…kurz ,,Nennbetrag" genannt) eingeräumt. ................." In weiterer Folge setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien mit Bescheid vom 29. September 2008 Gesellschaftsteuer in Höhe von € 30.000,- fest und begründete dies damit: "Der Erwerb von Genussrechten unterliegt der GesST gem. § 2Z1KVG. Das Einstehen…
…Feststellung folgenden Inhalts getroffen: Die Bw. habe am 1.12.2005 574 Stück Genussrechte an der A-GmbH&Co.OEG zum Stückpreis von € 50.000,00 und somit zum Gesamtpreis von € 28,700.000,00 erworben. Hinsichtlich der im Jahr 2005 iHv €…
…11.2010 u.a. die in den Punkten 18 a) und 18 c) der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 23.9.2010 dargestellten berufungsgegenständlichen Feststellungen folgenden Inhalts getroffen: Punkt 18 a) Niederschrift über die Schlussbesprechung - Genussrechte der B-GmbH&CoOEG: Die Bw. habe in den…
…Bilanzstichtag." Gemäß § 3 der Bedingungen werden die Genussscheine auf Bestehensdauer der Emittentin begeben. Betreffend die Auseinandersetzung bestimmt § 4 der Genussrechtsbedingungen, dass im Fall der Liquidation der Emittentin die Inhaber der Genussscheine sinngemäß am tatsächlich erzielten Liquidationsgewinn beteiligt sind. Mit vorläufigem Bescheid vom 13. März 1997…
…August 1994 ein, in der ua folgender Beschluss gefasst wurde: "Die Geschäftsführer sind berechtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfassung über die gegenständliche Gesellschaftsvertragsänderung Genussrechte, die ein Recht auf einen Anteil an Gewinn und Liquidationserlös der Gesellschaft verbriefen, bis zu einer Höhe von öS 20…
…Abs. 2 BAO die notwendigen Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchzuführen. Über Vorhalt des Finanzamtes legte die Bw. noch folgende Unterlagen vor: Zeichnungsschein über Genussrechte an der Bw., gezeichnet von der C-P AG und dem Vermerk über die Annahme der Zeichnung durch die Bw.am 8…
…eine Kapitalerhöhung über S 2.500.000,00". Zu diesem Tagesordnungspunkt heißt es im Protokoll wie Folgt: "Die Hauptversammlung beschließt einstimmig die Ausgabe von Genussrechten in Höhe von S 2,5 Millionen und überlässt dem Vorstand, die näheren Bedingungen unter Beachtung der Satzung und Geschäftsordnung…
…Tag nach der ordentlichen Generalversammlung fällig. Die Genusscheine werden auf Unternehmensdauer der Gesellschaft begeben. Das Genussrechtsverhältnis ist seitens der Gesellschaft und der Genusscheininhaber bis zum 31.12.1999 unkündbar. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Kündigung unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist mit Wirkung zum 31…
…August 1994 ein, in der ua Folgender Beschluss gefasst wurde: "Die Geschäftsführer sind berechtigt, innerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfassung über die gegenständliche Gesellschaftsvertragsänderung Genussrechte, die ein Recht auf einen Anteil an Gewinn und Liquidationserlös der Gesellschaft verbriefen, bis zu einer Höhe von öS 160…
…Mit Gesellschaftssteuererklärung vom 10. Februar 1997 gab die nunmehrige Berufungswerberin (Bw.) dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien bekannt, dass ein Erwerb von Genussrechten an der Bw. gegen eine Gegenleistung von S 7.400.000,-- erfolgt sei. Mit Bescheid vom 13. März 1997 setzte das…
… 5 Abs. 1 KVG breitet sich aus vom Prototyp der gesellschaftlichen Beteiligung, wie GmbH-Anteil und Aktie über Genussrechte zu gewinnbeteiligten Forderungen. Bei Hingabe von Kapital an eine Kapitalgesellschaft gegen eine wie immer geartete Gegenleistung liegt der Erwerb eines Gesellschaftsrechtes vor, wenn aus den Elementen…
…des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung (abhängig vom 3-Monats-EURIBOR) vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis…
…der Eigenkapitalbildung, die in den jeweiligen bereits vorhandenen zivil- und handelsrechtlichen Ausgestaltungsvarianten ergehen kann. (Schartel, Die Börsenumsatzsteuer, 103). Aufgrund seiner Variationsbreite wird in der Praxis das geeignetste Instrument das des Genussrechtes sein. (Schartel, Die Börsenumsatzsteuer, 104). 8.2.4. Laut Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, KVG-Kapitalverkehrsteuergesetz…
…Februar 2008), wenn die Emission von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 und 5 BWG der Gesellschaftsteuer unterworfen wird. Da die Rechte aus dem Partizipationskapital als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen iSd KVG einzustufen sind, unterliegen sie nach Art. 4 Abs. 1 lit. d der RL 69…
…kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe…
…der Eigenkapitalbildung, die in den jeweiligen bereits vorhandenen zivil- und handelsrechtlichen Ausgestaltungsvarianten ergehen kann. (Schartel, Die Börsenumsatzsteuer, 103). Aufgrund seiner Variationsbreite wird in der Praxis das geeignetste Instrument das des Genussrechtes sein. (Schartel, Die Börsenumsatzsteuer, 104). 8.2.4. Laut Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, KVG-Kapitalverkehrsteuergesetz…
…werden sollte, sondern dafür, dass ein Gesellschaftsrecht begeben wurde, das kapitalverkehrsteuerlich sowohl dem Typus des Genussrechtes als auch dem Typus der gewinnbeteiligten Forderung zugeordnet werden kann. Darüber hinaus kann der Partizipationskapitalberechtigte nach den Partizipationskapitalbedingen 2008/2009 der Bw. an der Hauptversammlung der Bw. teilnehmen und…
…sind jedoch gleichartig wie Gesellschaftsrechte. Dies spricht gegen die Beurteilung der Anteilsrechte der Mitglieder der Bw. an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw. als Genussrechte. In dieses Bild fügt sich, dass die Bw. die Rechte, die laut ihren Satzungen eingeräumt werden (insbesondere Gewinnanteile) nur ihren Mitgliedern…
…sind jedoch gleichartig wie Gesellschaftsrechte. Dies spricht gegen die Beurteilung der Anteilsrechte der Mitglieder der Bw. an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw. als Genussrechte. In dieses Bild fügt sich, dass die Bw. die Rechte, die laut ihren Satzungen eingeräumt werden (insbesondere Gewinnanteile) nur ihren Mitgliedern…
…der Mitglieder der Bw. sind jedoch Gesellschaftsrechten gleichartig. Dies spricht gegen die Beurteilung der Anteilsrechte der Mitglieder der Bw. an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw. als Genussrechte. In dieses Bild fügt sich, dass die Bw. die Rechte, die laut ihren Satzungen eingeräumt werden (insbesondere Gewinnanteile…