…des Pachtvertrages (am 17.3.2003) entstanden (§ 16 (1) Z 1a GebG). Auf die Entstehung der Gebührenschuld sei es ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt (§ 17 (4) GebG, vgl. VwGH 1.7.1971…
…stellte. Eine Anfrage durch die Berufungsbehörde bei der zuständigen Grundverkehrsbehörde ergab, dass für den gegenständlichen Bestandvertrag eine Genehmigung oder Bestätigung durch diese nach den maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen und damit nicht erforderlich sei. Lediglich für die grundbücherliche Einverleibung eines solchen Mietvertrages werde von den…
…Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen würden. Die als Nachweis dafür geltende, güterbeförderungsrechtliche Genehmigung (CEMT-Genehmigung), wäre bis dato nicht vorgelegt worden. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Beschwerde, beantragte die Durchführung einer mündlichen…
…hinarbeitet, - auch die äußeren Umstände die (Wieder-)Erzielung von Einnahmen möglich machen (z. B. behördliche Genehmigungen) und - der Zeitraum bis zur (Wieder-)Erzielung von Einnahmen absehbar und angemessen ist. Entscheidend bei Einnahmenlosigkeit ist also u. a., ob die Vorbereitungsphase für sich absehbar und angemessen ist…
…März 1997, 96/14/0045). Weiters setzt es voraus, (2) dass auch die äußeren Umstände die (Wieder-)Erzielung von Einnahmen möglich machen (zB behördliche Genehmigungen [vgl. VwGH 30.10.1996, 94/13/0165], Vorhandensein von Finanzierungsmitteln) und (3) dass der Zeitraum bis zur (Wieder-)Erzielung…
…Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe sowie den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (idF Bw) war in den Streitjahren als Amtssachverständiger im Zusammenhang mit der Erteilung von Genehmigungen gemäß …
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…18. Jänner 2005 binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 1111 und Nr. 2222…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 0424 und Nr. 0426 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…18. Jänner 2005 binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 0424 und Nr. 0426…
…wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 0424 und Nr. 0426 in Italien keine Gültigkeit gehabt hätten. Die Verfahrensmängel wurden darin…
…18. Jänner 2005 binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung wegen Unzuständigkeit des österreichischen Zolls, Verfahrensmängeln und inhaltlicher Rechtswidrigkeit erhoben. Begründend wurde zum Berufungsgrund der Unzuständigkeit im Wesentlichen ausgeführt, dass der Transport in Italien begonnen hätte und die CEMT-Genehmigungen Nr. 0424 und Nr. 0426…