RIS AI
7 Treffer1560 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1689-W/06Aussetzung der Einhebung einer Haftungsschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2008

…zehn Jahren nach Entstehung des Abgabenanspruches. Damit sei für Abgabenansprüche aus den Jahren 1989 und 1990 die Bemessungsverjährungsfrist auf alle Fälle abgelaufen, weil bei der absoluten Verjährung Unterbrechungs- oder Hemmungstatbestände wirkungslos seien. Eine Bescheiderlassung im Rechtsmittelverfahren sei daher unzulässig, womit auch kein Abgabenanspruch entstehen könne…

UFSW RV/1688-W/06Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2008

…zehn Jahren nach Entstehung des Abgabenanspruches. Damit sei für Abgabenansprüche aus den Jahren 1989 und 1990 die Bemessungsverjährungsfrist auf alle Fälle abgelaufen, weil bei der absoluten Verjährung Unterbrechungs- oder Hemmungstatbestände wirkungslos seien. Eine Bescheiderlassung im Rechtsmittelverfahren sei daher unzulässig, womit auch kein Abgabenanspruch entstehen könne…

UFSZ1W ZRV/0115-Z1W/08Kauf von Schmuckstücken, die zollunredlich ins Zollgebiet gebracht wurden. Keine Fahrlässigkeit bezüglich des Nichterkennens der zollunredlichen Herkunft der Schmuckstücke.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.05.2010

…zu beurteilende finanzstrafrechtliche Verjährung muss nicht unbedingt die abgabenrechtliche Verjährung nach sich ziehen oder umgekehrt. Strafrechtliche und abgabenrechtliche Verjährung sind in Hinblick auf Dauer, Unterbrechungs- und Hemmungstatbestände etc. verschieden geregelt. Für eine entstandene Zollschuld hat die Behörde diese grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren durch Mitteilung…

UFSZ1W ZRV/0100-Z1W/08Kauf von Schmuckstücken, die zollunredlich ins Zollgebiet gebracht wurden. Keine Fahrlässigkeit bezüglich des Nichterkennens der zollunredlichen Herkunft der Schmuckstücke.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.05.2010

…der gegenständlichen Schmuckwaren eingetreten - muss nicht unbedingt die abgabenrechtliche Verjährung nach sich ziehen oder umgekehrt. Strafrechtliche und abgabenrechtliche Verjährung sind in Hinblick auf Dauer, Unterbrechungs- und Hemmungstatbestände etc. verschieden geregelt. Für eine entstandene Zollschuld hat die Behörde diese grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren durch Mitteilung …

UFSF RV/0069-F/12Aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.04.2012

…von Zahlungserleichterungen gemäß § 230 Abs. 5 BAO lediglich die Wirkung einer Hemmung der Einbringung. Bereits vor dem Eintritt der Hemmung erworbene Pfandrechte und verfügte Drittverbote würden durch den Eintritt des Hemmungstatbestandes somit unberührt bleiben. III) § 212 a BAO Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die…

UFSW RV/1939-W/11Ablauf der Aussetzung samt Zinsen, Problem der Verjährung und Behauptung einer Nachsichtsbewilligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2011

…nach § 209 Abs. 3 BAO) gibt. Im Falle von regelmäßigen Unterbrechungshandlungen oder Hemmungstatbeständen kann die Einhebungsverjährung immer weiter hinausgeschoben werden. Hinsichtlich des Vorbringens des Vorliegens eines Nachsichtsbescheides betreffend Umsatzsteuern 1994-1998 ist festzustellen, dass beide Parteien im Verfahren keinen solchen Bescheid vorlegen konnten. Die Bw…

UFSL RV/0552-L/021. keine Nachfrist bei nicht rechtzeitigem Aussetzungsantrag 2. Pfändung künftig fällig werdender Provisionszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2004

…Bescheid vom 28. Jänner 1999 zurückgewiesen wurde, weil die Darstellung der Ermittlung des auszusetzenden Betrages fehlte. Allerdings bleiben vor Eintritt der Hemmung erworbene Pfandrechte durch den Eintritt eines (neuen) Hemmungstatbestandes unberührt. Für die Einstellung des Vollstreckungsverfahrens iSd § 12 AbgEO besteht daher keine gesetzliche Grundlage. § 16…