…im Job Leistungsgerechte Entlohnung Unbundling/Netzgesellschaft Abschlussgespräch mit Zielevaluation". Das Finanzamt verweigerte das Begehren des Berufungswerbers im angefochtenen Bescheid mit der Begründung, dass die beantragten Aufwendungen (Karrierecoaching) gemäß § 20 EStG 1988 nicht als Werbungskosten anerkannt hätten werden können, da diese Aufwendungen für Weiterbildung in Fertigkeiten…
…1.618,00 € Im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung der Jahre 2005 bis 2008 wurden diese Beträge nicht einkünftemindernd berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, Aufwendungen für ein Persönlichkeitstraining seien nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Seminarprogramme keine berufsspezifischen Inhalte erkennen ließen. Auch aus dem Umstand…
…In der Berufung wurden ua. Kosten für Einzelcoaching ("Mitarbeiterführung", "Kommunikation und Verkauf im Angestelltenverhältnis") in Höhe von insgesamt 9.120 Euro als Werbungskosten geltend gemacht. Nach ausführlicher Diskussion der Sach- und Rechtslage schränkte der Bw. im Zuge des Erörterungsgesprächs vom 14. Dezember 2010 sein Berufungsbegehren…
…Bw. ist Geschäftsführer und erfüllt als solcher zahlreiche Führungsaufgaben. Der Bw. hat bereits in der Vergangenheit im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung regelmäßig Coaching-Stunden in Anspruch genommen, welche vom Finanzamt bisher auch als Werbungskosten anerkannt worden waren. Im konkreten Fall hat sich der Bw. für…
…Aufwendungen tatsächlich erwachsen seien, dass mit der einzelnen Aufwendung ein Werbezweck verbunden gewesen sei und dass die berufliche Veranlassung weitaus überwogen habe. Die Geltendmachung der beantragten Bewirtungskosten als Werbungskosten sei schon deswegen nicht möglich, weil den Rechnungen nicht zu entnehmen sei, wer an den Besprechungen…
…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) machte in der Arbeitnehmerveranlagung 2009 unter anderem die Aufwendungen für einen Coaching-Lehrgang (Dauer März 2009 - Juni 2010) in Höhe von € 8.544 sowie für ein Individualcoaching in Höhe von € 420 (7 Stunden à 60 €) als Werbungskosten geltend…
…abgeändert. Entscheidungsgründe In seiner elektronischen Abgabenerklärung 2011 vom 2. Juli 2012 machte Berufungswerber unter anderem € 4.800,00 als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Einem Vorhalt des Finanzamtes vom 30. Juli 2012 folgend legte der Berufungswerber einen Nachweis über den erfolgreichen…
…die steuerliche Anerkennung der Kosten für die Ausbildung zum Coach nicht möglich. Die Bw. erhob gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 Berufung. Sie beantragte die Fortbildungskosten für die "Diplomausbildung zum Coach" als Werbungskosten anzuerkennen. Da sie zukünftig verstärkt im Bereich Personalentwicklung tätig sei, sei diese Ausbildung Voraussetzung…
…mit Mitarbeitern, Arbeitsessen mit Mitarbeitern/Seminar, Fahrtkosten (Fortbildung W.) etc., sowie Fortbildung/Coaching-Honorarnote bzw. Fortbildung/Coaching-Seminarpauschale zusammensetzen. Folgendende Ausgabenpositionen wurden durch das Finanzamt als Werbungskosten nicht anerkannt: 1. Fachliteratur betreffend Coaching 2. Seidenbild 3. 30 % der geltend gemachten Kosten für Fotomaterial 4. 40…
… 20 EStG) nicht zu einer berufsspezifischen Bedingtheit der Aufwendungen. Auch wenn die Teilnahme für Ihre Tätigkeit nützlich oder notwendig war, wird dadurch die Abzugsfähigkeit dieser Kosten als Werbungskosten nicht gerechtfertigt." Daraufhin stellte die Bw. den Antrag auf Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…berufliche Notwendigkeit der Aufwendungen. Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen, darf die Behörde nicht schon deshalb als Werbungskosten anerkennen, weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar ist. Im gegenständlichen Fall war eine diesbezügliche Prüfung nicht…
…umfassende Ausbildung sei heutzutage Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmertum und sollten daher die "damit verbundenen Kosten absetzbar sein". In den Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2006 und 2007 wurden die vorstehenden Kosten mit nachstehender Begründung nicht als Werbungskosten anerkannt: Aus dem vorgelegten Ausbildungsprogramm lasse sich erkennen…
…es für Zwecke der Beurteilung als Werbungskosten nicht darauf an, ob die Fortbildungskosten unvermeidbar waren oder freiwillig auf sich genommen wurden (siehe soeben zitiertes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes). Die strittigen Aufwendungen aus dem Titel der "Ausbildung zum Coach" waren daher als Werbungskosten anzuerkennen und dem Berufungsbegehren…
…wenn eine Nächtigung erforderlich sei, würden für den ersten Zeitraum von rund einer Woche Verpflegungsmehraufwendungen zu berücksichtigen sein. Die oben angeführten 448,80 € sind daher nicht abzugsfähig. Als Werbungskosten anerkannt werden die verbleibenden 935,46 €. Beilage: 1 Berechnungsblatt Linz, am 4. Jänner 2011
…von der Bw. im Jahr 2005 getätigten Aufwendungen in Höhe von € 2.949,00 in einem ausreichend konkreten Zusammenhang mit der zukünftig ausgeübten Tätigkeit gestanden sind, weshalb ein Abzug als vorweggenommene Werbungskosten zulässig ist. Die Berufung war daher in diesem Streitpunkt stattzugeben. Im Übrigen…
…berufliche Weiterbildungsmaßnahme bzw. Umschulung und Einstieg in ein neues Berufsfeld handle. Laut Recherche im Internet bei der Arbeiterkammer seien Umschulungen - Einstieg in ein neues Berufsfeld und Fachbücher als Werbungskosten absetzbar. Die Kurskosten seien bei ihrem Einkommen eine große Belastung und sie versichere, dass sie diese…
…womit auch höhere Bezüge verbunden seien. Sie ersuche daher, die Kosten für die Fortbildung zum internen Coach als Werbungskosten anzuerkennen und die Einkommensteuer für 2010 erklärungsgemäß zu veranlagen. Der Berufung war folgende Bestätigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. R & N an das Finanzamt angeschlossen: "Bestätigung…
…machen kann (VwGH 6.11.1990, 90/14/0176, und vom 28.2.1995, 94/14/0195). Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem…
…sind), vermag in Anbetracht der oben zitierten VwGH-Judikatur (wonach eine "berufsspezifische Betrachtungsweise" nicht mehr entscheidungsrelevant ist) die Abzugsfähigkeit der streitgegenständlichen Aufwendungen (insgesamt 5.208,82 €) als Werbungskosten zu verhindern. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Graz, am…
…reicht nicht aus, um sie völlig von privaten Anhaltspunkten ("allgemeine Lebensführung") lösen zu können. Wenn Aufwendungen sich aber nicht klar von den Kosten der allgemeinen Lebensführung abgrenzen lassen, ist eine Einstufung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben nicht zulässig (vgl. auch UFSG 5.11.2008, RV/0251…