…2001) und bis 31. Dezember 2007 (für 2002) eingebracht werden müssen, ab; der Antrag sei jedoch erst am 7. November 2008, sohin außerhalb der Fünfjahresfrist, erfolgt. Am 5. Juni 2009 beantragte die Bw. die Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz; begründend führte sie…
…41 Abs. 2 EStG 1988 ("Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften") kann der Antrag auf Veranlagung innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden (ab Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung beantragt wird). Diese Fünfjahresfristen zur Antragstellung stellen Ausschlussfristen (Fallfristen, Präklusivfristen) dar, bei…
…2004 beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart abgegeben hat. Fest steht auch, dass die in § 41 Abs. 2 EStG 1988 normierte Fünfjahresfrist zur Abgabe des Arbeitnehmerveranlagungsantrages für 2004 am Donnerstag, den 31. Dezember 2009 (kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag), geendet hat (die gesetzliche Frist des…
…Antrages vom 30. Juli 2008 nach § 304 lit. a BAO nicht zulässig. 3) Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 304 lit. b BAO: Bei der Fünfjahresfrist des § 304 lit. b BAO ist unter Rechtskraft die formelle Rechtskraft zu verstehen (Ritz, ÖStZ 1995, 120; Ellinger ua…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…2008 neu hervorgekommene Tatsache, nämlich die Qualifizierung des Grundlagenbescheides zum Einkommensteuerbescheid 1989 als Nichtbescheid, gewesen. Es sei aber denkunmöglich, im Jahre 2003 (Anmerkung: vom Finanzamt relevierte Fünfjahresfrist!) schon wissen zu können, dass 2008 eine neue Tatsache hervorkommen werde. Die Forderung der Behörde, der Antrag auf…
…Antrag Wiedereinsetzungsantrag hinsichtlich der im § 309 geregelten Fünfjahresfrist gestellt. Sollte der gegenständliche Wiedereinsetzungsantrag dennoch so zu interpretieren sein, dass er sich auch auf eine Wiedereinsetzung hinsichtlich Versäumung der im § 309 BAO normierten Fünfjahresfrist bezieht -wofür allerdings kein konkreter Anhaltspunkt vorliegt-, so ist auf die obigen…
…Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund des gegenständlichen Antrages nach § 304 lit. a BAO nicht zulässig. 3) Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 304 lit b BAO: Bei der Fünfjahresfrist des § 304 lit. b BAO ist unter Rechtskraft die formelle Rechtskraft zu verstehen (Ritz, ÖStZ 1995…
…als verspätet zurückgewiesen. Der Bescheid enthält folgende Begründung: "Gemäß § 240 Abs. 3 BAO kann ein Antrag auf Rückzahlung innerhalb der Fünfjahresfrist gestellt werden. Der Antrag wird als verspätet eingebracht zurückgewiesen." Mit Schreiben vom 3. April 2012 erhob der Bw. gegen den angeführten Bescheid Berufung: Er…
…Bw., vom 20. Februar 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den ZZZZ betreffend der Umsatzsteuer 2007 sowie Verspätungszuschlag bezüglich Umsatzsteuer 2007 entschieden: Die Berufungen werden abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändet. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob vor Ablauf der Fünfjahresfrist die Erklärung gem. § 6 Abs…
…die Schenkungssteuer mit der Begründung fest, dass die Begünstigung gemäß § 15a ErbStG nicht zu gewähren sei, weil der Gesellschaftsanteil innerhalb der vorgesehenen Fünfjahresfrist Gegenstand einer Umgründung war, bei der nicht alle Voraussetzungen für eine begünstigte Umgründung erfüllt wurden (Zweijahresfrist nach § 22 Abs. 4 UmgrStG). Die…
…Diese seien am 12. Mai 2006 ergangen und seit 12. Juni 2006 rechtskräftig. Der Wiederaufnahmeantrag werde daher auch innerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit b BAO gestellt. g. Hervorkommen neuer Tatsachen: (1) Tatsachen seien Sachverhaltselemente, die bei entsprechender Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis der gegenständlichen…
…wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1989 als verspätet zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, der Antrag sei verspätet, da er nicht binnen der Fünfjahresfrist des § 304 lit. b BAO eingebracht worden sei. Nach der Aktenlage sei der (letztgültige) Einkommensteuerbescheid für 1989 am 5…
…der dafür behaupteten Gründe gestellt worden sei, womit dieses Anbringen aus Sicht des Neuerungstatbestandes jedenfalls außerhalb der 3-Monatsfrist und damit verspätet sei. Auch sei die Fünfjahresfrist des § 304 lit b BAO schon 2002 abgelaufen. Mit Schreiben vom 25. März 2009 wurde der Antrag auf…
…der dafür behaupteten Gründe gestellt worden sei, womit dieses Anbringen aus Sicht des Neuerungstatbestandes jedenfalls außerhalb der 3-Monatsfrist und damit verspätet sei. Auch sei die Fünfjahresfrist des § 304 lit b BAO schon 2002 abgelaufen. Mit Schreiben vom 25. März 2009 wurde der Antrag auf…
…im Sinne des § 240 Abs. 3 BAO mit 1. Jänner 2007 zu laufen und endete mit Ablauf des 31. Dezember 2011. Diese Fünfjahresfrist zur Antragstellung ist eine Ausschlussfrist. Sie ist eine gesetzliche Frist und somit dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht erstreckbar (Ritz, BAO4, …
…wies mit Zurückweisungsbescheid vom 27. Oktober 2008 den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1989 mit der Begründung zurück, der Antrag sei verspätet, da nicht binnen der Fünfjahresfrist gemäß § 304 lit. b BAO eingebracht worden. Nach der Aktenlage sei der…
…das Jahr 2001 beim unzuständigen Finanzamt eingereicht. Der Eingangsstempel weise den 02. Jänner 2007 (den letzten Tag der Fünfjahresfrist zur Abgabe einer solchen Erklärung) auf. Er habe daher unter allen Umständen die Gefahr einer verspäteten Abgabe zu tragen. Dass die Erklärung irrtümlich beim unzuständigen Finanzamt…
…Nr. 194/1961, kann der Antrag des Abgabepflichtigen auf Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, gestellt werden. Diese Fünfjahresfrist zur Antragstellung, die auch auf die Lohnsteuer anzuwenden ist (Ritz, BAO4, § 240 Tz…
…es einer Verlängerungshandlung innerhalb des Fünfjahreszeitraumes des § 207 BAO bedurft habe. Wolle man nun - so wie die belangte Behörde - für eine im Jahr 2009 erfolgte Festsetzung zwei Verlängerungshandlungen, davon eine innerhalb der Fünfjahresfrist des § 207 BAO, verlangen, würde dies eine weitere Reduktion des Anwendungsbereiches des…