…er diesen Umstand erst fast neun Jahre nach Verkündung der Entscheidung, erfolgter Entrichtung von Geldstrafe und Verfahrenskosten sowie eines Säumniszuschlages durch seinen - ohnehin damals in großer Geldverlegenheit befindlichen - Klienten im Wege eines Fristsetzungsantrages dem Finanzamt mitgeteilt hat. Unter der Annahme, dass sein Vorbringen zutreffend ist…
…nicht zugestellt worden wäre. Irritierend ist aber, dass er diesen Umstand erst fast sechs Jahre nach Verkündung der Entscheidung und erfolgter Entrichtung von Geldstrafe und Verfahrenskosten durch seine Klientin im Wege eines Fristsetzungsantrages dem Finanzamt mitgeteilt hat. Unter der Annahme, dass sein Vorbringen zutreffend ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der P.., in K., vertreten durch Kosch & Partner, Rechtsanwaltskanzlei, 1011 Wien, Bäckerstraße 1, vom 24. September 1997 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 3. September 1997, Zl. 100/69433/96-11, betreffend Wiedereinsetzungsbescheid (§ 308 BAO) entschieden…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7 (L) in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen § 35 Abs.1 FinStrG gemäß §§ 62 Abs.1 u.5, 160 Abs.2, 161 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 12…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Doralt-Seist-Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft, 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4, vom 20. Februar 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch Dr. Felmer, vom 16. Jänner 2004, Zl. 100/40672/99-16…
Aber auch mit ihrem (gegenüber ihren bisherigen Eingaben neuen) Vorbringen in der mündlichen Verhandlung vom 19.3.2010, sie habe aus Kostengründen (Verfahrens- und Vertretungskosten) -zunächst- sowohl von Urgenzen im (die Eingangsabgabenschuld betreffenden) Rechtsbehelfsverfahren als auch von der Einbringung eines Nachsichtsansuchens Abstand genommen, vermag die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Anträge des Adr, vom 30. Juni 2011 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden: 1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung vom 27.1.2011 wird zurückgewiesen. 2) Der Antrag auf…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. März 2007, StNr. X, betreffend…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, über die Beschwerde des JE, XY, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Franz Karl Juraczka, 1090 Wien, Alser Straße 32/15, vom 23. März 2012 gegen den…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Klagenfurt 1, HR Dr. U, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen St., Pensionist, ehemaliger Geschäftsführer, geboren am 2. August 1940, W., L.Str. 13/14, vertreten durch Dr. M.K., Wirtschaftstreuhänder, St…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen LD, ehemals Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft. in T, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 4 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) iVm…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen MM, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 17. November…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufungen der Bf, vertreten durch BDO Tschofen Treuhand GmbH, 6800 Feldkirch, Gallmiststraße 13, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Bw., 5020 Salzburg, Linzergasse 10, vertreten durch GI, 5020 Fürbergstrasse 60, 5020 Salzburg, vom 31. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch OR Dr. Josef Inwinkl, vom 30. August 2007 betreffend Aussetzungszinsen…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen F wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs.1 und 2 lit.a, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über dessen Antrag vom…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Hannes Prosen, in der Finanzstrafsache gegen H.K., zu Recht erkannt: Der Rechtsmittelantrag vom 1. Juni 2004 gilt gemäß § 156 Abs. 2 FinStrG als zurückgenommen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache gegen LP, Leasingarbeiter, geb. 1234, EAS, vertreten durch Mag. Thomas Burkowski, Rechtsanwalt, 4040 Linz, Gerstnerstrasse 20, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15…
…habe bzw. die Ek Steuerbescheide ebenfalls abändern werde. Auf das weitere Vorbringen betreffend Fristsetzungsantrag wird verwiesen. Mit weiterem Anbringen vom 26. November 2012 beantragte der Bw neben anderen Anträgen die Wiederaufnahme und Aufhebung folgender Bescheide: 1) Bescheid über die Abweisung eines Aussetzungsantrages vom 20. Mai…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Ferdinand Weber, Dr. Hannes Hirtzberger, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 20. Dezember 2002, GZ. 610/18853/7/1997/b, betreffend Wiedereinsetzung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…