…6.) Auf die Ausführungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung vom 15. April 2009 braucht nicht eingegangen werden, weil das Finanzamt eine inhaltliche Fremdüblichkeit der Gesellschafterbeschlüsse (Gewinnthesaurierung) nicht aufzuzeigen vermochte. Der Berufung war daher stattzugeben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 20. Oktober 2011
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 23. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 10. Jänner 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch JUPITER Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft mbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1992, 1993 und 1994 entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., 8010 Graz, Petersgasse 128a, vom 13. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 13. Juni 2006 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2004 entschieden: 1. Die Berufung gegen die Körperschaftsteuer 2004 wird…
Betriebsprüfung das Ausscheiden des Herrn E nach diesen Regeln akzeptierte. Weiters ist auszuführen, dass in diesen Fällen wie im Falle der Abschichtung von Frau EF und Frau SW wirtschaftliche Gründe vorgelegen haben, die zum Ausscheiden der Gesellschafter führten. Nachdem es sich bei der Abschichtung und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift_Bw, vertreten durch die WT_Gesellschaft_2, vom 13. Februar 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Peter Auer, vom 23. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer für 1999 und 2000 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift_Bw, vertreten durch die WT_Gesellschaft_2, vom 13. Februar 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Peter Auer, vom 23. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer für 1999 und 2000 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden B und die weiteren Mitglieder C, D und E über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Berater, vom 4. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC, vertreten durch Finanzanwalt vom 16. Juni 2011 betreffend Haftungsbescheid gemäß…
…Entgelte, die im Jahresgewinn nach Rücklagenbewegung keine Deckung finden, entfallen und sind nicht nachzuzahlen. Falls die Gesellschaft eine Gewinnthesaurierung vornimmt, ohne dass dafür eine gesetzliche oder aufsichtsbehördliche Anordnung vorliegt, erhöhen die dann nicht ausbezahlten Entgelte für das Genussrechtskapital den Liquidationsanspruch. Das Genussrechtskapital kann von der…
…wäre. Somit habe die Frage der Steuerbelastung der Geschäftsführerbezüge für die Änderung der Rechtsform nicht maßgeblich sein können, sondern seien andere Überlegungen - wie etwa Haftungsbeschränkungen oder die geringere Ertragsteuerbelastung einer GmbH bei gleichzeitiger Möglichkeit zur steuerfreien Gewinnthesaurierung - im Vordergrund gestanden. Weiters sei zu bedenken, dass…
…Im Jahr 1995 sei die F.Ltd., Jersey liquidiert worden. Von der Möglichkeit der Gewinnthesaurierung sei Gebrauch gemacht worden. Der ausschüttungspolitische Spielraum sei einzig und allein dazu genützt worden, durch die Ausschüttung von Aufgeld im Jahr 1994 den Liquidationsverlust des Jahres 1995 um ATS 12…
…679.872 = maximal 42 % von SFR 500.000) - GGmbHS (FNX3, Stammeinlage ATS 318.462 =4,55 %) - SDGmbH, in K, nach Teilwertabschreibung nur ATS 70.000. Weiters hätten die Gesellschafter der SGmbH. die Philosophie der Gewinnthesaurierung vertreten, wodurch per 30. 4. 1998 entsprechend einem Zwischenabschluss…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch B-GmbH, vom 30. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Oktober 2007 betreffend Feststellung Gruppenträger 2005 und Körperschaftsteuer Gruppe 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Mag. Robert Steier und KomzlR Oswald Heimhilcher im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufung der TBG, vertreten durch Vienna CityTax Steuerberater GmbH, 1220…
Die Veräußerung einer Beteiligung unterliegt gemäß § 31 EStG 1988 (in der im Berufungszeitraum geltenden Fassung) der Einkommensteuer. Veräußerung iSd § 31 EStG 1988 ist jede entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf einen anderen. Eine Veräußerung iSd § 31 EStG 1988 liegt nicht vor, wenn eine Beteiligung unentgeltlich…
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des SZ, PLZ1 Ort1, Adresse1, vertreten durch Steuerberater, vom 11. Jänner 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch Amtsvertreter, vom 7. November 2011 betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 8-12/2007, 1-12/2008, 1-12…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 13. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 13. Juni 2006 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum für den Zeitraum 1. Jänner…
Aus der Argumentation des Geschäftsführers der Bw selbst und auch der ihres steuerlichen Vertreters in der Berufung wird immer wieder die Unterstützung der Familie des Geschäftsführers der Bw in einer wirtschaftlich schwierigen Situation betont, ebenso die Notwendigkeit die Situation bei der A GmbH zu bereinigen…
Danach ist zu untersuchen, ob die tatsächlich erzielten Margen der Bw. dem Fremdvergleich entsprechen, da aus der Fremdunüblichkeit der Vertriebsvereinbarungen nicht zwangsweise auf mangelnde Fremdüblichkeit der erzielten Ergebnisse der Bw. geschlossen werden kann. Weiters ist darzustellen, auf welchen Wert die Marge im Falle des erkannten…