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UFSG RV/0680-G/05Gemeinnützigkeit eines Vereins, der eine private Bildungseinrichtung unterhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 1/2

…Verhältnis zur Gesamttätigkeit einen überragenden Teil einnehmen, ist eine Förderung der Allgemeinheit nicht verbunden. Außerdem sind die allgemein zugänglichen Kurse, vornehmlich mit Leistungsinformation für entgeltliche Seminare etc. verbunden und die Förderung der Allgemeinheit tritt dabei völlig in den Hintergrund. Mit derart bescheidenen Tätigkeiten allein können…

UFSW RV/1438-W/04Gemeinnützigkeit eines Vereins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.10.2006

…des kulturellen Erbes der Regionen in Österreich. Voraussetzung für die Begünstigungen, die bei Betätigungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gewährt werden, ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der genannten Zwecke. "Gemeinnützig" kann nur dahin verstanden werden, dass die Förderung der Allgemeinheit das unmittelbar angestrebte…

UFSG RV/0302-G/06Bloße Auszahlung von Stipendien (Studiendarlehen) durch eine Stiftung als gemeinnützige Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.10.2009Teil 1/2

…bloß mittelbare Förderung der Allgemeinheit dar und erfüllt daher nicht die Kriterien steuerlicher Gemeinnützigkeit (VwGH 25. November 1970, 1073/70). Aus dem Erkenntnis des VwGH vom 8. September 1992, 88/14/0014 betreffend Lehrlingsausbildung und Berufs begleitende Aus- und Fortbildung der in der Bauwirtschaft Tätigen…

UFSG RV/0302-G/06Bloße Auszahlung von Stipendien (Studiendarlehen) durch eine Stiftung als gemeinnützige Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.10.2009Teil 2/2

…dem offiziellen Semesterbeginn zusammenfällt. Im Übrigen hat die Bw. erst in der mündlichen Verhandlung weitere Beweismittel vorgelegt. Die relativ vagen Bedingungen an die soziale Komponente der Studierenden können eine auf die Förderung der Allgemeinheit gerichtete Förderungspraxis nicht nachweisen, zumal nicht erkennbar ist, nach welchen Gesichtspunkten…

UFSW RV/3123-W/02Wirtschaftliche Förderung der Mitglieder eines Vereines
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2003

…sondern sich auf alle Betriebe der Xbranche erstrecke, stelle die Tätigkeit des Verbandes auch eine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit dar.   - Die Tätigkeit des Bw. erstrecke sich über das gesamte österreichische Bundesgebiet.   - Ziel des Bw. sei es, eine Verbesserung der Grundstrukturen des österreichischen Xhandels…

UFSW RV/2718-W/07(Kein) Freibetrag iSd § 23 KStG für Verein zur beruflichen Förderung von Architeken? Gemeinnützigkeit iSd § 34 Abs 1 BAO, wenn Vereinszweck nicht ausschließlich der wissenschaftlichen Förderung moderner österreichischer Architektur dient?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2010

…die Förderung junger Architekten/Architektinnen. Ebendort sei verankert, dass die Tätigkeit des Vereins nicht auf das Erzielen von Gewinnen ausgerichtet sei. Vereinsmitglieder könnten alle natürlichen und juristischen Personen werden, die sich zu einem freien und demokratischen Österreich bekennen; die Mitgliedschaft stehe daher der Allgemeinheit offen…

UFSW RV/2402-W/07Wann erfüllt eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd § 39 Z 5 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…zum Ausdruck; damit, dass "wahres" Christentum gefördert wird, soll letztlich ein bestimmter Glaube mit dem Schwerpunkt der Missionierung verbreitet werden. Es bedarf keiner Erörterung, ob durch die Förderung des Bibellesens die Allgemeinheit im Sinne des im § 35 Abs. 2 BAO aufgestellten Kriterienkatalogs gefördert wird; entscheidend…

UFSW RV/1658-W/09Versagung der Schenkungssteuerbefreiung § 15 Abs.1 Z.14a ErbStG für eine Privatstiftung, die begünstigte Aufgaben eines Vereines (eines ihrer Stifter) finanziert, den begünstigten Zweck aber nicht selbst verfolgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2011

…gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder,- Jugend- und Familienfürsorge für alte…

UFSL RV/1093-L/11Unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…der Abgabenbehörde haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung (§ 27) haben, nachzuweisen, dass sie die Voraussetzungen des ersten Satzes erfüllen. § 35. (1) Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. (2) Eine Förderung der Allgemeinheit…

UFSW RV/0187-W/02Die Verbreitung eines bestimmten Glaubens ist nicht ausschließlich gemeinnützig iS der BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2004

…zum Ausdruck; damit, dass "wahres" Christentum gefördert wird, soll letztlich ein bestimmter Glaube mit dem Schwerpunkt der Missionierung verbreitet werden. Es bedarf keiner Erörterung, ob durch die Förderung des Bibellesens die Allgemeinheit im Sinne des im § 35 Abs. 2 BAO aufgestellten Kriterienkatalogs gefördert wird; entscheidend…

