Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 2. April 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind der…
…Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 machte der Bw neben Sonderausgaben (ua für Beiträge und Versicherungsprämien, Beiträge für Wohnraumsanierung und Schaffung, energiesparende Maßnahmen), außergewöhnliche Belastungen (ua für Ersatzbrillengläser, Kinderwagen, Apotheke usw.) noch Werbungskosten (ua für Umzugskosten iHv S 7.728,00 sowie für doppelte Haushaltsführung 3…
…RV/0092-I/09, ist festzuhalten, dass der UFS in der zitierten Berufungsentscheidung die Anschaffungskosten einer von einem Berufspiloten im Rahmen der Flugtätigkeit zwingend mitzuführenden Ersatzbrille als beruflich veranlasst qualifizierte. Dieser Fall ist jedoch mit dem berufungsgegenständlichen nicht vergleichbar. Abschließend wird bemerkt, dass die Kosten…
…15 Stk.) | € 200,00 | CD-Player (Discman mit Adapter für Kasseten-Radio) | € 50,00 | Ersatzbrillen | € 160,00 | Sonnenbrillen (optisch) | € 90,00 | Werkzeug und KFZ-Reparaturanleitung | € 54,00 | Tasche mit Artikel…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Christian Zeidler & Mag. Reinhard Pinkel Wirtschaftstreuhand OEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung…