…Zuflusses beim Bw die Zahlungsfähigkeit der GmbH erforderlich. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen (VwGH 19.5.1993, 89/13/0252). Für die Zahlungsfähigkeit ist es hingegen nicht von Bedeutung…
…Zuflusses beim Bw die Zahlungsfähigkeit der GmbH erforderlich. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen (VwGH 19.5.1993, 89/13/0252). Für die Zahlungsfähigkeit ist es hingegen nicht von Bedeutung…
…entrichtet worden seien. Die Gründe, die zu einer verspäteten Entrichtung geführt hätten, seien bei einer Rechtsentscheidung nicht zielführend, da kein Ermessensspielraum gegeben sei. Abgabenschulden seien als Geldschulden und somit als Bringschulden zu beurteilen. Aus § 905 ABGB ergebe sich, dass der Schuldner die Kosten und die…
…naturschutzbehördlicher Auflagen eingeschränkt ist. (2) Als Teile des landwirtschaftlichen Betriebes gelten nicht 1. Zahlungsmittel, Geldforderungen und Wertpapiere, 2. Geldschulden, 3. Gebäude oder Räume des Gebäudes, die zu eigenen gewerblichen Zwecken des Betriebsinhabers verwendet werden, zu gewerblichen oder Wohnzwecken vermietet sind oder sonstigen betriebsfremden Zwecken dienen…
…1 lit. d und Abs. 2 BAO aus, dass es sich bei Abgabenschulden um Geldschulden und daher um Bringschulden handle, bei denen gemäß § 905 ABGB der Schuldner die Kosten und die Gefahr der Überweisung trage und die seitens der Bw. getätigte Überweisung erst am 25…
…Zahlungsunfähigkeit liegt jedoch erst vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen (VwGH 19.5.1993, 89/13/0252). Im Zusammenhalt mit der argumentierten Krise, die sich lediglich in den Umsätzen 2008 und 2009…
…95/13/0246 wird festgehalten, dass Zahlungsunfähigkeit auch dann vorliege, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande sei, fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen. Der wirtschaftliche Zusammenbruch könne einem Unternehmen lt. VwGH vom 19.5.1993, 89/13/0252 nämlich selbst…
…Bestimmbarkeit - der Sache und Befreiung des Hauptschuldners von der Schuld durch Leistung seitens des Ersatzschuldners, bei Abgabenschulden als Geldschulden ist die schuldbefreiende Leistung in der Zahlung der Schuld durch den Ersatzschuldner zu erblicken. Die Schuld muss durch Leistung seitens des Ersatzschuldners erlöschen. Der Hauptschuldner ist…
…insbesondere VwGH vom 23. März 2010, 2007/13/0037). Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 19. Mai 1993, 89/13/0252). Sie ist gegeben…
…Berufungsausführungen würden sich im Wesentlichen auf Fehlleistungen beziehen, die vorwiegend nicht im Einflussbereich der Bw gelegen seien. Da es sich bei Abgabenschulden aber um Geldschulden und somit Bringschulden handle, habe der Abgabepflichtige dahin gehend Sorge zu tragen, dass der Abgabenbetrag am Fälligkeitstag dem Konto des…
…Gemäß § 30 Abs. 2 Z 1 und 2 BewG 1955 gelten Zahlungsmittel, Geldforderungen, Wertpapiere und Geldschulden nicht als Teile des landwirtschaftlichen Betriebes. Gemäß § 30 Abs. 3 BewG 1955 gilt die Zucht oder das Halten von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend…
…0014). Zahlungsunfähigkeit liegt nach herrschender Rechtsprechung dann vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels breiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen (VwGH 89/13/0252 v 19.5.1993). Sie ist gegeben, wenn der Schuldner mangels flüssiger Mittel dauernd unfähig…
…nichts ändern, da bei der Zuzählung des Kreditbetrages § 905 Abs. 2 ABGB zur Anwendung komme, wonach Geldschulden qualifizierte Schickschulden sind. Für die Zuzählung des Kreditbetrages liege der Erfüllungsort daher jedenfalls - auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung - am Sitz der A., dh. in Warschau. Die vorliegenden Auslandsurkunden…
…Staat aufgerechnet worden sind, weil der Bund in diesem Fall im Jahr 2006 sowohl die Stellung eines Gläubigers als auch eines Schuldners innehatte. Im vorliegenden Fall handelt es sich sowohl bei der Forderung als auch bei der Gegenforderung jeweils um Geldschulden, sodass auch die Voraussetzung…
…des § 66 KO sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung liegt Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, seine fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen. Sie ist gegeben, wenn der Schuldner mangels flüssiger Mittel dauernd unfähig ist, binnen angemessener…
…vorgebracht, dass die vollständige Entrichtung der Lizenzgebühren weitere Kreditaufnahmen erfordert hätte. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen. Sie ist gegeben, wenn der Schuldner mangels flüssiger Mittel dauernd unfähig ist, binnen…
…vorgebracht, dass die vollständige Entrichtung der Lizenzgebühren weitere Kreditaufnahmen erfordert hätte. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen. Sie ist gegeben, wenn der Schuldner mangels flüssiger Mittel dauernd unfähig ist, binnen…
…Zahlungsunfähigkeit (§ 66 KO) liegt nur vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, seine fälligen Geldschulden regelmäßig zu erfüllen. Sie ist gegeben, wenn der Schuldner mangels flüssiger Mittel dauernd unfähig ist, binnen angemessener Frist alle seine fälligen Schulden zur…
…erfolgt sein. Die - im gegenständlichen Fall behauptete - Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners orientiert sich (auch) an konkursrechtlichen Bestimmungen: demnach liegt diese vor, wenn der Schuldner nicht nur vorübergehend außer Stande ist, fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen (§ 66 KO). Demgegenüber ist eine bloße Zahlungsstockung dann anzunehmen, wenn lediglich…
…nichts ändern, da bei der Zuzählung des Kreditbetrages § 905 Abs. 2 ABGB zur Anwendung komme, wonach Geldschulden qualifizierte Schickschulden sind. Für die Zuzählung des Kreditbetrages liege der Erfüllungsort daher jedenfalls - auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung - am Sitz der Y, dh. in Warschau. Die vorliegenden Auslandsurkunden…