…über Teilnahme am Jahresfehlbetrag, Herabsetzung der Rückzahlungsansprüche und Teilnahme der Genussrechtsberechtigten am Verlust erst dann, wenn noch immer ein Bilanzverlust vorhanden ist. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Aspekte, 1998, 160-161). Eine Teilnahme am Endverlust besteht dann, wenn die Genussberechtigten im…
…über Teilnahme am Jahresfehlbetrag, Herabsetzung der Rückzahlungsansprüche und Teilnahme der Genussrechtsberechtigten am Verlust erst dann, wenn noch immer ein Bilanzverlust vorhanden ist. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Aspekte, 1998, 160-161). Eine Teilnahme am Endverlust besteht dann, wenn die Genussberechtigten im…
…analoger Anwendung der aktienrechtlichen Kapitalherabsetzungsvorschriften herabsetzen. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Aspekte, 1998, 306). Für die Qualifikation als Partizipationskapital erweist sich die gewinnabhängige Vertragsgestaltung als essentiell. Das Schicksal des Partizipationskapitals gleicht daher auch mit Blick auf die Verlustteilnahme dem eines Aktienkapitals…
…analoger Anwendung der aktienrechtlichen Kapitalherabsetzungsvorschriften herabsetzen. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Aspekte, 1998, 306). Für die Qualifikation als Partizipationskapital erweist sich die gewinnabhängige Vertragsgestaltung als essentiell. Das Schicksal des Partizipationskapitals gleicht daher auch mit Blick auf die Verlustteilnahme dem eines Aktienkapitals…
…analoger Anwendung der aktienrechtlichen Kapitalherabsetzungsvorschriften herabsetzen. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Aspekte, 1998, 306). Für die Qualifikation als Partizipationskapital erweist sich die gewinnabhängige Vertragsgestaltung als essentiell. Das Schicksal des Partizipationskapitals gleicht daher auch mit Blick auf die Verlustteilnahme dem eines Aktienkapitals…
…analoger Anwendung der aktienrechtlichen Kapitalherabsetzungsvorschriften herabsetzen. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Aspekte, 1998, 306). Für die Qualifikation als Partizipationskapital erweist sich die gewinnabhängige Vertragsgestaltung als essentiell. Das Schicksal des Partizipationskapitals gleicht daher auch mit Blick auf die Verlustteilnahme dem eines Aktienkapitals…
…analoger Anwendung der aktienrechtlichen Kapitalherabsetzungsvorschriften herabsetzen. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Aspekte, 1998, 306). Für die Qualifikation als Partizipationskapital erweist sich die gewinnabhängige Vertragsgestaltung als essentiell. Das Schicksal des Partizipationskapitals gleicht daher auch mit Blick auf die Verlustteilnahme dem eines Aktienkapitals…
…analoger Anwendung der aktienrechtlichen Kapitalherabsetzungsvorschriften herabsetzen. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital. Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Aspekte, 1998, 306). Für die Qualifikation als Partizipationskapital erweist sich die gewinnabhängige Vertragsgestaltung als essentiell. Das Schicksal des Partizipationskapitals gleicht daher auch mit Blick auf die Verlustteilnahme dem eines Aktienkapitals…
…ersichtlich, dass die genannte Kapitalrücklage im Jahr 2010 von 635.737,59 € auf 485.737,59 € reduziert worden ist und der Abgang von 150.000,00 € damit erläutert, dass es sich hiebei um eine Rückzahlung an Gesellschafter handelt. Mit Schriftsatz vom 22…
…weil er im Privatkonkurs sei. Er hat von zwei Personen gesprochen, welche Gründungshelfer sein würden. Der eine Gesellschafter sollte sein Adoptivsohn MM sein. Mich hat er gefragt, ob ich bereit wäre, der zweite Gründungshelfer zu sein. Er hat dazu auch gesagt, dass er mich mit…
…sei bereits als Gesellschafter der T. GmbH ausgeschieden und hat am 2.2.2011 sämtliche Anteile um € 831.460,00 (49%) an die AB GmbH abgetreten. Zum vorliegenden Sachverhalt ist festzustellen: Verdeckte Ausschüttungen können nach herrschender Lehre und Rechtsprechung das Einkommen einer Körperschaft in…
…in der festgestellt worden war, dass eine Feststellung der Einkünfte hinsichtlich der GmbH & Co OHG und der Anleger u.a. für 1997 zu unterbleiben habe. Ein einheitlicher Feststellungs- und Nichtfeststellungsbescheid mit Wirksamkeit für alle Gesellschafter dieser GmbH & Co OHG (Komplementäre samt allen Anlegern) ist nicht…
…in der Erwartung von Vorteilen für das im eigenen Interesse betriebene Unternehmen liegen. Neben dem Motiv kann auch die Stellung des Kapitalgebers mögliches Unterscheidungskriterium sein. Besserungsvereinbarungen können als unbedingter Forderungsverzicht mit Besserungsabrede oder auflösend bedingter Forderungsverzicht ausgestaltet sein. Ein Forderungsverzicht durch einen Gesellschafter (aus gesellschaftsrechtlichen…
…gutachtlich ermittelten Auseinandersetzungsguthabens eine limitierte Beteiligung der stillen Gesellschafter am Vermögen in einer Bandbreite von mindestens 110% und maximal 170% vorgesehen. Damit kann unter Verweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Februar 1994, Zl. 93/15/0163 nicht mehr von einer bloßen Pauschalabfindung für…
…außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Für Verträge, die zwischen Gesellschaften abgeschlossen werden, die von der gleichen Person vertreten oder wirtschaftlich dominiert werden, sind wegen des in solchen…
… In der Literatur (vgl. zB Mag. Andreas Kauba, SWK 29/2001, 709) wird zT die Ansicht vertreten, es liege bei Fällen, in denen trotz Korrektur kein positives Einbringungsvermögen vorliegt, keine Einlagenrückzahlung, sondern eine verdeckte Ausschüttung vor. Die Referentin folgt mit ihrer Entscheidung der herrschenden Lehre…
…ergibt sich folgende Berechnung der Gesellschaftsteuer (die maßgebenden Zeiträume und die Bemessungsgrundlage wurden wie im angefochtenen Bescheid herangezogen, vgl. den ersten Ansatz im Bescheid: Stand 1.1.2002: 6.224.334,65 €, 3 %-ige Verzinsung für 3 Monate ergibt eine Bemessungsgrundlage von 46.682…
…vorgesehen. Sämtliche Handlungen des Gesellschafters Dkfm. Sch. zielten jedoch darauf hin, sich seiner aktiven Beteiligungen zu entledigen, was sehr oft auch von nicht zu vertretenden Einflüssen abhänge. So etwa wäre es der Beratungsfirma FH trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, einen Käufer für die Bw. zu…
…dass ein fremder Gesellschafter sicherlich nicht bereit wäre, eine zu seinem Nachteil erfolgte Änderung der Gewinnverteilungsregelung auch noch aus seinem Privatvermögen zu finanzieren. Die Berufung war daher auch in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. Demgemäß bleibt die angefochtene einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der Jahre 2003…
…Vorgehensweise in der Bw. keine Bedeutung. Er weise nochmals darauf hin, dass die Bw. durch den Schuldbeitritt zivilrechtlich Schuldnerin geworden sei. Es treffe zwar zu, dass zivilrechtlich die Beteiligung nicht im Unternehmen gewesen sei, es habe sich aber immer eine Forderung an den Gesellschafter in…