…seit 1. 10. 1986 (d. h. schon vor Baubeginn des F.M.) im Gefahrenzonenplan und nicht erst seit 1996, wie dies von Ihnen im Schreiben vom 20. August angegeben wurde. b.) Weiters können an dem Gebäude sehr wohl Baumaßnahmen gesetzt werden, d.h. Ihre Angaben…
…angrenzend an den MB des Sägewerks Lux. Nach dem Gefahrenzonenplan für die Gemeinde BAST am SEE liegt der an den MB angrenzende Grundstücksstreifen in einer Breite von etwa 6 Meter in der roten Gefahrenzone, die übrige Grundstücksfläche liegt zur Gänze in der gelben Gefahrenzone wegen…
…angrenzend an den BAch des Sägewerks L. Nach dem Gefahrenzonenplan für die Gemeinde s am SEE liegt der an den BAch angrenzende Grundstücksstreifen in einer Breite von etwa 6 Meter in der roten Gefahrenzone, die übrige Grundstücksfläche liegt zur Gänze in der gelben Gefahrenzone wegen…
…noch ins Treffen, dass laut gültigen Gefahrenzonenplänen sowohl das Stallgebäude als auch die Grundstücke ..24 und ..42/1 als auch die Hälfte des Grundstückes ..35/1 in der gelben Gefahrenzone gelegen seien bzw. der südlichste Bereich des Grundstückes ..42/1 in die rote Zone falle…
…Bodenwert mit 20 € pro m2 angegeben. Hinsichtlich des Bodenwertes des gesamten Grundstückes von nunmehr 1.651 m2 (380 m2 + 337 m2 +934 m2) wurden insbesondere als wertbestimmende Faktoren die Freilandwidmung und die Lage laut Gefahrenzonenplan im Steinschlaggebiet erwähnt. In freier Beweiswürdigung sieht der Unabhängige…
…Bodenwert mit 20 € pro m2 angegeben. Hinsichtlich des Bodenwertes des gesamten Grundstückes von nunmehr 1.651 m2 (380 m2 + 337 m2 +934 m2) wurden insbesondere als wertbestimmende Faktoren die Freilandwidmung und die Lage laut Gefahrenzonenplan im Steinschlaggebiet erwähnt. In freier Beweiswürdigung sieht der Unabhängige…
…Bodenwert mit 20 € pro m2 angegeben. Hinsichtlich des Bodenwertes des gesamten Grundstückes von nunmehr 1.651 m2 (380 m2 + 337 m2 +934 m2) wurden insbesondere als wertbestimmende Faktoren die Freilandwidmung und die Lage laut Gefahrenzonenplan im Steinschlaggebiet erwähnt. In freier Beweiswürdigung sieht der Unabhängige…
…Bodenwert mit 20 € pro m2 angegeben. Hinsichtlich des Bodenwertes des gesamten Grundstückes von nunmehr 1.651 m2 (380 m2 + 337 m2 +934 m2) wurden insbesondere als wertbestimmende Faktoren die Freilandwidmung und die Lage laut Gefahrenzonenplan im Steinschlaggebiet erwähnt. In freier Beweiswürdigung sieht der Unabhängige…
…entwickelt hat und dies in erster Linie auf die geänderten Wirtschaftsverhältnisse durch den mittlerweiligen EU-Beitritt zurückzuführen ist. Die die gegenständlichen Grundstücke betreffenden Auszüge der Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung...werden unter einem in Vorlage gebracht..." Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat im vorliegenden Berufungsfall den…
…der 35%-Erhöhung). In der Eigenschätzung der Bank fehlt weiters eine Berücksichtigung des Umstands, dass der an den BW angrenzende Grundstücksstreifen nach dem Gefahrenzonenplan der Gemeinde in einer Breite von etwa 6 Meter in der roten, somit wertmindernden Gefahrenzone liegt (Überflutung durch Hochwasser des BWes )…
…der 35%-Erhöhung). In der Eigenschätzung der Bank fehlt weiters eine Berücksichtigung des Umstands, dass der an den BW angrenzende Grundstücksstreifen nach dem Gefahrenzonenplan der Gemeinde in einer Breite von etwa 6 Meter in der roten, somit wertmindernden Gefahrenzone liegt (Überflutung durch Hochwasser des BWs )…
…wäre. Festgehalten wird zudem, dass bereits bei der Ermittlung des (unstrittigen) Bodenwerts der Umstand des steilen Geländes, des ausgewiesenen roten Gefahrenzonenplans und der Flächenwidmung als Freiland sowie der Bebauungsabschlag von zehn Prozent Berücksichtigung fanden (siehe Verkehrswertermittlung des Gutachter__A vom 5. April 2004, Seite 8)…
…die Hochwassergefährdung seien nicht die Flächenwidmungspläne heranzuziehen, sondern die Hochwassergefährdungspläne (Gefahrenzonenpläne) des Landes Niederösterreich. Laut den Hochwassergefährdungsplänen (Gefahrenzonenplänen) des Landes Niederösterreich liege die gegenständliche Liegenschaft im Bereich des 100-jährlichen Hochwassers und könne daher nach derzeitiger Rechtslage nicht umgewidmet werde (NÖ Raumordnungsgesetz 1976 § 15 Abs…