…Dienstort B. K.. Von Jänner bis Juli 1998 war der Bw. dem österreichischen UNIPTF-Kontingent in Bosnien-Herzegowina dienstzugeteilt. Während dieser Zeitspanne wurden seine Bezüge als Bundesbeamter weiterhin ausbezahlt. Darüber hinaus erhielt der Bw. eine Auslandseinsatzzulage nach dem Auslandseinsatzzulagengesetz (AEZG), BGBl. Nr. 365/1991, in…
…die Aufwendungen für Familienheimfahrten nicht, da die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht vorlägen. In den rechtzeitig eingebrachten Berufungen führte der Bw. u.a. aus, dass die doppelte Haushaltsführung sehr wohl beruflich veranlasst sei und die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Bosnien-Herzegowina nicht privat…
…Kopie eines Kaufvertrages über ein Auto allein ist der Bw. dieser Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Es werden unter Mitwirkung des Bw. im weiteren Verfahren insbesondere Feststellungen darüber zu treffen sein, welche Familienheimfahrten vor dem Kauf des Autos unternommen wurden, welche Aufwendungen hierfür getätigt wurden, welche Familienheimfahrten…
…von Werbungskosten (Familienheimfahrten iHv 2.128,00 Euro) zu ersetzen. Dies mit der Begründung, dass er für einen Zeitraum von sechs Monaten im Auslandseinsatz des österreichischen Bundesheeres in Bosnien-Herzegowina gewesen wäre. Als ledigen Steuerpflichtigen stünden ihm für eine Auslandstätigkeit eine Familienheimfahrt pro Monat zu…
…oben angeführten Auslandseinsätzen teilnehmen würden, erfolgen. Der UFS hat dazu erwogen: Der oben dargestellte Verfahrensgang schildert auch den für die Entscheidung wesentlichen Sachverhalt, der von den Parteien des Verfahrens unbestritten ist. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob eine Person, die im Rahmen einer internationalen Hilfsaktion…
…bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz: Bw.) ist von Beruf Militärpolizist (Beamter der Militärstreife & Militärpolizei). In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2008 beantragte er die Anerkennung von € 4.164,96 als Aus/Fortbildungskosten. Es sind dies ausschließlich Fahrtkosten (Kilometergelder) im Zusammenhang…
…Vorhalts davon auszugehen sei, dass die Familienheimfahrten privat bedingt seien. Aufgrund des Vorlageantrages vom 8.3.2006 erging ein neuerlicher Vorhalt am 15.3.2006, welcher am 22.5.2006 beantwortet wurde. Vorgelegt wurden Bestätigungen über eine Kleinlandwirtschft in Bosnien-Herzegowina, die von der Ehegattin…
…nicht erwerbstätig und betreut in Bosnien lediglich eine kleine Landwirtschaft. Bereits für das Kalenderjahr 2000 machte der Berufungswerber laufende Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend und verwies auch in diesem Berufungsverfahren auf die diesbezüglichen früheren Vorbringen. Hiezu ist festzuhalten, dass der Berufungswerber im Vorjahr zunächst nur Gründe…
…am 16. Mai 1983) in Bosnien-Herzegowina (Bescheinigung der Gemeinde B. vom 28. März 2005); die Söhne sind arbeitslos. Laut Bescheinigung der Gemeinde B. vom 28. März 2005 hat der Bw. in Bosnien-Herzegowina einen Grundbesitz im Ausmaß von 6.975 m²; weiters ist er…
…die Aufwendungen für monatliche Familienheimfahrten zu seiner in Bosnien lebenden Familie als Werbungskosten geltend. Auf Grund dieses Antrags wurde er vom Finanzamt mittels Vorhalt aufgefordert bekanntzugeben, ob er sich während seines mehr als zehnjährigen Aufenthaltes in Österreich um Familienzusammenführung bzw. um eine Einreisebewilligung für die…
