…die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen sich noch unter "Vermietung von Grundstücken" subsumieren lässt, wenn sie damit eng verbunden ist. Eine Garagenvermietung kann aber nicht einmal im weitesten Sinn als "Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke" angesehen werden (sh. auch Caganek, ÖStZ 2001…
…fremdüblich anzusehen: - Wechsel (Tausch) der Wohnsitze zwischen Eltern und Sohn, wobei der Sohn das Einfamilienhaus ohne Begründung eines Mietverhältnisses beziehe; - unentgeltliche Überlassung des Wohnhauses und Garagenvermietung an den Sohn zu einem "Anerkennungszins", der bar entrichtet werde; - Garagenzubau und dessen Unterkellerung als (bloße) Vergrößerung der Nutzfläche…
…der Vorsteuern lt. angefochtenem Bescheid: | 19.274,81€ | Zuzügl. Vorsteuern aus Garagenvermietung | + 23.128,00 € | Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer lt. BE: | 42.402,81 € Verfahrensrechtliche Vorgangsweise bei der Berechnung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer laut Berufungsentscheidung: Zufolge § 295 Abs…
…ist ihr wiederum die herrschende Ansicht von Lehre und Rechtsprechung entgegenzuhalten. Demnach kann eine Garagenvermietung bzw. eine Nutzung von im Wohnungseigentum stehenden Garagenplätzen nicht einmal im weitesten Sinn als Nebenleistung und daher als begünstigt zu versteuernde Vermietung - und auch Nutzung im Rahmen einer Miteigentümergemeinschaft - von…
…Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen sich noch unter "Vermietung von Grundstücken" subsumieren lässt, wenn sie damit eng verbunden ist. Eine Garagenvermietung kann aber nicht einmal im weitesten Sinn als "Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke" angesehen werden (in diesem Sinne Caganek, ÖStZ 2001…
…wobei er von einem Mietzins von € 32,-- je Fläche und Monat ausgegangen sei. Bis dato habe er keine Reaktion seitens der Gemeinde S vernommen. Im Zuge der Erhebungen wurde auch die Pensionistin AZ hinsichtlich Art und Umfang ihrer Garagenvermietung befragt. Diese gab zu Protokoll…
…November 2000 an ihren Sohn. Laut Punkt IV. hat die Berufungswerberin die Mieterträgnisse aus der Garagenvermietung zwecks leichterer Verrechnung ebenfalls bis 31.12.2000 zu erhalten gehabt. Nachdem an den Garagen kein Fruchtgenussrecht zugunsten der Berufungswerberin begründet wurde, ist auch dieses Objekt in die Beurteilung…
…1988 !!!, habe ich untergeordnete Einkünfte aus V+V durch Garagenvermietung bezogen. Danach wurden die Garagen zur Lagerung von Akten und Belegen sowie Altmöbel verwendet. Auf Grund der obigen Ausführungen beantrage ich daher die vollinhaltliche Stattgabe meiner Berufung und bin diesfalls mit einer 2. BVE einverstanden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 1. April 2008, Steuernummer, betreffend Feststellungsbescheid (Artfortschreibung gem. § 21 Abs. 1 Z 2 BewG 1955 zum 1. Jänner 2008) vom 1. April 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Mai 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dkfm. Karl Holztrattner, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Gerold Müller WTH GmbH, 1030 Wien, Invalidenstraße 1/5, vom 5. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 28. Jänner 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A.M., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. August 2003 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der Bescheid gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, inXY, vertreten durch Stb GmbH & Co KG, inAB, vom 29. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 1. April 2008 betreffend Umsatzsteuer 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…