…dass sie das Ziel, diese Ausbildung mit der Matura abzuschließen, ernsthaft verfolgt hat. In zeitlicher Hinsicht hat sie ihre Fortsetzungsbemühungen bereits noch vor Ablauf der zweijährigen Karenzzeit, welche im Juli 2009 zu Ende war, gesetzt. Darüber hinaus hatte sie sich bereits für den Besuch des…
…Im Zeitraum 10. bis 14. August 2011 nahm sie das durch das Beschäftigungsverbot und der Karenzzeit unterbrochene Lehrverhältnis bei der I wieder auf, welches sie einvernehmlich mit 17. August 2011 löste. 2) Rechtliche Würdigung 2.1 Rückforderung zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe Wer Familienbeihilfe zu Unrecht…
…Lage des Falles unbillig wäre. Zu Ihren persönlichen Verhältnissen gab die Bw. an, dass sie verheiratet und Mutter zweier Kinder im Alter von zweieinhalb und viereinhalb Jahren sei und ihre Karenzzeit Ende Februar 2006 ende. Zurzeit sei die Bw. an der Universität Wien, juridische Fakultät…
…Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates wohne, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates. Eine Mutterschutz- oder Karenzzeit ist nur dann einer obgenannten Beschäftigung gleichgestellt, wenn eine nach dem Mutterschutzgesetz gleichgestellte Situation vorliegt. Dies gilt für die Zeit nach der Geburt, sofern…
…zwei Stunden benötige, beantrage er die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales in den o.a. Streitjahren. Der Bw. habe nämlich während des Mutterschutzes und der Karenzzeit seiner Lebensgefährtin K die beiden anderen im Haushalt lebenden Kinder (C, und D) zur Schule in Wien, YGasse, bringen müssen…
…Euro überstiegen. Der Alleinverdienerabsetzbetrag könne daher nicht berücksichtigt werden. Im Vorlageantrag bringt der Bw noch vor, er habe nicht gewusst, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag für das ganze Jahr, sondern nur für die Karenzzeit berechnet werde. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 33 Abs. 4 Z. 1…
…Laut Schreiben vom 24. Jänner 2011 hat die Bw nach Beendigung der Karenzzeit per 15.01.2011 die Kündigung eingereicht. Laut Niederschrift vom 14. März 2011 wurde von der Bw folgendes angegeben: "Nach der Geburt meines zweiten Kindes hatte ich Platzprobleme in der Wohnung meiner…
…er beibehalten, da seine Frau in Tschechien berufstätig gewesen sei und über ein Einkommen verfügt habe. Im August 2002 sei die älteste Tochter zur Welt gekommen und seine Frau habe nach einer Karenzzeit wieder in Tschechien gearbeitet. 2003 sei die Frau des Bw. nach Österreich…
…LAND genommen und sei der Bw. der vollen Unterhaltsverpflichtung für VN_Kd nachgekommen. Die Kindesmutter sei nach Ablauf der Karenzzeit wieder ihrer unselbständigen Erwerbstätigkeit als Berufsbez nachgegangen und habe daher mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Einkommen ins Verdienen gebracht, sodass sie im Sinne des § 2 Abs…
…Rechtsmittel der Berufung wurde mit nachstehender Begründung ins Treffen geführt, die Aberkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages sei nicht gerechtfertigt: "Kurz nach der Geburt unseres dritten Kindes am x.x..2001 - also während der Mutterschutz- bzw. Karenzzeit meiner Frau - ist ihr Arbeitgeber, die Firma K..., in Konkurs gegangen…
…Wien beschäftigt. Die Gattin war bis Mitte 2002 in Wien berufstätig, nach Ablauf der Karenzzeit nach der Geburt des Sohnes hat sie ab 15. November 2004 in der Nähe des Familienwohnortes eine neue Beschäftigung aufgenommen. Strittig ist die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen des Bw. für…
…nach Beendigung des Dienstverhältnisses und Geburt der Tochter im Jahr 2003 habe weiter benützen dürfen, in der Hoffnung, dass sie nach Ablauf der Karenzzeit wieder für diesen Arbeitgeber arbeiten werde. Sie habe dieses Zimmer unentgeltlich benützen dürfen, auch für Wasser und Strom nicht zahlen müssen…
…gem. § 15 Abs. 1 MSchG vom xx.xx.2008 bis xx.xx.2010 Karenzzeit in Anspruch nehme. Mit Bescheid vom 28.4.2009 wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass die Bw. ab Juni 2008 keine Beschäftigung in Österreich ausgeübt habe. Während der Karenz…
…wenn das Kind in Berufsausbildung steht. Das Vorliegen einer Berufsausbildung eines Kindes wird durch Eintritt des Mutterschutzes bzw. Karenzzeiten nicht ausgeschlossen. Nur wenn nach Beendigung dieser Zeit der tatsächliche Ausbildungsvorgang nicht fortgesetzt wird, muss auf die Beendigung der Berufsausbildung geschlossen werden. Die Familienbeihilfe wäre nur…
…die aber in der heutigen Zeit zum normalen Leben zählen, und keine Luxusgüter darstellen. Ich bin seit 1988 - unterbrochen durch meine Karenzzeit - durchgehend berufstätig und bin schon vor Ablauf meiner Karenz in meinen Beruf zurückgekehrt. Andernfalls wäre es uns aufgrund der geringen Einkommensverhältnisse auch gar…
…die Konkurrenz in C. sei in diesem Bereich relativ gering. Während Ihrer Karenzzeit solle diese Tätigkeit ausgebaut werden, um in 2-3 Jahren "hauptberuflich" ausgeübt werden zu können oder zumindest eine wesentliche Einkunftsquelle darzustellen. Da der geplante Wechsel des Beschäftigungsortes allerdings nicht zustande kam wurde…
…aus dem BDG iVm dem MSchG mit dem 2: Geburtstag des Kindes, weil danach bei Inanspruchnahme der verlängerten Karenzzeit kein Versetzungsschutz auf einen schlechter bewerteten Posten und keine Auffangstufe im Besoldungssystem mehr gegeben sei. Beide Zeitpunkte (Beginn und Ende des Karenzurlaubes) seien somit durch den…
…existierten nicht. In der Zeit von Jänner bis August 1999 sei die Bw. von ihrer Tätigkeit bei der O. karenziert gewesen, so dass ihr dort kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestanden sei. Sie habe sich aber in dieser Zeit auf ein völlig neues Tätigkeitsgebiet vorbereiten müssen…
…zu gehen. Dies war mit ein Grund für meine Rückkehr nach Österreich. In den Niederlanden gibt es keine Karenzzeiten und ist eine etwaige Beschäftigung zehn Wochen nach der Geburt wieder aufzunehmen. Dies war somit ein Grund wieso ich mein Dienstverhältnis dort beendet habe, da ich…
…Anspruchsvoraussetzungen auch für Zeiten des Bezuges von Notstandshilfe. - Die Berufungswerberin war seit dem Jahr [JJ+15] - unterbrochen nur durch die Karenzzeiten wegen der Geburt ihrer drei Kinder - entweder in Beschäftigung oder auf Arbeitssuche (Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe). Dadurch hat sie auch entsprechende Anspruchszeiten für…