…sodass keine Einbringungsmöglichkeiten gegenüber dem (nicht vertretenen) Nachlass bestehen. Mangels Einantwortung gibt es auch keinen Gesamtsrechtsnachfolger auf den die Pflichten übergegangen sind. Bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungsstatt dauert daher der Zustand der ruhenden Erbschaft fort und tritt nur für die betreffenden Vermögensobjekte Singularsukzession…
… 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Die steuerliche Vertreterin der Berufungswerberin teilte mit Schreiben vom 9.9…
…ohne Liquidation, samt allen Aktiven und Passiven, sowie der Betriebsliegenschaften gemäß § 142 HGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernommen. Die X-Kommanditgesellschaft wurde in der Folge aufgelöst und gelöscht, die Auflösung und Löschung wurden am 10. Februar 2005 im Firmenbuch des Landesgerichtes Z eingetragen. Die mit…
…werde um Vorlage eines Zustellnachweises ersucht. Die ST GmbH sei mit Ablauf des 31. Dezember 2000 durch Umwandlung im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge in die in Rede stehende SC KEG übergegangen. Eine allfällige Zustellung an der auch im Haftungsbescheid angeführten Anschrift der ST GmbH in G…
… 19 Abs 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Zur Geltendmachung des gegenüber dem Verstorbenen entstandenen Abgabenanspruches kommt es…
…z. § 142). Eine Anwachsung stellt nach § 142 HGB eine zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge dar. Diesfalls gehen die sich aus abgabenrechtlichen Vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten nach § 19 BAO auf den Rechtsnachfolger über (VwGH 17.11.2005, 99/14/0254 m.w.N.). Dies ändert jedoch nichts daran…
…einerlei, ob die Abgabenschulden des Erblassers, die vor seinem Tod nach dem Maßstab des § 4 BAO entstanden sind, bescheidmäßig vor oder nach seinem Tod geltend gemacht werden. Der Erbe hat als Gesamtrechtsnachfolger für diese so charakterisierten Schulden des Erblassers einzustehen (Stoll, BAO-Kommentar, § 19, Pkt…
…umfasse. Dies deswegen, weil die Bw. hinsichtlich des übertragenen Betriebes Gesamtrechtsnachfolgerin gelte und auf Grund der Betriebsbezogenheit der IZP keine Neugründung vorliege, sodass auch ein dreijähriger Referenzzeitraum zur Verfügung stünde. Neben der Miteinbeziehung des Jahres 1999 in den Referenzzeitraum wurden auch die von der Bw…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen den endgültigen Bescheid vom 29. Jänner 2003 und gegen den Bescheid gemäß §§ 303 ff BAO vom 17. Februar 2003…
… 797, S 808, E 7) Gemäß § 19 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Bei der sog. "Abtuung armutshalber" sowie…
§ 81 Abs. 1 BAO bestimmt: "Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen." Für eine Personenmehrheit, die aus einer Geschäftsherrin (Unternehmerin, Inhaberin eines Handelsgewerbes…
- Das Zollamt Innsbruck hat sich auch auf Ergebnisse, die eine Ermittlungsmission unter Beteiligung des OLAF im Kosovo und Griechenland unter Mitwirkung der dortigen Zollbehörden erhoben hat, berufen. Es wurden dort die verfahrensgegenständlichen Lieferungen überprüft. Bei diesen Ermittlungen wurde festgestellt, dass keine einzige der für den…
Der zuletzt zitierte Satz steht in einem gewissen Zusammenhang mit dem Vorbringen des Finanzamtes als Amtspartei. Überdies könnte der Inhalt dieses Satzes als normative Aussage aufgefasst werden. Infolge der Veröffentlichung im AÖF wird beim ´öffentlichen OHB´ - ebenso wie bei der seinerzeitigen DBP - wohl das Kundmachungsminimum…
…brachten die Komplementärin und der Kommanditist unter Verzicht auf die Liquidation und unter Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen des Art. III UmgrStG ihre Mitunternehmeranteile mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 142 HGB (nunmehr UGB) als Sacheinlage in die gleichzeitig mit Gesellschaftsvertrag 28…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über folgende, von BezeichnungDerDeutschenRechtsanwaltssozietät, Rechtsanwälte, DeutscheAdresse1, namens des Stpfl., DeutscheAdresse2, erhobenen Rechtsmittel gegen Bescheide bzw Berufungsvorentscheidungen des Finanzamtes X entschieden: Zurückgewiesen werden: 1.) mit Telefax (Übermittlungsdatum 30. Oktober 2002) und mit Schriftsatz vom 29. Oktober 2002 erhobene Berufung gegen den…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen zwei Bescheide gemäß §§ 303 ff BAO und einen endgültigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, vertreten durch AS…
…dieser "frei gewordene" Geschäftsanteil Gegenstand des Erbenübereinkommens. Es liege sohin eine Parteienvereinbarung zwischen dem Berufungsführer und der ruhenden Verlassenschaft nach BR vor. Da es sich bei der ruhenden Verlassenschaft nach BR um die Gesamtrechtsnachfolgerin der BR handle, sei § 17 anzuwenden, auch wenn keine direkte Personenidentität…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ND,vertreten durch die Confida GmbH, 9620 Hermagor, vom 28. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 22. November 2004 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 2001…
…Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen bereits entstandene Abgabenschulden ebenso über wie Haftungsschulden; auch verfahrensrechtliche Rechtspositionen gehen über (Ritz, BAO4, § 19 Tz 7, 8 mit Judikaturnachweisen). Im gegenständlichen Haftungsverfahren trat daher A T als Inhaberin des protokollierten Einzelunternehmens AS T e.U. als Gesamtrechtsnachfolgerin in die gesamte Rechtsstellung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen einen endgültigen Bescheid und drei Bescheide gemäß §§ 303 ff BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, vertreten durch AS…