…dass die Person bereits beschäftigt war bzw. ist. Als Studierende fällt die Bw. somit nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens (Art.2 des Beschlusses 3/80). 6.2. Der Umstand, dass einem türkischen Staatsangehörigen gestattet worden ist, als Student in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats…
…bzw. ist. Als Studierender fällt die Bw. somit nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Art.2 des Beschlusses 3/80) und es sind die Anspruchsvoraussetzungen nach innerstaatlichem Recht (§ 3 FLAG 1967) zu erfüllen. Da diese Anspruchsvoraussetzung, wie…
…und der Bw. fällt auch nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80). Damit es im gegenständlichen Fall auch nicht mehr relevant, ob im strittigen Zeitpunkt der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw. in Österreich lag…
…Abkommen über Soziale Sicherheit (BGBI. 428/1977) hinsichtlich Familienbeihilfe nicht zur Anwendung kommt und der Bw. auch nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80) fällt, war wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 30…
…Studierender fällt der Bw. somit nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Art.2 des Beschlusses 3/80) und es sind die Anspruchsvoraussetzungen nach innerstaatlichem Recht zu erfüllen. Da die Anspruchsvoraussetzung nach § 3 FLAG 1967, wie bereits ausgeführt…
…Studierender fällt der Bw. somit nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Art.2 des Beschlusses 3/80) und es sind die Anspruchsvoraussetzungen nach innerstaatlichem Recht zu erfüllen. Da die Anspruchsvoraussetzung nach § 3 FLAG 1967, wie bereits ausgeführt…
…Studierender fällt der Bw. somit nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Art.2 des Beschlusses 3/80) und es sind die Anspruchsvoraussetzungen nach innerstaatlichem Recht (damit auch die des § 3 FLAG 1967) zu erfüllen. Da diese Anspruchsvoraussetzung…
…nichts gewonnen. Als Studierende fällt die Bw. nach Art.2 des Beschlusses 3/80 nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziations¬abkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Damit sind neben den nach innerstaatlichem Recht auch für österreichische Staatsbürger geltenden Anspruchs¬voraus¬setzungen (§ 2 Abs.8 bzw. …
…Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist auch zu prüfen, ob die Bw. in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens…
…Geltungsbereich des genannten Assoziationsabkommens fällt: " Art 3 Abs 1 des Beschlusses Nr. 3/80 stellt im Geltungsbereich dieses Beschlusses einen eindeutigen, unbedingten Grundsatz auf, der ausreichend bestimmt ist, um von einem nationalen Gericht angewandt werden zu können und der daher geeignet ist, die Rechtsstellung des…
…Sicherheit die Durchführung und Konkretisierung des allgemeinen Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, das in Art. 9 des Assoziationsabkommens verankert ist, der auf Art 12 EG verweist. Art 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 stellt im Geltungsbereich dieses Beschlusses einen eindeutigen…
…Sicherheit die Durchführung und Konkretisierung des allgemeinen Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, das in Art. 9 des Assoziationsabkommens verankert ist, der auf Art . 12 EG verweist. Art . 3 Abs . 1 des Beschlusses Nr. 3/80 stellt im Geltungsbereich dieses Beschlusses einen eindeutigen…
…20ß00/15/0204). Der Beschluss Nr. 3/80 des Assoziationsrates vom 19.9.1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige sieht für in den persönlichen Geltungsbereich (Artikel 2) fallenden türkischen…
…Sicherheit die Durchführung und Konkretisierung des allgemeinen Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, das in Art 9 des Assoziationsabkommens verankert ist, der auf Art 12 EG verweist. Art 3 Abs 1 des Beschlusses Nr. 3/80 stellt im Geltungsbereich dieses Beschlusses einen eindeutigen…
…anderen Fremden, die nicht Angehörige eines EWR Mitgliedstaates sind, gibt. Gemäß der den persönlichen Geltungsbereich regelnden Bestimmungen des Art. 2 gilt der Beschluss Nr. 3/80 für Arbeitnehmer, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, und die türkische Staatsangehörige sind, für…
…§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. 4.7. Assoziationsabkommen Türkei: Artikel 2 des Beschlusses Nr. 3/80 (ARB 3/80), der die Überschrift "Persönlicher Geltungsbereich" trägt, lautet: "Dieser Beschluss gilt: - für Arbeitnehmer, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten…
…Die Bf. verweise auch auf die stRsp des EuGH, auf die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen sowie darauf, dass die Bf. gutgläubig gewesen sei, was die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Abgaben unzulässig mache. Über die Beschwerde wurde erwogen: Mit Beschluss des Rates vom 23. Dezember 1963 ist…
…Art. 39 des Protokolls vom 23. November 1970 zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der (damaligen) Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom 12. September 1963 erließ der durch das Abkommen geschaffene Assoziationsrat am 19. September 1980 den Beschluss Nr. 3/80 - ARB 3/80…