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UFSG RV/0877-G/07Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft gewidmet ist, durch eine andere Körperschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2009

…Entscheidungsgründe Der bw. Verein errichtete einen Saal und stellt diesen der Religionsgesellschaft Jehovas Zeugen zur Verfügung. Im angefochtenen Bescheid wurde ausgehend vom Einheitswert von 31.000 Euro ein Grundsteuermessbetrag von insgesamt 58,35 Euro festgesetzt. Gegen diesen Bescheid wurde vom Bw. innerhalb offener Frist berufen…

UFSL RV/0245-L/08Familienbeihilfe - Erwerbsunfähigkeit ist nach dem 21. Lebensjahr eingetreten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2009

…Lehrern (die offensichtlich kein Hindernis für einen Schulabschluss mit Matura waren), oder ein Auszug aus der elterlichen Wohnung im letzten Schuljahr wegen Kontakten zu den Zeugen Jehovas können nicht als Hinweis hiefür angesehen werden. Im ersten Gutachten ist von "zunehmenden Konzentrationsstörungen" erst in den Arbeitsjahren…

UFSL RV/1326-L/08Kirchenbeiträge und Spenden als Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2009

…Größe her in Frage, in Hinkunft anerkannt zu werden, nämlich die Zeugen Jehovas. Alle anderen österreichweit tätigen Religionsgemeinschaften würden schon an der erforderlichen Mitgliederzahl scheitern. In den Erläuterungen des Kultusamtes zu dem von ihm vorgeschlagenen Gesetz finde sich eine erstaunliche Passage. Die Behörde versuche zu…

UFSL RV/0513-L/061. Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr. 2. Kein Familienbeihilfenanspruch mangels Haushaltszugehörigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…Lehrern (die offensichtlich kein Hindernis für einen Schulabschluss mit Matura waren), oder ein Auszug aus der elterlichen Wohnung im letzten Schuljahr wegen Kontakten zu den Zeugen Jehovas können nicht als Hinweis hiefür angesehen werden. Im ersten Gutachten ist von "zunehmenden Konzentrationsstörungen" erst in den Arbeitsjahren…