…sodass die Zuständigkeit des Spruchsenatsvorsitzenden gegeben ist. Der Strafreferent des Finanzamtes Wels beantragt die Verhängung der Untersuchungshaft, wobei zuvor die Festnahmeordnung als Verwahrungshaft auszusprechen war, um nach anschließender Vernehmung des Verdächtigen über die weitere Haft zu entscheiden. Auf Grund der Aktenlage besteht der Haftgrund der…
…d) wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, er werde das ihm angelastete versuchte Finanzvergehen ausführen oder in unmittelbarer Folge ein weiteres gleichartiges Finanzvergehen begehen. Gem. § 85 Abs.2 FinStrG bedarf eine derartige Festnahmeanordnung grundsätzlich eines Bescheides des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des E, vertreten durch Dr. Karl Glaser, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Landstraße 22, vom 22. Februar 2002 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates II als…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 HR Dr. Richard Tannert als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen D wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Innsbruck, StrNr. 081/2006/00000…