…Geldleistung, Übergabspreis an weichenden Übergebersohn); Übergabsstichtag war der 1.4.2010. Das Finanzamt setzte mit dem angefochtenen Bescheid die Grunderwerbsteuer fest. Die Begründung lautet: Das Wohnungsgebrauchsrecht wurde amtlich mit 400,00 € bewertet, dieses sowie die Rentenzahlung wurde mit dem maßgeblichen Barwertfaktor 15,542569 kapitalisiert…
…ADR, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14. April 2011 betreffend Grunderwerbsteuer zu ErfNr.***, StNr*** entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe 1. Rechtsvorgang Mit rechtskräftigem Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes X vom 18. November 2010 wurde die Verlassenschaft nach dem…
…Berufungswerber (Bw.) für schuldig erkannt, durch (das) Unterlassen der Abgabe einer ordnungsgemäßen Abgabenerklärung gemäß § 10 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) 1987 sowie durch die Unterfertigung des Kaufvertrages vom 24. Jänner 2008, in dem betreffend den Verkauf der Liegenschaft EZ 12, KG 34 (bestehend aus den Grundstücken…
…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. November 2008, Erfnr., betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit am 25. August 2008 beurkundetem und zwischen dem Berufungswerber (Bw.) als Geschenknehmer und Frau C., geb. am 1941 als Geschenkgeberin abgeschlossenem Schenkungsvertrag schenkte…
…2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 6. Mai 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der Verlassenschaftssache nach dem am XX unter Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen F.A. gab die erbl…
…ErbStG 1955 iVm § 8 Abs. 4 ErbStG 1955 mit der Begründung, der Zweck des Zuschlages gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG sei als Ausgleich für die entfallende Grunderwerbsteuer vorgesehen (§ 3 Abs. 2 Z 2 GrEStG). Gemäß Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 5.11.1962, 437/61, Slg…
…ErbStG 1955 iVm § 8 Abs. 4 ErbStG 1955 mit der Begründung, der Zweck des Zuschlages gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG sei als Ausgleich für die entfallende Grunderwerbsteuer vorgesehen (§ 3 Abs. 2 Z 2 GrEStG). Gemäß Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 5.11.1962, 437/61, Slg…
…ErbStG 1955 iVm § 8 Abs. 4 ErbStG 1955 mit der Begründung, der Zweck des Zuschlages gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG sei als Ausgleich für die entfallende Grunderwerbsteuer vorgesehen (§ 3 Abs. 2 Z 2 GrEStG). Gemäß Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 5.11.1962, 437/61, Slg…
…Gonzagag. 14/21, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6. Juni 2011 betreffend Grunderwerbsteuer zu ErfNr*** entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe 1. Rechtsvorgang Mit Kaufvertrag vom 30. März 2011 erwarb die BW. (die nunmehrige Berufungswerberin, kurz Bw…
…bei Kaufverträgen, in denen als Kaufpreis ein Fixpreis vereinbart sei, sei die Grunderwerbsteuer vom vereinbarten Kaufpreis zu berechnen. Der Berufungswerber focht den Bescheid mit Berufung an. Er erläuterte durch seine steuerlichen Vertreter, dass er die Voraussetzungen nach den geltenden Vorarlberger Wohnbauförderungsrichtlinien erfülle und er das…
…bei Kaufverträgen, in denen als Kaufpreis ein Fixpreis vereinbart sei, sei die Grunderwerbsteuer vom vereinbarten Kaufpreis zu berechnen. Die Berufungswerberin focht den Bescheid mit Berufung an. Sie erläuterte durch ihre steuerlichen Vertreter, dass sie die Voraussetzungen nach den geltenden Vorarlberger Wohnbauförderungsrichtlinien erfülle und sie das…
…vom 3. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 8. Juli 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe JJS, der Gatte der Berufungswerberin, verstarb am xx.yy.zzzz in B. In der Verlassenschaftsabhandlung wurde…
…Bereicherungsprinzip im Erbschaftsteuerrecht zukommt. Dies deswegen, weil die hier zu lösende Frage nicht nach den Grundsätzen des Erbschaftsteuerrechtes, sondern nach jenen des Grunderwerbsteuerrechtes zu beantworten ist. Anlass für die Anforderung der Mindeststeuer nach § 8 Abs. 5 ErbStG ist ja nicht die Bereicherung des Erben sondern…
…der C (FN222222), beide vom 29. September 2004. 1.2. Außenprüfung Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer führte das Finanzamt eine Außenprüfung statt, bei der in der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 8. Mai 2007 zu AB**** folgende Feststellungen getroffen wurden: "TZ. 4.1.:…
…16/0139, ist zur Anwachsung nach § 142 HGB ausgeführt: "§ 1 GrEStG 1987 lautet auszugsweise: "§ 1 (1) Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen: ... 2. Der Erwerb des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist." Gemäß §…
…dass Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern bei der Ermittlung der Einkünfte nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden dürften. Die Einkommensteuerrichtlinien führten dazu aus, dass das Abzugsverbot auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer einschließlich Grunderwerbsteueräquivalent und entsprechende ausländische Steuern, sowie entsprechende ausländische Vermögenssteuern umfassten. Das Abzugsverbot in …
…des Finanzamtes Feldkirch vom 14. Jänner 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die R und W haben am 17.7.2007 folgenden Optionsvertrag abgeschlossen: "I. Optionsgrundlagen: Die R ist Alleineigentürnerin der EZ A GB B. Diese besteht aus dem GSt…
…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. Mai 2008, St. Nr. zzz, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 6. März 2008 erwarb der nunmehrige Berufungswerber (Bw.), Herr Bw., das Grundstück xxx Baufl. (Gebäude), in der Natur Adresse1…
…Belastungs- und Veräußerungsverbot (Punkt VIII) für seine Lebensdauer ausbedungen. Danach sei die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes zu Gunsten von Herrn D erfolgt. Im Zuge der Betriebsprüfung seien die Kosten für die Grunderwerbsteuer i.H.v. 592.280 S und die Eintragungsgebühr Grundbuch i.H.v…
…4 ErbStG mit der Begründung, der Zweck des Zuschlages gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG sei als Ausgleich für die entfallende Grunderwerbsteuer vorgesehen. Gemäß Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 5.11.1962, 437/61 SLg 2732 F sei die Erhöhung gemäß § 8 Abs 4 ErbStG nur dann…