… 2 AEG). Für sämtliche darin angeführten Produkt-Codes waren im maßgeblichen Zeitpunkt differenzierte Erstattungssätze (Art.2 Abs.1 lit.e) der VO 800/1999) festgesetzt. Mit Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen (als zuständige Zahlstelle iSd § 14 Abs.4 AVOG) vom 20.1.2000 erfolgte unter…
…worden. Auch bei der Abfertigung habe es keine Beanstandungen gegeben. Da die Angabe des Erstattungssatzes daher wegen eines von den Zollbehörden verursachten Irrtums unterlassen worden sei und dieser Irrtum auch offensichtlich sei, wäre Artikel 51 Absatz 1a Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999…
…vom 3. September 2003 | Erstattungssatz: | EUR 41,00/100kg | Menge: | 11.801 kg | Beantragte Erstattung: | 4.838,41 EUR | Geltende Erstattung: | - - - 0,00 EUR | Sanktionsbetrag (200%): | 9.676,82 EUR Entscheidungsgründe Am 11. September 2001…
…vom 7. August 2008 | Erstattungssatz | EUR 15,20/100 kg | Menge | 16.663,00 kg Zahlungshinweis Die Überweisung des Ausfuhrerstattungsbetrages auf das vom Ausführer bekannt gegebene Girokonto erfolgt durch das Zollamt Salzburg. Entscheidungsgründe Am 10. Oktober 2008 hat die Beschwerdeführerin (nachstehend…
…2008 | Erstattungssatz | EUR 54,20/100 kg | Menge | 536,00 kg | Erstattungsbetrag | EUR 290,51 Zahlungshinweis Die Überweisung des Ausfuhrerstattungsbetrages in Höhe von EUR 290,51 auf das vom Ausführer bekannt gegebene Girokonto erfolgt durch das Zollamt Salzburg. Entscheidungsgründe…
…ABl. L 279 vom 11.10.2006 | Erstattungssatz: | EUR 25,9/100 kg Lebendgewicht | Menge: | 16.813,64 kg Zahlungshinweis Die Überweisung des Ausfuhrerstattungsbetrages in Höhe von EUR 4.354,73 auf das von der Bf, bekannt gegebene Girokonto erfolgt durch…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 15.404,79 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 15. Mai 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/800913/04/2 - 17.972 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 15.014,78 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 26. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801194/01/2 - 17.517 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 15.611,65 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 22. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801208/04/2 - 18.033 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 15.391,93 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 18. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801132/04/2 - 17.957 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 16.509,66 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 18. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801132/05/2 - 19.261 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 15.353,36 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 24. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801172/01/2 - 17.912 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 16.068,23 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 24. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801172/02/2 - 18.746 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 15.313,93 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 24. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801172/03/2 - 17.866 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 15.613,08 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 25. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801186/04/2 - 18.215 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 15.859,94 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 20. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801149/01/2 - 18.503 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 15.313,93 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 20. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801149/02/2 - 17.866 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 15.353,36 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 21. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801160/05/2 - 17.912 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 15.431,36 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 21. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801161/01/2 - 18.003 Liter…
…Feld 47 der betreffenden Warenanmeldung erklärte Gewicht an Zucker in Höhe von 15.600,22 kg heranzuziehen, der Erstattungssatz zum maßgeblichen Zeitpunkt beträgt 41,67 €/100 kg. Entscheidungsgründe Am 17. Juni 2002 wurden unter WE-Nr. 900/000/801121/01/2 - 18.200 Liter…