…Zweck Deckung findet, also in einem sachlichen Zusammenhang mit diesem Zweck steht. Ein Betrieb, der nur als Geldbeschaffungsquelle für die Erfüllung des begünstigten Zweckes dient, kann hingegen nicht als unentbehrlicher Hilfsbetrieb angesehen werden. Nicht nachvollziehbar ist der Beschwerdevorwurf, die bescheiderlassende Behörde habe auf § 45a BAO…
… 45 Abs. 3 BAO werde dann vorliegen, wenn der Betrieb ausschließlich materielle Bedeutung besitze d.h. als Geldbeschaffungsquelle diene und sich dabei vom ideellen Zweck entferne. In der weiteren Folge führte das Finanzamt weiter aus, es sei zu prüfen, ob der Verein seiner tatsächlichen Geschäftsführung…
…Urteilen des Obersten Gerichtshofes keine Gläubigerstellung zukomme. Die Forderung der Finanzbehörde sei aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung entstanden, dass es sich bei der Gesellschaft nur um eine Geldbeschaffungsquelle im Konzern gehandelt habe und keine Einkunftsquelle, sondern eine Voluptuartätigkeit vorliege. Der endgültige Verbleib der Gelder habe…
…welcher in der Unternehmerkette aufkommensneutral sein sollte, unter Verwendung einer falschen Rechnung in eine sprudelnde Geldbeschaffungsquelle des M verwandelt worden. Von Seite der Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde dieser Abgabenbetrug jedoch nicht aufgegriffen. Am 21. September 2005 ist aber die der A GmbH nicht zustehende Umsatzsteuergutschrift…
…Rspr., als diese die Ansicht vertritt, dass ein Betrieb, der nur als Geldbeschaffungsquelle für die Erfüllung des begünstigten Zweckes dient, nicht als unentbehrlicher Hilfsbetrieb angesehen werden kann (VwGH 30.10.2001, 98/14/0006 zu einem Sportverein mit einer Vereinskantine und einer Vereinszeitung mit Werbeinseraten)…
… 45 Abs. 3 BAO werde dann vorliegen, wenn der Betrieb ausschließlich materielle Bedeutung besitze d.h. als Geldbeschaffungsquelle diene und sich dabei vom ideellen Zweck entferne. In der weiteren Folge führte das Finanzamt weiter aus, es sei zu prüfen, ob der Verein seiner tatsächlichen Geschäftsführung…
bestehend aus Baufl Gebäude (Villa) mit 154 m² und Baufl Gebäude (begrünt) mit 305 m², sohin gesamt 459 m² Grundstücksfläche. Die Liegenschaft EZ 2345, die noch im Besitz der Bw stand, bestand aus den Grundstücken Nr 567 (rot B) mit 425 m² und Nr 123…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des RI gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal/Villach betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1998 sowie gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide der Jahre 1994 bis 1998 nach der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung die Berufung der M.-GmbH, (vormals M-GmbH), 1090 N, Koling. 11/7 vertreten durch ARNOLD Rechtsanwaltspartnerschaft, 1010 N, Wipplingerstr. 10, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern N vom 8. Mai 2008 betreffend Gesellschaftsteuer…