel der Katastrophenhilfe hätte es seitens der Stadtgemeinde BL nicht gegeben. Weiters wurde ein Lageplan unter Kennzeichnung des Weges beigelegt und diverse Fotos. Mit Datum 23. Juli 2004 wurde gegenständliche Berufung dem…
…B" nicht in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung und Lehre betreiben oder mildtätige Zwecke bzw. Zwecke der Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe verfolgen und Inhaber von Spendenbegünstigungsbescheiden sind oder waren, aufscheint (siehe Liste der begünstigten Spendenempfänger, https://www.bmf.gv.at/Service/allg…
…von sehr allgemeiner Art; ein Abzug als Werbungskosten komme insgesamt nicht in Betracht. Der gegenständliche Spendenempfänger sei nicht in der Liste der begünstigten Spendenempfänger für mildtätige Zwecke sowie für Entwicklungs- und Katastrophenhilfe des BMF genannt, sodass ein steuerlicher Abzug nicht erfolgen könne. Das geltend gemachte…
…Ersteinsatzzuschlag, Funktionszuschlag, Gefahrenzuschlag, Unterkunfts- und Verpflegungszuschlag. Die Auslandszulage nach dem AZHG ist auf die speziellen Verhältnisse von Auslandseinsätzen auf Grund des KSE-BVG (insb. Friedensmissionen und Katastrophenhilfe) ausgerichtet. Soweit es für die steuerrechtliche Beurteilung des Anwendungsbereiches des § 20 Abs. 2 EStG von Bedeutung ist, sind…
…, B.zz (bzw. vormals 7). Dies stimmt auch mit dem Umstand überein, dass den Antrag auf Katastrophenhilfe an das Land O.Ö. vom 22.08.2002 (laut der vorgelegte Kopie, die sich im Steuerakt befindet) nicht Sie gestellt haben, sondern ihre Tochter T. und dass…
… - Entwicklungshilfe und - Katastrophenhilfe. In Z 3 wird weiters zwischen Spenden von Geld oder Sachen (lit a) und nur von Geldspenden (lit b) unterschieden. Die Bestimmungen in Z 3 lit b gelten für die so genannten "spendensammelnden Organisationen" und sind wie folgt normiert: b) Geld an…
…4 EStG 1988 ausgedehnt. Nach dem StRefG 2009 sollen Zuwendungen (Spenden) für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und für Zwecke der Katastrophenhilfe abzugsfähig sein. Voraussetzung soll aber wie bei den bisher vorgesehenen Spendenbegünstigungen sein, das durch das Anlegen…
…4 EStG 1988 ausgedehnt. Nach dem StRefG 2009 sollen Zuwendungen (Spenden) für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und für Zwecke der Katastrophenhilfe abzugsfähig sein. Voraussetzung soll aber wie bei den bisher vorgesehenen Spendenbegünstigungen sein, das durch das Anlegen…
…4 EStG 1988 ausgedehnt. Nach dem StRefG 2009 sollen Zuwendungen (Spenden) für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und für Zwecke der Katastrophenhilfe abzugsfähig sein. Voraussetzung soll aber wie bei den bisher vorgesehenen Spendenbegünstigungen sein, das durch das Anlegen…
…4 EStG 1988 ausgedehnt. Nach dem StRefG 2009 sollen Zuwendungen (Spenden) für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und für Zwecke der Katastrophenhilfe abzugsfähig sein. Voraussetzung soll aber wie bei den bisher vorgesehenen Spendenbegünstigungen sein, das durch das Anlegen…
…4 EStG 1988 ausgedehnt. Nach dem StRefG 2009 sollen Zuwendungen (Spenden) für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und für Zwecke der Katastrophenhilfe abzugsfähig sein. Voraussetzung soll aber wie bei den bisher vorgesehenen Spendenbegünstigungen sein, das durch das Anlegen…
…4 EStG 1988 ausgedehnt. Nach dem StRefG 2009 sollen Zuwendungen (Spenden) für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und für Zwecke der Katastrophenhilfe abzugsfähig sein. Voraussetzung soll aber wie bei den bisher vorgesehenen Spendenbegünstigungen sein, das durch das Anlegen…
…4 EStG 1988 ausgedehnt. Nach dem StRefG 2009 sollen Zuwendungen (Spenden) für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und für Zwecke der Katastrophenhilfe abzugsfähig sein. Voraussetzung soll aber wie bei den bisher vorgesehenen Spendenbegünstigungen sein, das durch das Anlegen…