…1422 ABGB kann, wer die Schuld eines anderen, für die er nicht haftet (§ 1358), bezahlt, vor oder bei der Zahlung vom Gläubiger die Abtretung seiner Rechte verlangen; hat er dies getan, so wirkt die Zahlung als Einlösung der Forderung. Nach herrschender Lehre ist die Forderungseinlösung…
…Erlasses vom 22.11.1976, Zl. 264.213-IV/11/76). Auf Grund diese Rechtslage liege nach Ansicht der Bw. im gegenständlichen Sachverhalt eine Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB vor, die zu keiner Gebührenschuld gem. § 33 TP 21 Abs. 1 GebG führe. Die Anfechtung der Höhe…
…Gen.m.b.H. wurde nunmehr vereinbart, dass die Bw. gem. § 1422 ABGB sämtliche mit den Forderungen der M. reg. Gen.m.b.H. auf Abschichtung für die angeführten Geschäftsanteile im Gesamtbetrage von 18.990.000,00 S im Zusammenhang stehenden Ansprüche um die in…
…gegen unsere Mandantschaft an Kapital und Nebengebühren gemäß § 1422 ABGB auf den Finanzierer und daher Zahler Firma finanzierer ,) über, sodass Ihrerseits keine wie immer gearteten Forderungen mehr gegen unsere Mandantschaft bestehen. Zum Zeichen Ihres Einverständnisses ersuchen wir, das angeschlossenen Briefdoppel firmenmäßig gefertigt zu unseren Handen…
…Erlasses vom 22.11.1976, Zl. 264.213-IV/11/76). Auf Grund diese Rechtslage liege nach Ansicht der Bw. im gegenständlichen Sachverhalt eine Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB vor, die zu keiner Gebührenschuld gem. § 33 TP 21 Abs. 1 GebG führe. Die Anfechtung der Höhe…
…weiters keine Gebühren angefallen, da es sich bei der Forderungseinlösung nach § 1422 ABGB um eine Legalzession handle, die nicht unter den Tatbestand des § 33 TP 21 GebG falle (vgl. Arnold, GebG, 7. Auflage, § 33 TP 21, Rz 10). - Bezahlung der Verbindlichkeiten gem § 2 Abs 1…
…von bestehenden Forderungen vor. Der Mechanismus des § 38 Abs 1 UGB kann daher mit dem einer Legalzession gleichgesetzt werden. Es ist herrschende Meinung, dass Legalzessionen, wie zum Beispiel nach §§ 1358 , 1422 ABGB , § 332 ASVG oder § 67 VVG, keine rechtsgeschäftsgebührenpflichtige Rechtsgeschäfte darstellen (Arnold, aaO, § 33 TP…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Josef Hofinger, Dr. Roland Menschick, Rechtsanwälte, 4710 Grieskirchen, Rossmarkt 20, vom 2. Jänner 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 2. Dezember 2002 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
…keine Wirksamkeit zu." Beantragt wurde, den Bescheid ersatzlos zu beheben, in eventu die angebotenen Beweise aufzunehmen, oder in eventu den angefochtenen Bescheid aufzuheben und die Sache an das Finanzamt zurückzuverweisen. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen…
…der Bw mit Bescheid vom 15. Juli 2009, StrNr, ausgehend von einem erworbenen Pflichtteil von € 81.171 und nach Abzug des Freibetrages von € 2.200, sohin ausgehend von der Bemessungsgrundlage € 78.971 gem. § 8 Abs. 1 (Stkl. I) ErbStG die 6%ige…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Offer & Partner KEG, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Museumstraße 16, vom 27. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juni 2006 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung entschieden: Der Berufung wird stattgegeben…
…der Gesamtschuldner, die diese Abgabe schulden, zur Leistung heranziehen will. Das Gesetz räumt somit der Abgabenbehörde einen Ermessensspielraum ein, in dessen Rahmen sie ihre Entscheidung gem. § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen hat (vgl. ua. VwGH…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Villach vom 21. März 1997 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dkfm. Dr. Josef Mayrl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau betreffend Pfändung einer Geldforderung vom 11. Oktober 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages ist somit, wobei an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung in der Berufungsentscheidung vom 4. März 2009 zur Zahl RV/1402-L/07 verwiesen wird, bei Erfüllung der sonstigen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen im Sinne des § 232 BAO selbst dann…
…des Grundstückes ohne vorherige Ablösung des Mietrechtes gemäß § 1120 ABGB im Falle einer gehörigen Aufkündigung des Mietverhältnisses durch die Erwerberin die Veräußerin gegenüber der Bestandnehmerin in Rücksicht auf den erlittenen Schaden und entgangenen Nutzen schadenersatzpflichtig geworden wäre. Die im Kaufvertrag zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Ablösezahlung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Z. und die weiteren Mitglieder OR Mag. P., Dkfm. W.P. und H.H. im Beisein der Schriftführerin FOI O. über die Berufung der M. GmbH, V., vertreten durch N. Steuerberatungsgesellschaft mbH., vom 7. September…
…TP 21 Rz 6a). Der Forderungsübergang auf Grund gesetzlicher Anordnung, wie etwa die Legalzession gemäß § 1358 ABGB oder die notwendige Zession gemäß § 1422 ABGB ist nicht die Folge eines zweiten Rechtsgeschäftes, sondern ist unmittelbar durch das Gesetz angeordnet. Die zitierten Gesetzesstellen knüpfen Forderungsübergänge an Tatbestände…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Offer & Partner KEG, Rechtsanwälte, 6020 Innsbruck, Museumstraße 16, vom 27. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juni 2006 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung entschieden: Der Berufung wird Folge…
…Frage stellt, dass die von ihm vertretene (besachwaltete) Bw. den ihr zustehenden Abgabenerstattungsbetrag auch tatsächlich erhalten hatte. Der Schuldbetrag muss gemäß § 1424 ABGB dem Gläubiger oder dessen zum Empfange geeigneten Machthaber, oder demjenigen geleistet werden, den das Gericht als Eigentümer der Forderung erkannt hat. Was…