…sich zieht und es nicht darauf ankommt, dass dies Folge des Widerrufs der ursprünglich getätigten Schenkung ist, ist nach dem Gesagten der Erstattungstatbestand des § 33 lit.a ErbStG auch hinsichtlich der Nachstiftungen erfüllt. Zu diesem Ergebnis führt auch der Umstand, dass "die Stiftung" widerrufen wurde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L.Y , Adresse, vertreten durch RA.Ch, vom 3. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. August 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…2005, G 104/04 schlüssig zum einen davon auszugehen, dass eine unfreiwillige Herausgabe des Geschenkes als Folge des unwirksam zustande gekommenen Erwerbes vorliegt, zum anderen die Herausgabepflicht ihre Ursache in der Schenkung selbst hat. Der Erstattungstatbestand gemäß § 33 lit. a ErbStG idF BGBl. I Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Mag. Karoline Windsteig, Dr. Karl Stetter, Wirtschaftskammer Wien und Gerd Wiehart, Arbeiterkammer Wien über die Berufung des Bw., xxx, yyy, vertreten durch Elisabeth Stixenberger, Steuerberater, 3340 Waidhofen/Ybbs, Oberer Stadtplatz…
…(UFS),als Abgabenbehörde zweiter Instanz, ein und führte in Replik zu den Darstellungen der Berufungsvorentscheidung aus, dass das Vorliegen des Erstattungstatbestandes gemäß § 33 lit.b ErbStG 1955 die Grundlage ihres Antrages bilden würde. Der Rechtsvertreter der Bw. teilte der Abgabenbehörde mit Schreiben vom 07.05…
…die Art. 901 bis 905 DVO zu prüfen. 3) Sind die Zollbehörden und Gerichte bei einem geltend gemachten Erstattungsbegehren verpflichtet, das Vorliegen aller in Frage kommenden Erstattungstatbestände von Amts wegen zu prüfen, auch wenn im Antrag ausdrücklich nur auf einen gesetzlichen Tatbestand verwiesen wird. In…
…Dissolutionsvereinbarung ersichtlich noch wurde im Verfahren ein derartiges Vorbringen gemacht. Nach ständiger Judikatur des VwGH (siehe Erkenntnis vom 27.1.2000, 99/16/0050)obliegt bei Begünstigungs- und Befreiungstatbeständen (was auch für den Erstattungstatbestand gemäß § 33 ErbStG zu gelten hat) der Partei eine besondere Behauptungslast…
…Dissolutionsvereinbarung ersichtlich noch wurde im Verfahren ein derartiges Vorbringen gemacht. Nach ständiger Judikatur des VwGH (siehe Erkenntnis vom 27.1.2000, 99/16/0050)obliegt bei Begünstigungs- und Befreiungstatbeständen (was auch für den Erstattungstatbestand gemäß § 33 ErbStG zu gelten hat) der Partei eine besondere Behauptungslast…
…sind. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 lit. a ErbStG ist die Steuer zu erstatten, wenn und insoweit eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb das Geschenk herausgegeben werden musste. Die Aufzählung der Erstattungstatbestände im § 33 ErbStG ist erschöpfend (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III…
…sind. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 lit. a ErbStG ist die Steuer zu erstatten, wenn und insoweit eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb das Geschenk herausgegeben werden musste. Die Aufzählung der Erstattungstatbestände im § 33 ErbStG ist erschöpfend (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III…
…239 Abs. 2 Unterabsatz 2 ZK) dann vor, wenn die Fristüberschreitung unabhängig vom Willen des Beteiligten eingetreten sei und von ihm auch nicht in zumutbarer Weise verhindert habe werden können. Normzweck des wiedergegebenen Erstattungstatbestandes sei es, die Zollbelastung der Einfuhr einer schadhaften Ware, die vom…
…mit Berufungsvorentscheidung vom 21.2. 2003 abgewiesen und begründend ausgeführt, dass eine nachträglich getroffene Vereinbarung über die Rückgabe des Geschenkgegenstandes nicht unter die in § 33 lit. a ErbStG erschöpfend aufgezählten Erstattungstatbestände zu subsumieren sei, wenn die Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG - wie…
…Schenkung selbst hat. (VfGH 02.05. 2005, G 104/04) Wie auch sonst bei Befreiungs-und Begünstigungstatbeständen obliegt der Partei auch beim Erstattungstatbestand nach § 33 ErbStG 1955 eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die…
…Schenkung selbst hat. (VfGH 02.05. 2005, G 104/04) Wie auch sonst bei Befreiungs-und Begünstigungstatbeständen obliegt der Partei auch beim Erstattungstatbestand nach § 33 ErbStG 1955 eine besondere Behauptungslast. Demnach hat sie selbst einwandfrei unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen, die für die…
…nicht zur Erstattung (VfGH vom 2.3.2005, G 104/04). Die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung tritt bei Begünstigungstatbeständen gegenüber der Offenlegungspflicht das Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Wie auch sonst bei Befreiungs- und Begünstigungstatbeständen obliegt der Partei auch beim Erstattungstatbestand nach § 33 ErbStG eine besondere Behauptungslast…
…Herausgabepflicht, da die Auflösung der Stiftung eine Folge des Verhaltens des Stifters war, ihre Ursache in der Schenkung selbst. Der Erstattungstatbestand des § 33 lit.a ErbStG idF BGBl I 2005/26 ist somit erfüllt. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 7. November…
…Beitragsschuld wieder aufheben bzw. im Falle, dass zum Fälligkeitstag eine ordnungsgemäße Beitragsanmeldung eingereicht worden wäre, einen Erstattungstatbestand darstellen würde. Die Bf übersieht im Übrigen auch, dass die in der Beschwerde angeführte Frist von drei Jahren erst mit der Novelle BGBl. I Nr. 71/2003 mit…
…wieder aufheben bzw. im Falle, dass zu den betreffenden Fälligkeitstagen ordnungsgemäße Beitragsanmeldungen eingereicht worden wären, einen Erstattungstatbestand darstellen würde. Die Bf übersieht im Übrigen auch, dass die in der Beschwerde angeführte Frist von drei Jahren erst mit der Novelle BGBl. I Nr. 71/2003 mit…
…sich zieht und es nicht darauf ankommt, dass dies Folge des Widerrufs der ursprünglich getätigten Schenkung ist, ist nach dem Gesagten der Erstattungstatbestand des § 33 lit.a ErbStG auch hinsichtlich der Nachstiftungen erfüllt. Zu diesem Ergebnis führt auch der Umstand, dass "die Stiftung" widerrufen wurde…
…die zwingende Herausgabe auch der Nachstiftungen nach sich zieht und es nicht darauf ankommt, dass dies Folge des Widerrufs der ursprünglich getätigten Schenkung ist, ist nach dem Gesagten der Erstattungstatbestand des § 33 lit. a ErbStG auch hinsichtlich der Nachstiftungen erfüllt. Zu diesem Ergebnis führt auch…