…Fortsetzung einer schon begonnenen Berufsausbildung in der Regel hindert und deren Unterbrechung bewirkt... Daran vermag auch ein allfälliges während des Präsenz- oder Zivildienstes möglich gewesenes Studium nichts zu ändern, da einem solchen gegenüber der Hauptätigkeit, nämlich der Erfüllung der Wehrpflicht, keine entscheidende Bedeutung zukommen kann…
…Vergleich zur Erfüllung der Wehrpflicht bzw. Zivildienst (Hauptätigkeit) in zeitlicher Hinsicht nur untergeordnete Bedeutung zukomme. Dagegen beantragte die Bw fristgerecht mit Schreiben vom 31.Juli 2005 die Entscheidung über die Berufung durch Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs.1 lit…
…Forstwirtschaft auch Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerben (Nebentätigkeiten) zuzuordnen sind. Als land- und forstwirtschaftliche Nebenerwerbe (Nebentätigkeiten) sind nach diesen Ausführungen mit der land- und forstwirtschaftlichen Haupttätigkeit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten anzusehen, die sich nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaflichen Hauptbetrieb im Verhältnis…