UFSG RV/0424-G/06Liebhaberei bei einem Verein: Persönliche Neigung natürlicher Person nicht satzungsmäßigem Vereinszweck gleichzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…damit als Akt bloß mittelbarer Förderung der Allgemeinheit dar, der nach § 34 Abs. 1 BAO nicht geeignet ist, die bei Betätigungen für gemeinnützige Zwecke vorgesehenen abgabenrechtlichen Begünstigungen nach sich zu ziehen. Im Hinblick auf die Vermögensbindung normiert § 41 Abs. 2 BAO ausdrücklich, dass der Zweck…

UFSW RV/0757-W/05Abgabenrechtliche Beurteilung von Mitgliedsbeiträgen bei einem nicht gemeinnützigen Verein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2008

…sei, sei er ausgehend vom Vereinszweck, der Förderung des Einkaufes durch attraktive Gestaltung des Erscheinungsbildes und entsprechende werbliche Maßnahmen und im Hinblick auf die Tatsache, dass ordentliche Vereinsmitglieder nur Gewerbetreibende im Bezirk X. sein könnten, mangels Förderung der Allgemeinheit kein gemeinnütziger Verein im Sinne der §…

UFSK RV/0114-K/02Gemeinnützigkeit eines Vereines
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.05.2003

…Volkswirtschaft der modernen Volkswirtschaft der Allgemeinheit zugute kommt (vgl. VwGH 29.01.1996, 94/16/1994 und die dort zitierte Vorjudikatur, insbesonders VwGH 30.11.1997, 2409/77). Der Bw. bezweckt nun gemäß Punkt 2. Abs. 2) seiner Statuten die Erhaltung und Förderung der WH…

UFSW RV/2550-W/09Förderung des Körpersportes von Behinderten ist ein gemeinnütziger und kein mildtätiger Zweck
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2009

…Allgemeinheit (der geförderte Personenkreis ist weder durch die Mitgliederzahl noch durch örtliche, berufliche oder andere Abgrenzungsmerkmale abgeschlossen) gefördert wird; dies ist dann gegeben, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Beispiele: Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der…

UFSL RV/0429-L/041. Keine begünstigte Zweckverfolgung eines vorrangig wirtschaftliche Belange fördernden Vereins 2. Aufhebung und Zurückverweisung mangels Ermittlung hinsichtlich der Qualifikation von Mitgliedsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.04.2005Teil 1/2

…teils auch kommerzielle - Projekte. Eine derartige Förderung ist jedoch nach den obigen Darstellungen nicht als abgabenrechtlich begünstigt anzusehen. 1.2.3. Was die Frage des in § 36 BAO normierten Erfordernisses der Allgemeinheit aus Sicht der Größe des geförderten Personenkreises betrifft, ist nach Ansicht des Unabhängigen…

UFSW RV/1986-W/03Steuerpflicht von Zahlungen im Zusammenhang mit einem EU-Projekt (Leonardo-da-Vinci-Programm)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2005Teil 1/2

…sich um eine EU-Förderung für Sprachtraining und nicht für Entwicklung von Biodiesel. Es liege eine unterrichtende Tätigkeit vor (vgl. Doralt, Tz 46 zu § 22 EStG). Es würden Fähigkeiten vermittelt (basic skills) und komplexes Wissen unter dem Gesichtspunkt des Sprachtrainings. Der Lehrstoff werde didaktisch aufbereitet…

UFSK RV/0066-K/06Zuwendung durch eine nicht gemeinnützige Privatstiftung an einen Verein zur Förderung einer Musikschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2006

…unmittelbare Förderung der Kunst. Mit der Zuwendung sei der Ankauf eines Konzertflügels ermöglicht worden, der der Musikschule für Konzerte für die Allgemeinheit, Aufritte und Proben der Musikschüler, sonstige Kulturveranstaltungen und dergleichen zur Verfügung stehe und im Fall der Auflösung des Vereines der Musikschule zufalle. Der…

UFSW RV/0513-W/03Gemeinnützigkeit einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2003

…den Stifter selbst nach Beendigung seiner Funktion zu unterstützen." Da mit dieser Bestimmung die finanzielle Unterstützung von konkret bestimmten Personen und nicht eine Förderung der Allgemeinheit im Sinne des § 35 Abs. 2 BAO bezweckt wird, ermangelt es an der für eine Anerkennung als gemeinnützig gemäß …

UFSF RV/0169-F/11Beurteilung der Steuerfreiheit von gemeinschaftlichen Einkünften einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der zwei Vereine beteiligt sind, bereits im Einkünftefeststellungsverfahren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.04.2013

…Abs. 1 BAO solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nach § 35 Abs. 2 erster Satz BAO nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Ausschließliche Förderung setzt u.a. voraus…

UFSW RV/1327-W/03Gemeinnützigkeit der Vereine
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2010

…Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Die Tätigkeit des Rechtsträgers muss dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützen und von einer selbstlosen (uneigennützigen) Gesinnung der hinter dem Rechtsträger stehenden Personen (Gründer, Mitglieder) getragen sein. Dies gilt insbesondere auch für die Förderung der Kunst…