wurde, keine aus der Forderungspfändung resultierenden Beträge enthält. 7.) Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der vom Gesetz aufgezeigten Grenzen zu halten hat (§ 20 BAO). Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls. Aus dem auf die Hereinbringung der…
…Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. August 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 6. August 2009 nahm das Finanzamt den Berufungswerber (Bw) als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs…
…1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Aus dem Einhebungsakt ist die Durchführung von Ermittlung weder vor Erlassung des Haftungsbescheides noch nach Berufungseinbringung ersichtlich. Im vorliegenden Fall ist für die Entscheidung, in welcher…
…Maximilianstraße 13, vom 11. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 13. Juli 2011 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Haftung wird auf die Abgabenschuldigkeiten laut Beilage, welche einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet, eingeschränkt. Im Übrigen wird die Berufung als…
…Höhe von 228,80 € vom persönlichen Abgabenkonto des Berufungswerbers abgedeckt. Diese Zahlung vermindert zwar den vom gegenständlichen Berufungswerber zu entrichtenden Haftungsbetrag, ändert aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid (bzw. in der Berufungsentscheidung) aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht (VwGH 27.1.2000, 97/15/0191)…
Zur beantragten Einvernahme des Rechtsvertreters wurde ebenfalls bereits im Vorhalt vom 5.9.2007 darauf hingewiesen, dass es diesem freisteht, in der Stellungnahme weiteres Sachvorbringen zu erstatten. Alle Eingaben im gegenständlichen Verfahren wurden vom einschreitenden Rechtsvertreter verfasst. Insoweit in der Vorhaltsbeantwortung vom 3.10.2007…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war seit 18. November 2004 selbständig vertretungsbefugter unbeschränkt haftender Gesellschafter der A.OEG. Mit dem Haftungsbescheid vom 16. März 2011 nahm das Finanzamt Graz-Stadt den Berufungswerber (Bw.) als Haftungspflichtigen für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der…
…des Geschäftsführers liege in der Nichtentrichtung selbst zu berechnender und abzuführender Abgaben. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2002 hat der Bw. gegen den Haftungsbescheid binnen offener Frist das Rechtsmittel der Berufung erhoben. Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass er kein schuldhaftes Handeln gesetzt habe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 12. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 24. Juli 2002 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene…
…Begründend wurde eingewendet, dass die geltend gemachten Forderungen großteils verjährt seien. Die Erlassung eines Haftungsbescheides sei nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfristen des § 238 BAO zulässig. Demnach verjähre das Recht eine fällige Abgabe einzuheben und zwangsweise einzubringen binnen 5 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die…
…welches mit € 20.000,00 bewertet wird. Auch der einbringlich gemachte Betrag von € 1.521,59 sei nicht haftungsmindernd berücksichtigt worden. Der Haftungsbescheid sei daher aufzuheben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen Berufenen…
Die Heranziehung zur Haftung ist eine Ermessensentscheidung, die im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen ist. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung des berechtigten Interesses der Bw…
…Am 15. Mai 2009 wurde dieser gemäß § 139 KO aufgehoben. Geschäftsführer dieser Gesellschaft war laut Eintragung im Firmenbuch Bw.. Mit Haftungsbescheid vom 26. November 2009 wurde gegenüber Bw. die Haftung hinsichtlich Abgabenschuldigkeiten der M. GmbH in Höhe von 298.415,77 € geltend gemacht und…
…unbestimmt, dass nicht nachvollzogen werden kann, für welchen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe die Haftung geltend gemacht wurde. Diese Konkretisierung im Spruch des Haftungsbescheides ist jedoch notwendig, da die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen insbesondere auch voraussetzt, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht (z.B. durch…
Auch der Hinweis auf die unterschiedlichen Fälligkeiten der Arbeitslöhne und der Lohnabgaben reichen für seine Exkulpierung nicht aus, zumal mit der Auszahlung von Arbeitslöhnen ohne ausreichende Vorsorge für die Lohnabgaben die Pflichtverletzung bereits ihren Lauf genommen hat. Im Übrigen wäre auch eine nachträgliche Entrichtung bei…
…bezahlen. Außerdem habe die Bank eine Klage auf Zahlung von € 72.600,00 beim Landesgericht eingebracht. In der gegen den Haftungsbescheid frist- und formgerecht erhobenen Berufung vom 9. August 2010 brachte der Bw vor, dass der Haftungsbescheid in keinster Weise den Tatsachen entspreche. Die…
…der Konkursmasse (Quote rund 26,7 %) mit Beschluss vom 26.6.2009 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen der Gesellschaft wieder aufgehoben. Mit Haftungsbescheiden vom 23.7.2009 nahm das Finanzamt sowohl die Berufungswerberin als auch den weiteren persönlich haftenden Gesellschafter Joachim-Andreas M gemäß …
… 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 15. Mai 2002 nahm das Finanzamt den Berufungswerber als Haftungspflichtigen gemäß § 9 iVm § 80 BAO für folgende Abgabenschuldigkeiten…
…haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht erfolgt, so hat das Organ des Finanzamtes sich mit dem Vorbringen, der Abgabenanspruch bestehe nicht in der dem Haftungsbescheid zu Grund gelegten Höhe auseinanderzusetzen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die einzelnen in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten dem Grunde, der Höhe und…
…Dezember 2007 die Berufung. Im Mängelbehebungsschreiben vom 15. Mai 2009 wird die Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt und zur Begründung vorgebracht: Der Haftungsbescheid wird dem Grunde und der Höhe nach angefochten. Dem Grunde nach erfolgt die Anfechtung deshalb, weil mein Mandant zwar in der Hauptverhandlung…