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5 Treffer1539 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0166-G/03Liebhaberei bei Vermietung von Wohnungen und Hausantennenstandort (Handymast); Einkünftefeststellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2004

…Finanzamt auch im hier angefochtenen Bescheid die erklärten Vermietungseinkünfte außer Ansatz - allerdings mit Ausnahme der aus der sogenannten Hausantennenstandortvermietung (betreffend einen am Hausdach montierten Handymasten) erzielten Einnahmen. Gegen diese Vorgangsweise des Finanzamtes - Ansatz der Einnahmen aus der Hausantennenstandortvermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einerseits…

UFSG RV/0165-G/03Liebhaberei bei Vermietung von Wohnungen und Hausantennenstandort (Handymast); Einkünftefeststellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2004

…vom 16. Februar 2004, in welcher ua. auch die Einnahmen aus der o.a. Hausantennenstandortvermietung Berücksichtigung gefunden haben - Einigung darüber erzielt, dass die Vermietungstätigkeit betreffend das Objekt: G 165 (§ 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung 1993) insgesamt gesehen doch eine Einkunftsquelle in einkommensteuerlichem Sinn darstellt (vgl. Niederschrift…

UFSL RV/0042-L/03Einnahmen aus der Überlassung eines landwirtschaftlichen Grundstückes für einen Handymast
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W und der A NM, Adresse, vertreten durch Stezerberater Adresse2, vom 29. Jänner 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Vöcklabruck vom 7. Jänner 2003 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2001 entschieden: Die…

UFSS RV/0144-K/05Handymast; pauschale Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des CTN ABR vom 10.11.2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABC betreffend Einkommensteuer 1999-2002 vom 6.10.2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Ablauf des Verfahrens: Der Berufungswerber (Bw.) und seine…

UFSW RV/3347-W/02Einnahmen aus der teilweisen Überlassung eines Grundstückes für einen Handymast
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Mag. Gertraud Hausherr, Karl Studeregger und Dr. Martin Jilch im Beisein der Schriftführerin Kerstin Schmidt über die Berufung der Bw.,gegen die Bescheide des Finanzamtes Krems an der Donau…