…ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind auch: lit. a: die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen; lit. b: die sonstigen Leistungen zur Vorbereitung oder zur Koordinierung von Bauleistungen (zB die Leistungen von Architekten und Bauaufsichtsbüros). Abs. 7…
…Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind gemäß lit. a) dieser Bestimmung auch die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie gemäß lit. b) dieser Bestimmung die sonstigen Leistungen zur Vorbereitung oder zur Koordinierung von Bauleistungen (zB die Leistungen von Architekten und Bauaufsichtsbüros). Gemäß…
…Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind gemäß lit. a) dieser Bestimmung auch die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie gemäß lit. b) dieser Bestimmung die sonstigen Leistungen zur Vorbereitung oder zur Koordinierung von Bauleistungen (zB die Leistungen von Architekten und Bauaufsichtsbüros). Gemäß…
…Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind gemäß lit. a) dieser Bestimmung auch die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie gemäß lit. b) dieser Bestimmung die sonstigen Leistungen zur Vorbereitung oder zur Koordinierung von Bauleistungen (zB die Leistungen von Architekten und Bauaufsichtsbüros). Gemäß…
…Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind gemäß lit. a) dieser Bestimmung auch die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie gemäß lit. b) dieser Bestimmung die sonstigen Leistungen zur Vorbereitung oder zur Koordinierung von Bauleistungen (zB die Leistungen von Architekten und Bauaufsichtsbüros). Gemäß…
…Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind gemäß lit. a) dieser Bestimmung auch die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie gemäß lit. b) dieser Bestimmung die sonstigen Leistungen zur Vorbereitung oder zur Koordinierung von Bauleistungen (zB die Leistungen von Architekten und Bauaufsichtsbüros). Gemäß…
…Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind gemäß lit. a) dieser Bestimmung auch die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie gemäß lit. b) dieser Bestimmung die sonstigen Leistungen zur Vorbereitung oder zur Koordinierung von Bauleistungen (zB die Leistungen von Architekten und Bauaufsichtsbüros). Gemäß…
…Grundstück dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind auch: a) die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen; b) die sonstigen Leistungen zur Vorbereitung und Koordinierung von Bauleistungen (zB die Leistungen von Architekten und Bauaufsichtsbüros). Zufolge § 3a Abs…
Gemäß der Rechtsprechung des VwGH sei für die Ermittlung des Teilwertes vom Verkehrswert des eingelegten Grundstückes auszugehen. Zumal die Bp trotz des Einheitswertbescheides vom 20. Dezember 1989, EW 000-0-0001/1, von landwirtschaftlichem Vermögen ausgegangen sei, liege Rechtswidrigkeit infolge Aktenwidrigkeit vor (vgl. Literatur von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Adr, vom 28. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 14. März 2008 betreffend Einheitswert zum 1. Jänner 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In ihrer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn K.R., 3071 Böheimkirchen, Berg 12, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Mai 2004 betreffend Schenkungssteuer (Erwerbe von Frau A.M. und Herrn H.M.) entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J und der B Bw, Adresse, vom 28. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 1. April 2008 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes (unbebautes Grundstück) Einlagezahl 00, Katastralgemeinde L, Grundstücksnummern 99/18 und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 4. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. Mai 2008 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes (unbebautes Grundstück) zum 1. Jänner 2003 (Nachfeststellung § 22 Abs. 1 BewG) entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Notar, vom 14. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 29. April 2008 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (in der Folge…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2001 des Finanzamtes Innsbruck entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BK, Adr, vom 13. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 22. Oktober 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage beträgt 131…
Wie aus dem Text eindeutig hervorgeht, war die textliche Fassung dieser Feststellung davon geprägt, dass der steuerliche Vertreter damals seine Zustimmung zu dieser Feststellung gegeben hat, deswegen auch das Wort "einvernehmlich". Die Feststellung an sich ist natürlich eindeutig schlüssig. Sie beruht auf Fakten, die dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der a, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Feststellung des Einheitswertes des Grundbesitzes Einlagezahl h, Katastralgemeinde d , Grundstücksnummer q (Nachfeststellung gem. § 22 Abs. 1 BewG) zum 1. Jänner 2010 und den Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 2010…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vertreten durch Dr. Karl Schelling, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Schulgasse 22, vom 12. August 2010 gegen den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid zum 1.1.2010 des Finanzamtes Feldkirch vom 25. März 2010 entschieden: Der angefochtene Bescheid und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D, gegen den Feststellungsbescheid (Nachfeststellung gem. § 22 Abs. 1 BewG 1955 zum 1. 1. 2005) des Finanzamtes A vom 10. März 2005, Steuernummer, betreffend Einheitswert des Grundvermögens (einschließlich der Betriebsgrundstücke) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…