…land- und forstwirtschaftlichen Vermögen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen unmittelbarer Wirtschaftsteil des Grundstückes selbst und gehören regelmäßig nicht zu einer Betriebsanlage. Sie gelten daher als Grundstückszugehör (VwGH vom 4.6.1962, 1443/59). Neben Grund und Boden zählt beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zum "Grundstück"…
…Erzeugnisse im Betrieb eingesetzten Geräte wie das Gebläse, der Maishäcksler, der Ladewagen, das Scheibenmähwerk gelten ebenfalls als Grundstückszugehör. Diese dem landwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar dienenden Maschinen sind daher mit dem im Kaufvertrag ausgewiesenen Betrag in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen (VwGH vom 3. Oktober 1961…
…landwirtschaftlichen Betrieb zuzurechnen sind, unterliegen aber als Zubehör zum Grundstück der GrESt. Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen unmittelbar Wirtschaftsteil des Grundstücks und gehören regelmäßig nicht zu einer (anderen) Betriebsanlage. Sie gelten daher als Grundstückszugehör, d.h. der auf das Zugehör…
…Grundbuches der KG F vorgetragenen sowie die aus dieser EZ abgetrennten und in der EZ 405 derselben KG vorgetragenen Grundstücke samt den sich darauf befindlichen Gebäuden, sowie dem rechtlichen und tatsächlichen Grundstückszugehör. In den weiteren allgemeinen Ausführungen wird festgehalten, dass die Bewertung zum Bewertungsstichtag 23…
§ 16 Abs. 5 lit. b GebG in Verbindung mit § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht, ausgelöst. Die Vornahme der Handlung ist die Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen im Internet im Zusammenhang mit dem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Bemessungsgrundlage (Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987): 86.332…
Gemäß der Rechtsprechung des VwGH sei für die Ermittlung des Teilwertes vom Verkehrswert des eingelegten Grundstückes auszugehen. Zumal die Bp trotz des Einheitswertbescheides vom 20. Dezember 1989, EW 000-0-0001/1, von landwirtschaftlichem Vermögen ausgegangen sei, liege Rechtswidrigkeit infolge Aktenwidrigkeit vor (vgl. Literatur von…
"....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des § 1 Abs.3 Z.4 GrEStG vor, weshalb die…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2001 des Finanzamtes Innsbruck entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J und der B Bw, Adresse, vom 28. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 1. April 2008 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes (unbebautes Grundstück) Einlagezahl 00, Katastralgemeinde L, Grundstücksnummern 99/18 und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Rainer Schischka, 1010 Wien, Krugerstraße 4/4a, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. Mai 2002, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse , vertreten durch Dr. Gottfried Schachinger, Notar in AdresseN, vom 14. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 7. Jänner 2008 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes EZ 000, Grundstücke 1 und 2…
§ 2 Abs. 1 GSpG Glücksspiele, bei denen der Veranstalter den Spielern für eine vermögensrechtliche Leistung eine vermögensrechtliche Gegenleistung in Aussicht stellt. Zum Wesen der Ausspielung gehört, dass den Leistungen der Spieler im Gewinn Gegenleistungen gegenüberstehen. Es ist aber für das Vorliegen einer Ausspielung nicht unbedingt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vertreten durch Dr. Karl Schelling, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Schulgasse 22, vom 12. August 2010 gegen den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid zum 1.1.2010 des Finanzamtes Feldkirch vom 25. März 2010 entschieden: Der angefochtene Bescheid und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn E.H., G:M:, vertreten durch W.B., gegen den Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2002 - Wertfortschreibung (§ 21 Abs. 1 Z. 1 BewG) -des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 16. Mai 2003 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Michael Metzler, gegen den Bescheid vom 18. Mai 1998 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz betreffend Grunderwerbsteuer 1998 entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der Bescheid vom 18. Mai 1998 wird…
§ 33 TP 17 Abs.1 Z.7 GebG enthält keinen Begriff des Unternehmers, es gibt nur den Veranstalter von Glücksspielen bzw. von sonstigen Veranstaltungen. Im Unterschied dazu spricht das Glücksspielgesetz 1989 im Zusammenhang mit Ausspielungen vom Unternehmer und dazu im Klammerausdruck Veranstalter. Laut Graf, (Un…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 19. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15. Juli 2004 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert: Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 7…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 9. Juni 2005, Steuernummer, betreffend Nachfeststellung gemäß §22 Abs.1 BewG 1955 zum 1. Jänner 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn DI AI., Z., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 31. August 2005 betreffend Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2004 (Artfortschreibungen gemäß § 21 Abs. 1 Z. 2 BewG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…