…Verhältnis zur Gesamttätigkeit einen überragenden Teil einnehmen, ist eine Förderung der Allgemeinheit nicht verbunden. Außerdem sind die allgemein zugänglichen Kurse, vornehmlich mit Leistungsinformation für entgeltliche Seminare etc. verbunden und die Förderung der Allgemeinheit tritt dabei völlig in den Hintergrund. Mit derart bescheidenen Tätigkeiten allein können…
…des kulturellen Erbes der Regionen in Österreich. Voraussetzung für die Begünstigungen, die bei Betätigungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gewährt werden, ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der genannten Zwecke. "Gemeinnützig" kann nur dahin verstanden werden, dass die Förderung der Allgemeinheit das unmittelbar angestrebte…
…bloß mittelbare Förderung der Allgemeinheit dar und erfüllt daher nicht die Kriterien steuerlicher Gemeinnützigkeit (VwGH 25. November 1970, 1073/70). Aus dem Erkenntnis des VwGH vom 8. September 1992, 88/14/0014 betreffend Lehrlingsausbildung und Berufs begleitende Aus- und Fortbildung der in der Bauwirtschaft Tätigen…
…dem offiziellen Semesterbeginn zusammenfällt. Im Übrigen hat die Bw. erst in der mündlichen Verhandlung weitere Beweismittel vorgelegt. Die relativ vagen Bedingungen an die soziale Komponente der Studierenden können eine auf die Förderung der Allgemeinheit gerichtete Förderungspraxis nicht nachweisen, zumal nicht erkennbar ist, nach welchen Gesichtspunkten…
…sondern sich auf alle Betriebe der Xbranche erstrecke, stelle die Tätigkeit des Verbandes auch eine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit dar. - Die Tätigkeit des Bw. erstrecke sich über das gesamte österreichische Bundesgebiet. - Ziel des Bw. sei es, eine Verbesserung der Grundstrukturen des österreichischen Xhandels…
…die Förderung junger Architekten/Architektinnen. Ebendort sei verankert, dass die Tätigkeit des Vereins nicht auf das Erzielen von Gewinnen ausgerichtet sei. Vereinsmitglieder könnten alle natürlichen und juristischen Personen werden, die sich zu einem freien und demokratischen Österreich bekennen; die Mitgliedschaft stehe daher der Allgemeinheit offen…
…zum Ausdruck; damit, dass "wahres" Christentum gefördert wird, soll letztlich ein bestimmter Glaube mit dem Schwerpunkt der Missionierung verbreitet werden. Es bedarf keiner Erörterung, ob durch die Förderung des Bibellesens die Allgemeinheit im Sinne des im § 35 Abs. 2 BAO aufgestellten Kriterienkatalogs gefördert wird; entscheidend…
…gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder,- Jugend- und Familienfürsorge für alte…
…der Abgabenbehörde haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung (§ 27) haben, nachzuweisen, dass sie die Voraussetzungen des ersten Satzes erfüllen. § 35. (1) Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. (2) Eine Förderung der Allgemeinheit…
…zum Ausdruck; damit, dass "wahres" Christentum gefördert wird, soll letztlich ein bestimmter Glaube mit dem Schwerpunkt der Missionierung verbreitet werden. Es bedarf keiner Erörterung, ob durch die Förderung des Bibellesens die Allgemeinheit im Sinne des im § 35 Abs. 2 BAO aufgestellten Kriterienkatalogs gefördert wird; entscheidend…
…damit als Akt bloß mittelbarer Förderung der Allgemeinheit dar, der nach § 34 Abs. 1 BAO nicht geeignet ist, die bei Betätigungen für gemeinnützige Zwecke vorgesehenen abgabenrechtlichen Begünstigungen nach sich zu ziehen. Im Hinblick auf die Vermögensbindung normiert § 41 Abs. 2 BAO ausdrücklich, dass der Zweck…
…sei, sei er ausgehend vom Vereinszweck, der Förderung des Einkaufes durch attraktive Gestaltung des Erscheinungsbildes und entsprechende werbliche Maßnahmen und im Hinblick auf die Tatsache, dass ordentliche Vereinsmitglieder nur Gewerbetreibende im Bezirk X. sein könnten, mangels Förderung der Allgemeinheit kein gemeinnütziger Verein im Sinne der §…
…Volkswirtschaft der modernen Volkswirtschaft der Allgemeinheit zugute kommt (vgl. VwGH 29.01.1996, 94/16/1994 und die dort zitierte Vorjudikatur, insbesonders VwGH 30.11.1997, 2409/77). Der Bw. bezweckt nun gemäß Punkt 2. Abs. 2) seiner Statuten die Erhaltung und Förderung der WH…
…Allgemeinheit (der geförderte Personenkreis ist weder durch die Mitgliederzahl noch durch örtliche, berufliche oder andere Abgrenzungsmerkmale abgeschlossen) gefördert wird; dies ist dann gegeben, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Beispiele: Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der…
…teils auch kommerzielle - Projekte. Eine derartige Förderung ist jedoch nach den obigen Darstellungen nicht als abgabenrechtlich begünstigt anzusehen. 1.2.3. Was die Frage des in § 36 BAO normierten Erfordernisses der Allgemeinheit aus Sicht der Größe des geförderten Personenkreises betrifft, ist nach Ansicht des Unabhängigen…
…sich um eine EU-Förderung für Sprachtraining und nicht für Entwicklung von Biodiesel. Es liege eine unterrichtende Tätigkeit vor (vgl. Doralt, Tz 46 zu § 22 EStG). Es würden Fähigkeiten vermittelt (basic skills) und komplexes Wissen unter dem Gesichtspunkt des Sprachtrainings. Der Lehrstoff werde didaktisch aufbereitet…
…unmittelbare Förderung der Kunst. Mit der Zuwendung sei der Ankauf eines Konzertflügels ermöglicht worden, der der Musikschule für Konzerte für die Allgemeinheit, Aufritte und Proben der Musikschüler, sonstige Kulturveranstaltungen und dergleichen zur Verfügung stehe und im Fall der Auflösung des Vereines der Musikschule zufalle. Der…
…den Stifter selbst nach Beendigung seiner Funktion zu unterstützen." Da mit dieser Bestimmung die finanzielle Unterstützung von konkret bestimmten Personen und nicht eine Förderung der Allgemeinheit im Sinne des § 35 Abs. 2 BAO bezweckt wird, ermangelt es an der für eine Anerkennung als gemeinnützig gemäß …
…Abs. 1 BAO solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nach § 35 Abs. 2 erster Satz BAO nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Ausschließliche Förderung setzt u.a. voraus…
…Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Die Tätigkeit des Rechtsträgers muss dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützen und von einer selbstlosen (uneigennützigen) Gesinnung der hinter dem Rechtsträger stehenden Personen (Gründer, Mitglieder) getragen sein. Dies gilt insbesondere auch für die Förderung der Kunst…