…unbeschadet der Schadenersatzpflicht, zu vermeiden. Gemäß § 12 Abs. 2 sind insbesondere die Vorschriften hinsichtlich des Besatzes der Gewässer genau einzuhalten. Der Fischerei Revierausschuss V, vertreten durch ..., hat dazu mit Schreiben vom 28.03.2000 der Behörde mitgeteilt, dass der gegenständliche Fischereipachtvertrag mit den vereinbarten Pachtbedingungen…
…dass nach der Feststellung der Bp die Bw. die Fischereirechte an der X. bzw. den Zuflüssen als öffentlichen Gewässern innehabe, sich im Arbeitsbogen der Bp aber lediglich ein Fischereipachtvertrag (betreffend den P., einen Zufluss der X.) befinde, weshalb eine (aussagekräftige) Reihe von solchen Verträgen vorzulegen…
…N. und T. deren Abwässer zu reinigen. Die gereinigten Abwässer werden über den F-Bach und die O. dem Gewässer1 zugeführt. Das Transportleitungsnetz umfasst 24 Kilometer, es gibt 4 Pumpwerke, wovon sich drei Pumpwerke in T. befinden. Die Abwässer aus den Ortsnetzen der Verbandsgemeinden werden…
…unbeweglichen Sachen beigezählt, wenn sie mit dem Besitze einer unbeweglichen Sache verbunden oder durch Gesetz für eine unbewegliche Sache erklärt sind ( § 298 ABGB ). Bei einem Fischereirecht an einem fremden Gewässer, das - wie im vorliegenden Fall - mit dem Eigentum an Liegenschaften verbunden ist, handelt es sich…
…worden. Grundsätzlich hätte jeder Taucher nachfolgende laufende Ausbildung zu absolvieren. Jeder Einsatztaucher hätte, soweit dienstlich möglich, einmal in der Woche in den Gewässern des Ausrückegebietes Übungstauchgänge zu leisten (Donau, Hafen, Badeseen). Entsprechend der Stützpunktregelung hätte er weiters mindestens zweimal im Jahr an den großen oö…
…worden. Grundsätzlich hätte jeder Taucher nachfolgende laufende Ausbildung zu absolvieren. Jeder Einsatztaucher hätte, soweit dienstlich möglich, einmal in der Woche in den Gewässern des Ausrückegebietes Übungstauchgänge zu leisten (Donau, Hafen, Badeseen). Entsprechend der Stützpunktregelung hätte er weiters mindestens zweimal im Jahr an den großen oö…
…der Feuerwehr) auf das Meer verlegt worden. Grundsätzlich hätte jeder Taucher nachfolgende laufende Ausbildung zu absolvieren. Jeder Einsatztaucher hätte, soweit dienstlich möglich, einmal in der Woche in den Gewässern des Ausrückegebietes Übungstauchgänge zu leisten (Donau, Hafen, Badeseen). Entsprechend der Stützpunktregelung hätte er weiters mindestens zweimal…
…dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…dieser Mitteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung mit dem Hinweis in Kenntnis, dass gemäß der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676…
…dieser Mitteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung mit dem Hinweis in Kenntnis, dass gemäß der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676…
…Überschlägerungen, b) Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Führung des Forstbetriebes, c) Versicherungsentschädigungen, d) Entschädigungen für entzogene Besitzvorteile oder Dritten zwangsweise eingeräumte Rechte, wie etwa Leitungsrechte, e) der Verwertung der Gewässer, Bodenschätze und Bodenfunde und f) betrieblichen Bestandverträgen, der Übergeberin zustehen. Punkt IV…
…dass gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…dass gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…dass gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…dass gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…Grundsätzlich hätte jeder Taucher nachfolgende laufende Ausbildung zu absolvieren. Jeder Einsatztaucher hätte, soweit dienstlich möglich, einmal in der Woche in den Gewässern unseres Ausrückegebietes seine Übungstauchgänge zu leisten (Donau, Hafen, Badeseen). Entsprechend der Stützpunktregelung hätte er weiters mindestens zweimal im Jahr an den großen oö…
…Schifffahrt des Amtes der NÖ Landesregierung sei. Er sei weiters Amtssachverständiger für Wasserbautechnik und Gewässerschutz im Rahmen der Bewilligung und Überprüfung von Schifffahrtsanlagen. Das Aufgabengebiet des Referates Schifffahrt erstrecke sich auf die Begutachtung und Überprüfung sämtlicher Schifffahrtsanlagen in Niederösterreich, schwimmenden Anlagen und sonstigen Anlagen und…
…hat darauf hingewiesen, dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16. Februar 2006 im…