…gemäß § 5 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes in diesem Zeitraum für die Veranlagung aller im Bereich des Landes Wien ansässigen Körperschaften zuständig war, und danach vom Finanzamt für den 23. Bezirk steuerlich erfasst. Aufgrund des Finanzreformgesetzes 1998, das am 12. Jänner 1999 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde, ging jedoch…
…S-Fall") gekennzeichnet. Mit Eingabe vom 19.2.2002, eingelangt am 21.3.2002, reichte die nunmehrige Vertreterin der Berufungswerberin beim seit der AVOG-Novelle BGBl I 29/1999 (Finanzreformgesetz 1998) zuständigen Finanzamt Linz Steuererklärungen für das Jahr 2001 (betreffend Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Straßenbenützungsabgabe)…
…für Körperschaften gemäß § 5 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes zu diesem Zeitpunkt für die Veranlagung aller im Bereich des Landes Wien ansässigen Körperschaften zuständig war. Aufgrund des Finanzreformgesetzes 1998 ist die Zuständigkeit für die Veranlagung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung die nicht mindestens zwei der in § 221 Abs…
…Weiters wurde auf die Argumente von Schönstein, SWK 2001 S 403, 571 verwiesen, wonach Abgrenzungsfragen nach den Grundsätzen der Zinsertragsteuerrichtlinie zu lösen seien. Die Zinsertragsteuerrichtlinien vom 15. Dezember 1983, Z 13 950/1-IV/13/83 sahen unter VII. Übergangsbestimmungen Pkt. 15. (1) folgendes vor.…
…und abgeführt wird. Es wird dies als ein Fall des § 95 Abs. 6 EStG 1988 angesehen. Bemessungsgrundlage für den Kapitalertragsteuerabzug sind die erzielten Kapitalerträge. Wird nun ein endfälliges Wertpapier vor Ablauf der Laufzeit veräußert, ergibt sich das Erfordernis der Ermittlung kalkulatorischer Zinsen für den Zeitraum…
…Weiters wurde auf die Argumente von Schönstein, SWK 2001 S 403, 571 verwiesen, wonach Abgrenzungsfragen nach den Grundsätzen der Zinsertragsteuerrichtlinie zu lösen seien. Die Zinsertragsteuerrichtlinien vom 15. Dezember 1983, Z 13 950/1-IV/13/83 sahen unter VII. Übergangsbestimmungen Pkt. 15. (1) folgendes vor.…
…dass auch die Nichtgeltung des 3. AbgÄG 1987 aus dem Gesamtkontext der strittigen VfGH-Entscheidung herauszulesen ist, zumal nur ein schmaler Bereich (nämlich die Begünstigung des Hälftesteuersatzes) für den Rechtsfolgenbereich eines erst ab 1994 wieder geltenden EnFG 1979 verbleibt. Der VfGH hat aber selbst seine…
…| sonstige Einkünfte: 83.891 | 1997 | -82.670 | 2.063.561 | 681.886 | 24.059 | | 1998 | -10.328 | 2.192.473 | 747.113 | 3.126 | | 1999 | 21.406 | 4.468…
des § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 würde gegen die gemeinschaftsrechtliche (Grund-)Freiheit des Kapitalverkehrs verstoßen und würde eine europarechtswidrige Diskriminierung von Wertpapieren bzw. eine sachlich nicht gerechtfertigte Inländerdiskriminierung darstellen, wird bemerkt, dass es dem Referenten nicht zusteht, die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung zu…
…Recht erkannt: Dem Berufungsbegehren des Bw. in nunmehr modifizierter Form wird stattgegeben und der Schuldspruch des Spruchsenates dahingehend modifiziert, dass der Verkürzungsbetrag betreffend Dezember 1998 nunmehr S 228.467,-- und betreffend Jänner 1999 nunmehr S 21.074,-- beträgt. Gemäß § 33 Abs. 5 in Verbindung mit …
…ohne Hilfe anderer nicht auskommen können. Der Grad der Behinderung muss also ein Ausmaß erreicht haben, das die Inanspruchnahme fremder Hilfe erforderlich macht (Quantschnigg, ÖStZ 1982, 189 ff). Das begünstigte Förderziel besteht in der Linderung bzw. Beseitigung der persönlichen Notlage. Es werden daher auch die…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und Dr. Alfons Ender als weitere Mitglieder des Senates in…
…Um bei Rückforderung der Kapitalertragsteuer von unserem Kunden den Einwand der fehlenden Abzugspflicht (arg. fehlende Meldung, siehe Schönstein, SWK 1988, A I 318) entkräftigen zu können, würden wir ungeachtet der Berichtigung um bescheidmäßige Vorschreibung der KESt ersuchen." Mit Mitteilungen vom 22. November 1999 sowie 15…
…1996: 126.690,55 €; Einkommensteuer: 54.563,49 €; Einkommen 1997: 690.159,37 €; Einkommensteuer: 336.940,33 €, Einkommen 1998: 381.648,66 €, Einkommensteuer: 182.684,97 €; Einkommen 1999: 274.121,93 €; Einkommensteuer: 128.921,61 €; Einkommen 2000:…
…Bewegungen von Barmitteln innerhalb der Gemeinschaft vorzunehmen. (4) Auch den ergänzenden Arbeiten anderer internationaler Gremien, insbesondere der Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche" (FATF), die vom G7-Gipfel 1989 in Paris eingesetzt wurde, sollte Rechnung getragen werden. Durch die Sonderempfehlung IX der FATF vom 22…
…20. Juni 2000 wurde die Umsatzsteuer für das Jahr 1997 mit S 37.698,00 festgesetzt. Als Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlage für Lieferungen und Leistungen wurden S 3.591.198,41, davon steuerfrei ohne Vorsteuerabzug S 3.353.534,41 und als Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen…
…Kosten des Strafverfahrens in Höhe von € 180,-- und die Kosten des Strafvollzuges zu ersetzen. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 12. August 1998, SNr. xxx, hat das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Bw…
…wieder abgerechnet worden. Von der Betriebsprüfung wurde unter Hinweis auf § 12 Abs. 2 KStG 1988 den Refinanzierungskosten für obige Kredite die Abzugsfähigkeit verweigert, da diese mit steuerfreien Erträgen in Zusammenhang stünden. Mangels direkter Zuordenbarkeit seien die Refinanzierungskosten mittels eines Refinanzierungsschlüssels ermittelt worden. Für die Ermittlung…