…24. September 2008 fertigte das Finanzamt S an die R KEG gerichtete Erledigungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2002 und 2003 ab. Bei einer Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (nunmehr UGB) liegt nach ständiger Rechtsprechung (OGH 3…
…aufgelöst und am 4.2.2010 gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch einen übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. z. B. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0379; VwGH 13.4.2005, 2005/13/0004). Gemäß …
…Liegenschaft gewesen sei (vgl. wiederum das oa. VwGH-Erkenntnis vom 21. Dezember 2000). Geschäftsübernahmen gemäß § 142 HGB (mit Wirkung ab 1. Jänner 2007 § 142 UGB) erfüllen, soferne inländische Grundstücke betroffen sind, den Erwerbstatbestand gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG (vgl. VwGH 19.1.1994…
…nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8…
…nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 HGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8…
…habe, dass die vorgelegte Anfagenbeantwortung durch das BMfF sowie die angeführten VwGH-Entscheidung nicht anwendbar sei. Richtig sei: Gleichzeitig mit der Einbringung sei die seinerzeitige Komplementärgesellschaft aus der liegenschaftsbesitzenden KG ausgetreten. Es sei dadurch zu einer Anwachsung gemäß § 142 UGB bei der Bw. gekommen. Der…
…abgewickelt wurde, sondern die Aktiven und Passiven gemäß § 142 Abs. 1 UGB auf den verbleibenden Gesellschafter übergingen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine solche Geschäftsübernahme gemäß § 142 Abs. 1 UGB nicht nur auf Grund einer Übernahmsklage durch die rechtsgestaltende Wirkung des Urteils, sondern auch…
…Gemäß § 188 BAO werden u.a. die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) aus Gewerbebetrieb festgestellt, wenn mehrere Personen beteiligt sind. Gegenstand der Feststellung ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Durch eine Geschäftsübernahme gem. § 142 UGB…
…wie dies etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB der Fall ist). I B) Im vorliegenden Fall kam es zu keiner Geschäftsübernahme des Gesellschafter_A (die Gesellschaftsanteile des Gesellschafter_B gingen nicht auf Gesellschafter_A über) bzw. zu keinem Übergang des Gesellschaftsvermögens durch Gesamtrechtsnachfolge auf…
…wenn das Massevermögen verwertet und verteilt und dann der Konkurs aufgehoben wird. Weiters ist auszuführen, dass der Verwaltungsgerichtshof bei einer KG, bei der eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB erfolgt ist, ebenfalls von einer Vollbeendigung spricht und nicht davon ausgeht, dass ihre Vollbeendigung solange nicht eintritt…
… 142 HGB stellt eine zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge dar (vgl. VwGH 17. 11. 2004, 99/14/0254; Koppensteiner in Straube, HGB I3, § 142, Rz 10; Ritz, BAO3, § 19, Tz 1). Bei der Geschäftsübernahme nach § 142 UGB tritt der verbleibende (übernehmende) Gesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger in alle Rechtspositionen der…
… 142 HGB stellt eine zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge dar (vgl. VwGH 17. 11. 2004, 99/14/0254; Koppensteiner in Straube, HGB I3, § 142, Rz 10; Ritz, BAO3, § 19, Tz 1). Bei der Geschäftsübernahme nach § 142 UGB tritt der verbleibende (übernehmende) Gesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger in alle Rechtspositionen der…
…das den Anspruch auf Übereignung begründet, 2. der Erwerb des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Geschäftsübernahmen gemäß § 142 UGB (gleich wie früher § 142 HGB) erfüllen, soferne inländische Grundstücke betroffen sind, aufgrund der eintretenden Universalsukzession, die einen Übergang des bisherigen…
…zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§…
…G.N., vom 25. Oktober 2004 betreffend Haftung gemäß § 14 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben und der Haftungsbetrag auf € 24.056,03 eingeschränkt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 25.10.2004 zog das Finanzamt die…
…wurde aufgelöst (Handelsgericht Korneuburg vom 16. Oktober 1989) und erlosch (Handelsgericht Korneuburg 12. Februar 1990) und das Geschäft wurde von der C GmbH übernommen. Dieser Vorgang, der einer Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB gleichzuhalten ist, bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch die übernehmende Gesellschafterin…
…dem offenen Firmenbuch ist die Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB und Fortführung des Unternehmens im nicht protokollierungsfähigen Umfang zu entnehmen (Akt STNR 123/4567 Dauerbelege Seite 3 und Aktenteil 2004 Seite 9). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH bewirkt die Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (Fortführung des Geschäftes…
…G. und der damalige Beschwerdeführer waren die ehemaligen Gesellschafter einer nach § 142 HGB erloschenen Kommanditgesellschaft gewesen). Schließlich merkte der VwGH ausdrücklich an: "Bescheide über die Feststellung von Einkünften einer KG, deren Vollbeendigung durch Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt ist, haben an die Personen zu ergehen…
…welche sämtlich in Anlage 4.1 niedergelegt sind und welche sich - vorbehaltlich gemäß nachstehendem Abschnitt 4.5 vorgenommener Überprüfungen und möglicher Anpassungen - auf den Betrag von 14.843.735 EURO beläuft. 4.2 Der Kaufpreis wird wie in Anlage 4.2 niedergelegt auf das übertragene…
…September 2005 im Firmenbuch gelöscht. Dieser als Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB zu beurteilende Vorgang führte zur Vollbeendigung der OEG bzw. zum Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge hinsichtlich des übernommenen Vermögens durch den Bw. Nach Durchführung einer Außenprüfung erließ das Finanzamt den dabei getroffenen Feststellungen Rechnung tragende Umsatzsteuer…