…U.S. als Beteiligte an der Miteigentumsgemeinschaft G.F. und Mitbesitzer, Vermietung, in W., vertreten durch RA, sowie WTHDGesmbH, 1.) vom 27. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 26. August 2004 über die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des…
…festgesetzt. Lt. Finanzamt der atypisch Stillen: Dieser "Endgültige Bescheid" wurde an die T-WT-GmbH am 10. Dez. 2004 zugestellt, Zustellnachweis vorhanden. Dieser "Endgültige Bescheid" war ein Nichtbescheid. | 30. November 2004 | An die atypisch Stille adressierter "Endgültiger Bescheid für das Jahr 1996, gilt…
…0,00 festgesetzt. Lt. FA der atypisch Stillen: Dieser "Endgültige Bescheid" wurde an die T-WTGmbH am 10. Dez. 2004 zugestellt, Zustellnachweis vorhanden. Dieser "Endgültige Bescheid" war ein Nichtbescheid. | 30. November 2004 | An den Bw. adressierter "Endgültiger Bescheid, gilt als Mitteilung für den…
…Eintritt der Bemessungsverjährung abgeleiteter Abgaben etwa im Berufungsverfahren herausstellt, dass an Stelle eines F-Bescheides ein "Nichtbescheid" erlassen wurde (Ritz, BAO4, § 209a, Tz 11c). Im Ergebnis führt hier der verfahrensrechtliche Weg über die Durchsetzung einer Entscheidung im F-Verfahren mit anschließender Abänderung des Einkommensteuerbescheides gem. …
…den neuen F-Bescheid gerichtete Berufung vom für das F-Verfahren zuständigen Finanzamt zurückgewiesen. Der Einwand der Nichtigkeit aus diesem Grund war bereits Berufungsbegehren. Es hat sich also rückwirkend herausgestellt, dass dem formell rechtskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheid vom 24. April 1997 im Grundlagenverfahren ein Nichtbescheid zu…
…den neuen F-Bescheid gerichtete Berufung vom für das F-Verfahren zuständigen Finanzamt zurückgewiesen. Der Einwand der Nichtigkeit aus diesem Grund war bereits Berufungsbegehren. Es hat sich also rückwirkend herausgestellt, dass dem formell rechtskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheid vom 24. April 1997 im Grundlagenverfahren ein Nichtbescheid zu…
…den neuen F-Bescheid gerichtete Berufung vom für das F-Verfahren zuständigen Finanzamt zurückgewiesen. Der Einwand der Nichtigkeit aus diesem Grund war bereits Berufungsbegehren. Es hat sich also rückwirkend herausgestellt, dass dem formell rechtskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheid vom 23. April 1997 im Grundlagenverfahren ein Nichtbescheid zu…
…erließ das Finanzamt G. einen neuen F-Bescheid E. Dieser F-Bescheid vom 25.1.2005 wurde vom UFS mit Entscheidung vom 6.11.2006 als Nichtbescheid wegen mangelhafter Bescheidadressaten gewertet. Aufgrund dessen entfaltet auch ein davon abgeleiteter Einkommensteuerbescheid keine Rechtsgültigkeit. In dieser UFS-Entscheidung…
…den neuen F-Bescheid gerichtete Berufung vom für das F-Verfahren zuständigen Finanzamt zurückgewiesen. Der Einwand der Nichtigkeit aus diesem Grund war bereits Berufungsbegehren. Es hat sich also rückwirkend herausgestellt, dass dem formell rechtskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheid vom 18.04.1997 im Grundlagenverfahren ein Nichtbescheid zu…
…den neuen F-Bescheid gerichtete Berufung vom für das F-Verfahren zuständigen Finanzamt zurückgewiesen. Der Einwand der Nichtigkeit aus diesem Grund war bereits Berufungsbegehren. Es hat sich also rückwirkend herausgestellt, dass dem formell rechtskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheid vom 9. Mai 1997 im Grundlagenverfahren ein Nichtbescheid zu…
…dass der Grundlagenbescheid, der zur Abänderung des Einkommensteuerbescheides geführt hat, in Wahrheit ein Nichtbescheid war, sei einer Aufhebung des Grundlagenbescheides gleichzusetzen. Es könne nicht sein, dass der von einem Nichtbescheid abgeleitete Einkommensteuerbescheid zwar rechtwidrig ergangen ist, dieser aber dann nicht gemäß § 295 BAO wieder aufzuheben…
…dass der Bescheiderlassung 1997 ein Nichtbescheid zugrunde gelegt worden sei, könne dieser Mangel nicht im Wege einer weiteren Bescheidänderung gem. § 295 BAO saniert werden. Dieser Mangel wäre vielmehr im seinerzeitigen Einkommensteuerverfahren einzuwenden gewesen und hätte zu einer Aufhebung des abgeleiteten Bescheides führen müssen (Hinweis auf…
…des Bescheides, weil seiner Ansicht nach ein Nichtbescheid vorliege. Für den Fall, dass der UFS eine Entscheidung fälle, übergebe der Berufungswerber eine statistische Aufstellung der ÖNB wonach ca. 6 Milliarden griechische Anleihen gekauft worden seien, welche gem. dem Doppelbesteuerungsabkommen (Doppelbefreiungsabkommen) steuerfrei seien. Dies ist ein…
…Bescheid vom 7. Mai 2008 festgestellt worden sei, dass der dem Einkommensteuerbescheid 1989 zugrunde liegende Bescheid über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar mangels eines gültigen Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkung entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid…
…14/0165, 83/14/0238). Ein solcher Bescheid ist ein Nichtbescheid. Ebenso ist der Erbe bzw sind die Erben ab dem Todeszeitpunkt des Verstorbenen im Spruch des Einkommensteuerbescheides als Bescheidadressaten zu bezeichnen. Kennt das anzuwendende ausländische Recht somit keine Verlassenschaft iSd österreichischen Rechts, sondern kommt…
…22. April 2010 einen Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2008 betreffend die mittlerweile aufgelöste und im Firmenbuch gelöschte A & A OG erlassen hat, der "An die A & A OEG, z. H. B" adressiert war. Liegt ein Anwendungsfall des …
…9.1997, 93/170042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stellt eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinn des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und ist als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Wenn selbst der Bescheid erlassenden Behörde die Tatsache nicht bekannt war, dass der…
…ableiten" (Engelhart in Konzecy/Schubert, Insolvenzgesetze18, § 46 Tz. 89). "Das abgabenrechtliche Vertretungsmonopol des Masseverwalters bewirkt, dass Bescheidadressat nur der Masseverwalter sein darf und nach Konkurseröffnung an den Gemeinschuldner adressierte Bescheide ein rechtliches Nichts, ein sogenannter Nichtbescheid, sind" (Engelhart in Konzecy/Schubert, Insolvenzgesetze18, § 46 Tz. 92). …
… 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 idgF vor (zur Bindungswirkung des Feststellungsbescheides siehe unten). Damit war im konkreten Fall aber jedenfalls ein Bescheid zu erlassen, der über die Einkommensteuer 1995 abspricht. Eine ersatzlose Aufhebung kam nicht in Betracht. Nach der ständigen Rechtssprechung des VwGH…
…Einzelfirma per 16.1.2004 dargelegt worden war. Daher sei die BVE aufzuheben, in eventu mit Zurückverweisung an die Behörde erster Instanz. In der Beschwerde wurde auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) der strittigen Beträge gestellt. Zu Spruchpunkt VII.: Mit Bescheid gemäß …