…ÖStZB 1988, 38). Dies bedeutet, dass jener Jahresabschluss (und von diesem ausgehend sämtliche Folgebilanzen) zu korrigieren ist, in der die objektive Unrichtigkeit begangen wurde, unabhängig davon, ob der Veranlagungsbescheid des betreffenden Jahres noch geändert werden kann - der Jahresabschluss unterliegt nämlich nach herrschender Auffassung nicht der…
…Ganzes übertragen. Die Rückzahlungsverpflichtung, die bilanztechnisch durch die für die unbaren Entnahmen angesetzte Passivpost (in den Folgenbilanzen: Verrechnungsverbindlichkeit) repräsentiert wird, ist auf Seiten der aufnehmenden Gesellschaft in die Bewertung des übernommenen Betriebes eingeflossen. Für eine Besteuerung mit Gesellschaftsteuer wie bei Gesellschafterdarlehen besteht kein Raum, weil…
…1 HGB) und - Aufwandsrückstellungen (§ 198 Abs. 8 Z 2 HGB) (EStR Rz 3301). Rückstellungen erfassen Aufwendungen, die ihre Ursache in einem abgelaufenen Wirtschaftsjahr haben und werden in den Folgebilanzen fortgeführt, solange die Gründe für die Bildung der Rückstellung nicht weggefallen sind (Doralt, a.a.O., …
…16 zu § 9). Rückstellungen erfassen Aufwendungen, die ihre Ursache im abgelaufenen Wirtschaftsjahr haben und werden in den Folgebilanzen fortgeführt, solange die Gründe für die Bildung der Rückstellung nicht weggefallen sind. Für die Bildung und die Höhe der Rückstellung sind jeweils die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend…
…der Periode ihres wirtschaftlichen Entstehens als Aufwand zuzuordnen. Die Rückstellung ist im Jahr des wirtschaftlichen Entstehens des Schuldgrundes zu bilden. Gebildete Rückstellungen sind in den Folgebilanzen fortzuführen, solange die Gründe für die Bildung nicht weggefallen sind. Zu Unrecht gelbildete Rückstellungen führen im Jahr der Bildung…
…dass es sich hierbei, wie in der Berufung bereits dargelegt, um laufende Verrechnungen handle. Auch in den Folgebilanzen sei das genannte Verrechnungskonto nicht als Darlehen verbucht. Dies ergebe sich aus der beiliegenden Bilanz bzw. Kontenauflistung der jeweiligen Bilanzen. Auch die L GmbH weise diesen Saldo…
…nach gehört. Da die Nachforderung im Zeitpunkt des Prüfungsschlusses und der Erlassung der Bescheide üblicherweise noch nicht beglichen sein kann, besteht diese Verbindlichkeit über den gesamten Prüfungszeitraum und muss so lange in den Prüferbilanzen und Folgebilanzen weitergeführt werden, bis die Steuerschuld bezahlt ist. Dabei darf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Bilanz & Co, SteuerberatungsgesmbH, 1013 Wien, Börsegasse 9/2, vom 27. November 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk vom 13. Oktober 2000 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes 1/23 Wien betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1991 bis 1995, Gewerbesteuer für die Jahre 1991 bis 1993 und Haftung für Kapitalertragsteuer für die Jahre 1991 bis 1996 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. in Liquidation, AdresseBw., vertreten durch Stb, vom 21. Oktober 2005 und vom 23. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 30. und 31. August 2005 und vom 18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EB, Adr., vom 29. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 18. September 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Johanna Lanser und die weiteren Mitglieder Mag. Friedrich Holzer, Dr. Reinhold Lexer und Mag. Klaus Schönach im Beisein der Schriftführerin Angelika Ganser über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch die Steuerberaterin, vom 23. Februar 2005 gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des IH, B, vertreten durch Dr. iur. Egon R. Rhomberg, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, 6900 Bregenz, Ölrainstraße 3, vom 22. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom 19. Oktober 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Ludwig Kreil und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Marco Laudacher, Josef Pointinger und DI Klemens Weiß über die Berufung der U, vertreten durch P, vom 1. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch HFP, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2000 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X. I. AG, Adr., vertreten durch Jungmeier Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Schönbrunnerstraße 243/14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. August 2007, ErfNr. 1, 1. vom 6. September 2007, ErfNr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Harald Schwarzer, gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999, 2000 und 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben betragen…
Nach Ansicht des Finanzamtes ist überdies bei unter einer auflösenden Bedingung stehenden Verbindlichkeiten generell die Bildung einer Rückstellung und nicht der Ausweis einer Verbindlichkeit geboten, weil es sich bei Verbindlichkeiten, die auflösend bedingt sind, um eine ungewisse Verbindlichkeit iS des § 198 Abs 8 Z 1…
ursprüngliche Stellungnahme der Betriebsprüfung vom 11. Juli 2003 zur Berufung betreffend Einkommensteuer 1999 bis 2001 vor (auf die diesbezüglichen Ausführungen wird verwiesen) und nahm die steuerliche Vertretung des Bw. (unter Mitwirkung von Dr. E sen., der allein noch die betroffenen Sachverhalte kenne) mit Schriftsatz vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der XYZ X-Y-Z GmbH, PLZ1 Ort1, Astraße Nr, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch Amtsvertreter, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2008, 2009 und 2010 sowie betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für…