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94 Treffer212 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0074-L/05Bildungsprämie, Investitionszuwachsprämie sowie Lehrlingsausbildungsprämie für ein Altenheim eines Sozialhilfeverbandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…könnte sich im gegenständlichen Fall insbesondere aus § 5 Z 6 KStG 1988 ergeben: Hiezu ist zunächst festzuhalten, dass dem Betrieb von Altenheimen jedenfalls abgabenrechtliche Begünstigungen zukommen können, dient er doch der Fürsorge für alte oder gebrechliche Menschen (§ 35 Abs. 2 BAO) und erweist er sich…

UFSW RV/1658-W/09Versagung der Schenkungssteuerbefreiung § 15 Abs.1 Z.14a ErbStG für eine Privatstiftung, die begünstigte Aufgaben eines Vereines (eines ihrer Stifter) finanziert, den begünstigten Zweck aber nicht selbst verfolgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2011

…oder materiellen Hilfe bedürfen (Punkt 4.1. letzter Satz). Der vorliegende Fall ist aber umgekehrt zur Anforderung des § 40 Abs.1 zweiter Satz BAO. Nach der Stiftungsurkunde betreibt der Verein B die Fürsorge für Obdachlose. Die Bw. wurde ua. von dem Verein als Stifter gegründet…

UFSL RV/0317-L/09Bescheidmäßiges Absehen von der Steuerpflicht ("Ausnahmegenehmigung") für eine Kapitalgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2009

…das Führen eines Seniorenwohnheims abgabenrechtlich begünstigt ist (vgl. auch § 35 Abs. 2 BAO, wo die Fürsorge für alte Menschen explizit als begünstigte Zweckverfolgung angeführt ist). Ohne Relevanz ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass die Bw. unstrittig "schädliche" betriebliche Aktivitäten entwickelt, da diese nicht Zweck…

UFSL RV/1718-L/02Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der mildtätigen Zwecken dient
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…die Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen ausdrücklich als gemeinnützig angeführt. Dass der Verein der Satzung nach ausschließlich und unmittelbar mildtätigen (und gemeinnützigen Zwecken) dient, wird von beiden Parteien anerkannt. Auch die oben zitierten Bestimmungen der Satzung des Vereines sprechen für…

UFSW RV/2299-W/05Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des § 2 Z 3 GebG 1957 für einen gemeinnützigen Verein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2006

…2) Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung ... der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen... . ... § 37. Mildtätig (humanitär, wohltätig) sind solche Zwecke…

UFSG RV/0302-G/06Bloße Auszahlung von Stipendien (Studiendarlehen) durch eine Stiftung als gemeinnützige Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.10.2009Teil 1/2

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSW RV/2318-W/09Ist mit der Gemeinnützigkeit eines Vereins generell eine Gebührenbefreiung verbunden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2011

…2) Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen § 37. Mildtätig (humanitär, wohltätig) sind solche Zwecke…

UFSL RV/0514-L/06Arbeitsmarktfördernde Maßnahmen als gemeinnützige Zweckverfolgung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSG RV/0044-G/06Umsätze aus dem Betrieb einer mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Telefonnotrufzentrale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007

…erfüllt. Denn würden die in Rede stehenden Leistungen nicht angeboten, könnten insbesondere allein stehende ältere bzw. gesundheitlich beeinträchtigte Personen in Krisensituationen vielfach nicht rechtzeitig (ärztliche) Hilfe erlangen. Dass eine derartige Betätigung, die in der Fürsorge für allein stehende, alte, kranke und hilfsbedürftige Personen besteht, dem…

UFSS RV/0361-S/031) Körperschaftsteuerliche Existenz eines Vereins erst ab Konstituierung. 2) Fehlerhafte Auflösungsbestimmung in den Statuten eines Vereins verhindert dessen Gemeinnützigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2004

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSG RV/0680-G/05Gemeinnützigkeit eines Vereins, der eine private Bildungseinrichtung unterhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 1/2

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSW RV/0513-W/03Gemeinnützigkeit einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2003

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellen Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSG RV/0116-G/12Vorliegen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebs trotz Anbietens marktgängiger Leistungen bei einer gemeinnützigen GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013Teil 1/2

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSL RV/1093-L/11Unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSL RV/0429-L/041. Keine begünstigte Zweckverfolgung eines vorrangig wirtschaftliche Belange fördernden Vereins 2. Aufhebung und Zurückverweisung mangels Ermittlung hinsichtlich der Qualifikation von Mitgliedsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.04.2005Teil 1/2

…dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt u.a. für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, der Schulbildung, der Erziehung…

UFSG RV/0257-G/02Gemeinnützigkeit einer GmbH, Mängel im Gesellschaftsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2003

…1.1994, 92/13/0059). Die Bw. leitet die Gemeinnützigkeit ihrer Tätigkeiten aus der Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge sowie der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen ab. Nach § 40 Abs. 1 BAO…

UFSW RV/2319-W/09Gemeinnützige Vereine, Gebührenbefreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2011

…2) Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen § 37. Mildtätig (humanitär, wohltätig) sind solche Zwecke…

UFSL RV/1475-L/10Gemeinnützigkeit eines Vereines
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2011

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSK RV/0132-K/07Gemeinnützigkeit einer Gesellschaft m. b. H. - tatsächliche Geschäftsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.08.2009

…die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichen oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung beispielsweise der Gesundheitspflege, sowie der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen Die Bw. wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 27. Juni 2002 errichtet und am…

UFSW RV/3227-W/08Die ausschließliche und gemeinnützige Betätigung muss in der Satzung ausdrücklich zum Ausdruck kommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…