…Aufwendungen zur Beseitigung der Schadensfolgen. Weiters wird auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes hingewiesen, wonach das gegenständliche Schadensereignis im Zusammenhang mit dem Grundwasserspiegel im M. auf Grund der außergewöhnlichen Niederschläge in den letzten Jahren steht und das Ereignis zwar einem durch Hochwasser ausgelösten…
…in unmittelbarem kausalen Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe (Hochwasser) stehe. Hochwasserbedingt sei die bisherige Heizungsanlage (Grundwasser-Brunnenheizung) in seiner Wohnanlage (Eigentumswohnung) ausgefallen und hätte durch eine Erdwärme-Tiefenbohrungsheizung (Ersatzinvestition im Sinn der LSt-RL) ersetzt werden müssen, die anteiligen Kosten seien von der WEG vorgeschrieben worden…
…wurde der Antrag betreffend das Jahr 2006 abgewiesen, da kein Nachweis erbracht werden konnte, dass für die Zusammensetzung des Grundwassers bzw. die Probleme der alten Heizungsanlage tatsächlich das Hochwasser des Jahres 2002 ursächlich war, und da außerdem die geschilderten Probleme (Weiterbenützung der alten Anlage mit…
…sei zwar ein Naturereignis, aber keine Naturkatastrophe. Das Versiegen eines Brunnens aufgrund des Absinkens des Grundwasserspiegels kommen immer wieder vor und sei daher ein gewöhnliches Risiko, das der Abgabepflichtige aus Eigenem zu tragen habe. Die Aufwendungen für die Errichtung des Brunnens seien jedoch als Sonderausgaben…
…Meteorologie und Geodynamik vor, aus welchen Unterlagen nach Ansicht der Bw. zu ersehen sei, dass der Schaden in ihrem Keller nicht durch Grundwasser, sondern durch den massiven Regen im Juni 2009 verursacht worden sei. Es sei nicht nur der Keller überflutet worden, sondern auch sämtliche…
…ha in Form von Zucht- und Mastschweingülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei, habe diese Maßnahme eine Gefährdung des Grundwassers dargestellt. Der Bf. habe die Düngung trotz Hinweis nicht eingestellt. Im Vorhalt vom 7. August 2007…
…ha in Form von Zucht- und Mastschweingülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei, habe diese Maßnahme eine Gefährdung des Grundwassers dargestellt. Der Bf. habe die Düngung trotz Hinweis nicht eingestellt. Im Vorhalt vom 7. August 2007…
…Da es zu dieser Zeit keine Vegetation gegeben hat bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben war, stelle diese Maßnahme eine erhebliche Gefährdung des Grundwassers dar. Die Düngung sei eingestellt worden. Die Ausbringung von Stickstoffdüngern nach der Maisernte in der angeführten Höhe im Herbst nach der Maisernte sei…
…Nach den Ausführungen in Punkt V. der Feilbietungsbedingungen lösen die vorgefundenen Materialien keine Entsorgungsverpflichtung aus und haben die Ablagerungen im Zustrom der FLUSS keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser und war im Zeitpunkt der freiwilligen Feilbietung am 31. Mai 2010 kein weiterer Handlungsbedarf für den…
…durch eine UV-Desinfektionsanlage geleitet wird, um den Anforderungen an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch gemäß der Trinkwasserverordnung - TWV zu entsprechen. Im vorliegenden Fall wird aus dem Grundwasserbegleitstrom der Donau Trinkwasser aus einer Tiefe von 18m gefördert, in einem Behälter gesammelt und…
…Mais nicht benötigt worden, weshalb eine solche Stickstoffausbringung, bei Fehlen eines effizienten Nährstoffverbrauchers, zwangsläufig zur Verunreinigung des Grundwassers führe. Die Ausbringung von Stickstoffdünger am 12. Oktober 2006 stelle keine zulässige Verwendung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und keine Düngermaßnahme dar. Eine solche könne…
…Mais nicht benötigt worden, weshalb eine solche Stickstoffausbringung, bei Fehlen eines effizienten Nährstoffverbrauchers, zwangsläufig zur Verunreinigung des Grundwassers führe. Die Ausbringung von Stickstoffdünger am 12. Oktober 2006 stelle keine zulässige Verwendung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und keine Düngermaßnahme dar. Eine solche könne…
…der Wert des Hauses samt Grundstück in keiner Weise den tatsächlich bezahlten Kaufpreis rechtfertigt, da das Fachverständnis über bewohnbare Häuser bei Vertragsunterzeichnung noch nicht entwickelt war. Das Haus hat keinerlei Wärmeisolierung und im Keller dringt Grundwasser ein. Die Berufungswerberin kann erst jetzt, ihren Mitteln entsprechend…
…von 40 m3/Fläche Zucht- und Mastschweingülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei, habe diese Maßnahme eine Gefährdung des Grundwassers dargestellt. Der Bf. habe die Düngung trotz Hinweis nicht eingestellt. Im Vorhalt vom 21. März 2007…
…Adresse2, eine Erdgasdruckleitung zwischen G und H errichten. Im Zuge der Bauarbeiten sei eine Grundwasserabsenkung im Bereich von 16.000 Trassenmetern erforderlich, die mit elektrischen Schmutzwasser-Tauchpumpen durchgeführt werde. Zum Betrieb dieser elektrischen Tauchpumpen im Baubereich würden Aggregate zur Erzeugung der notwendigen elektrischen Energie verwendet…
…ermöglichten Kredittilgung 2008 ab 2009 weggefallen. Bauleistungs- und Reparaturaufwendungen, die durch einen Feuchtigkeitsschaden aufgrund von Grundwassereintritt in die ebenerdig gelegene Wohnung angefallen seien, würden in Zukunft nicht mehr das laufende Ergebnis belasten und seien daher prognostisch nicht mehr anzusetzen. Maklergebühren und andere Werbungskosten für die…
…Der Bw. habe daher seit Jahren im Keller ständig eine Pumpe in Bereitschaft geschaltet, sodass bei einem Ansteigen des Grundwasserspiegels der Keller sofort automatisch ausgepumpt werden könne, doch habe dies alles nicht geholfen. Bei jedem größeren Hochwasser seien Wasser und Schlamm in das Haus gelangt…
…per ha in Form von Mastschweingülle ausgebracht worden sei. Da zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei, habe diese Maßnahme eine erhebliche Gefährdung des Grundwassers dargestellt. Der Bf. habe die Düngung trotz Hinweis nicht eingestellt. Mit Vorhalt vom 21. März 2007…
…in Form von Zucht- und Mastschweinegülle ausgebracht worden sei. Da auf den genannten Flächen zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei, habe diese Maßnahme eine Gefährdung des Grundwassers dargestellt. Der Bf. habe die Düngung eingestellt. Im Vorhalt vom 21. März 2007…
…in Form von Zucht- und Mastschweinegülle ausgebracht worden sei. Da auf den genannten Flächen zu dieser Zeit keine Vegetation bzw. kein Nährstoffbedarf gegeben gewesen sei, habe diese Maßnahme eine Gefährdung des Grundwassers dargestellt. Der Bf. habe die Düngung eingestellt. Im Vorhalt vom 21. März 2007…