…zurückgegriffen, dessen Art. 2 § 4 Abs. 1 diesen als "ständige(n) Betreuungs- und Hilfsbedarf auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung" definiere. Die Begriffe "ständiger Pflegebedarf" "Betreuung" und "Hilfe" würden in der in Ausführung zum Bundespflegegeldgesetz ergangenen Einstufungsvorordnung, BGBl. II Nr…
…Bw. im Verfahren nicht dargetan. Das Bundespflegegeldgesetz, BGBl. 110/1993 idgF., definiert als "Pflegebedarf" einen "ständige(n) Betreuungs- und Hilfsbedarf" "auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung" (§ 4 Abs.1). In Ausführung des Bundespflegegeldgesetzes erging die Einstufungsverordnung (VO) zum Bundespflegegeldgesetz, BGBl…
…zu führen. Pflegegeld gebühre jemandem, bei dem auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. Darüber hinaus gebe es in den jeweiligen Bundesländern eigene Sozialhilfegesetze, die ergänzende Bestimmungen, insbesondere über…
…übrigen Anspruchsvoraussetzungen, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird oder würde. Gemäß Abs. 2 dieser Norm besteht Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 1 für Personen, deren…
…110/1993 idgF) dargestellte Verständnis von "Pflegebedürftigkeit" richtungsweisend. Demnach ist unter "Pflegebedarf" ein ständiger, dh täglicher oder zumindest mehrmals wöchentlich zu erbringender Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung zu verstehen. "Betreuung" wird dabei definiert als den persönlichen Lebensbereich…
…Wien MA 40 auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung laut Bescheid Pflegegeld gewährt wird, da der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens mehr als 6 Monate andauern wird. Laut dortigem ärztlichem Gutachten vom 30. Dezember 2009 liegt ein Pflegebedarf von…
…Anspruchsvoraussetzungen, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird oder würde. Gemäß Absatz 2 der letztzitierten Norm besteht Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 1 für Personen, deren…
…Feststellungen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hätte der durchschnittliche monatliche Pflegebedarf 115 Stunden betragen. Pflegebedarf lag vor, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird oder würde (§ 4 Abs. 1 BBGG idF…
…Feststellungen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hätte der durchschnittliche monatliche Pflegebedarf 115 Stunden betragen. Pflegebedarf lag vor, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird oder würde (§ 4 Abs. 1 BBGG idF…
…und war daher nicht vorzunehmen. Ebenso war die Vernehmung einer Betreuungsperson als Zeuge nicht erforderlich, weil die für die Ermittlung des Hilfsbedarfes notwendigen medizinischen Feststellungen nur mit Hilfe des Sachverständigen getroffen werden können. In rechtlicher Hinsicht ergibt sich aus den Feststellungen folgendes: Nach § 4 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Abweisung des Antrages vom 19.6.2007 auf Familienbeihilfe ab Jänner 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…