…als eine Pauschale von € 900,- zum Ansatz gelangte. Im Rahmen der Veranlagung für das Streitjahr 2004 fanden weder die begehrten Werbungskosten noch eine Abgeltung der Unterhaltsleistungen Berücksichtigung. Dagegen wurde Berufung erhoben. Der Bw. unternehme die Familienheimfahrten zum Familienwohnsitz (D.K./Bosnien) mit dem eigenen…
…durch. In den in Folge ergangenen Einkommensteuerbescheiden 1999 bis 2001 wurden Kosten für Familienheimfahrten des nunmehrigen Bw. von Traun nach Bosnien-Herzegowina nicht wie beantragt als Werbungskosten, sondern als nicht abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben qualifiziert. In rechtzeitig dagegen eingebrachten Berufungen wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass…
…Grund der nur mehr kurzen Dauer des Dienstverhältnisses auch im Berufungsjahr eine Verlegung des Familienwohnsitzes nicht mehr zumutbar (vgl. VwGH 26.11.1996, 95/14/0124). Damit ist eine Berücksichtigung der Aufwendungen für die Familienheimfahrten als Werbungskosten auch im gegenständlichen Berufungsjahr möglich. Außer Zweifel kann…
…welchen Zeitpunkten der Bw die Familienheimfahrten durchgeführt hat bzw. welche Aufwendungen ihm dadurch erwachsen sind. Die Bestätigung der BPD Wien beweist nur, dass der Bw im genannten Zeitraum einen PKW angemeldet hatte. Keinesfalls ist damit bewiesen, dass die angeblichen Familienheimfahrten tatsächlich mit diesem PKW durchgeführt…
…stünden in keiner Hinsicht in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang mit den Kosten der doppelten Haushaltsführung. Die Komponenten sollten andere Lebensumstände, die am Beschäftigungsort vorherrschen ausgleichen, bzw. stünden diese auf Grund der dienstlichen Verwendung im Ausland zu. Für die Familienheimfahrten seien keinerlei Zulagen bezogen worden…
…wobei eine solche Unzumutbarkeit die unterschiedlichsten Ursachen haben kann. Allerdings müssen die Ursachen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Der Berufungswerber ist seit vielen Jahren in Österreich beschäftigt, sein Familienwohnsitz war noch bis Mai 2001 in Bosnien. Wie im Zuge des Berufungsverfahrens…
…der mit Bescheid vom 11. April 2002 durchgeführten Arbeitnehmerveranlagung für 2001 und begehrte ua Werbungskosten für Familienheimfahrten nach I in Bosnien-Herzegovina in Höhe des höchsten Pendlerpauschales von 34.560 S. Als Beilage legte sie die Kopie einer Übersetzung eines Gerichtsdolmetschers bei, nach der M…
…des Bw. im Streitjahr in Bosnien-Herzegowina befand, wo seine Ehegattin, der gegenüber er unterhaltspflichtig war, lebte. Als erwiesen anzusehen ist weiters, dass der Bw. von Graz aus, wo er einer Beschäftigung nachging, im Streitjahr regelmäßige Familienheimfahrten unternahm. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB…
…sei jedenfalls die Verlegung des Familienwohnsitzes im Jahr 1998 nicht zumutbar gewesen. Im Übrigen wurde hinsichtlich der Anzahl der Familienheimfahrten ebenfalls auf das bisherige Vorbringen verwiesen. Im Zuge des weiteren Berufungsverfahrens wurden ergänzend Unterlagen über einen landwirtschaftlichen Besitz in Bosnien vorgelegt und außerdem die jährlichen…
…Familienwohnsitz in Bosnien neben seiner Ehegattin auch noch ein minderjähriges schulpflichtiges Kind lebe. Dieser Einwand vermag gegenständlich nicht zu überzeugen. Der Bw. - seit Dezember 1983 verheiratet - ist am 6. September 1990 nach Österreich eingereist. Seit diesem Zeitpunkt verfügt er im Inland über einen Wohnsitz und…