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15 Treffer1602 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1366-W/03Gewährung eines Gesellschafterdarlehens durch einen Treuhänder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2007

…da eine Konzerntochtergesellschaft sich niemals erlauben würde, ihre Konzernobergesellschaft auf die bedeutungslose Rolle eines bloßen Ermächtigungstreuhänders herabzuwürdigen. Weiters seien auch die Überweisungen der Darlehensvaluta auf und von verschiedenen Konten erfolgt. Über die Berufung wurde erwogen: Darlehensverträge unterliegen gemäß § 33 TP 8 Abs 1 GebG 1957…

UFSW RV/3004-W/021. Kein Nachtrag oder Vertragswiederholung, sondern neuer Kreditvertrag 2. Kein für eine gebührenfreie Umschuldung maßgeblicher Gläubigerwechsel, wenn jetziger Kreditgeber bei ursprünglichem Darlehen als Darlehensgeber mit Vollrechtstreuhand auftrat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2009

…2001, 2001/16/0338 ergangen, in welchem sich der Gerichtshof mit dem Darlehensgeber als Ermächtigungstreuhänder auseinandersetzte: "In den Beschwerdefällen wurde der Treuhänder jeweils beauftragt, den ihm zur Verfügung gestellten Geldbetrag innerhalb von drei Tagen der jeweiligen Tochtergesellschaft zur Verfügung zu stellen und hierüber zu berichten…

UFSS RV/0215-S/08Sind Direktzahlungen des Treugebers an (seine) GmbH gesellschaftsteuerpflichtig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.02.2010

…alle weiteren Gesellschafterrechte (zB Stimmrecht bei der Generalversammlung) im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsanteil an der A-GmbH aus. Das vorliegende Treuhandverhältnis begründet daher eine Volltreuhand und keine Ermächtigungstreuhand, da dem Treugeber nicht nur Verfügungs- bzw Verwaltungsrechte sondern die Vollrechte hinsichtlich des Gesellschaftsanteils eingeräumt werden (VwGH…

UFSW RV/3615-W/08Darlehensgeber sind die Treugeberinnen, da eine Übertragung des Vollrechtes an den Treuhänder nicht erfolgte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2012

…einer Volltreuhandschaft die Beteiligung an der =GmbH; • Treuhandverhältnis 2 betrifft das Darlehen und ist als bloße Ermächtigungstreuhand ausgestaltet. TREUHANDVERHÄLTNIS 1 (VOLLTREUHAND) Gesellschafter: Treuhänder Gesellschaft: =GmbH In Anlehnung an die vom VwGH in seinem Erkenntnis 98/16/0133 vom 1. September 1999 dargelegten Unterscheidungsmerkmalen zwischen einer…

UFSW RV/0459-W/05Über einen Treuhänder gewährtes unverzinsliches Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2010

…Bw. in dessen Konzernabschluss einbezogen werde. Weiters meinte die Bw., dass der Treuhänder daher die faktisch rechtlich und wirtschaftlich stärkere Position gehabt habe. Eine Ermächtigungstreuhand sei bereits auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse auszuschließen. Das Darlehen sei von der E. AG gewährt, das sei ihre Konzernobergesellschaft…

UFSG RV/0225-G/04KVG: Gesellschafterzuschuss durch Schwestergesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2008

…der es im eigenen Namen, aber im Interesse des Treugebers auszuüben hat. Demgegenüber erwirbt der Treuhänder bei der Ermächtigungstreuhand nur ein Verfügungsrecht in Bezug auf ein Vollrecht, das beim Treugeber bleibt (VwGH 17.10.2001, 2001/16/0338). Vom Vorliegen einer Volltreuhandschaft kann im Hinblick…

UFSW RV/0593-W/05Unzureichende Ermittlungstätigkeit, wenn Abgabepflichtiger Unterlagen nicht vorlegt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2008

…die L.G. und die E.M.. Die Rolle der beiden Gesellschaften sei nicht über die eines reinen Boten hinausgegangen, weswegen von einer Ermächtigungstreuhand mit dem Ergebnis auszugehen sei, dass die Leistung von einem Nichtgesellschafter stamme und daher steuerfrei bleibe. Weiter wird eingewendet, dass der…

UFSW RV/2246-W/02Darlehen der Treugeber als Zugangsvoraussetzung beim Erwerb einer atypisch stillen Beteiligung durch den Treuhänder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

… 2 Z. 1 KVG dar. Handelt es sich um eine bloße Ermächtigungstreuhand, wodurch die Anleger als Gesellschafter anzusehen wären, so ergibt sich die gemeinsame Betrachtung von Einlage und Darlehen als Gegenleistung durch die Verpflichtung der Anleger im Treuhandvertrag und im Zeichnungsschein einen Treuhandbetrag von S…

UFSW RV/1236-W/02Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (wirtschaftliche Betrachtungsweise)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 1/2

…31 ff; Turnher, Grundfragen des Treuhandwesens, Verlag Österreich 1994, 41 ff.). Das Kapitalverkehrsteuergesetz unterscheidet nicht zwischen Vollrechtstreuhand und Ermächtigungstreuhand, der bloße Stellvertreter ist allerdings nicht Gesellschafter. Ob der Treuhänder oder Treugeber Gesellschafter ist, hängt daher von den speziellen Vereinbarungen ab. Liegt eine Vollrechtstreuhand (Fiduzia) vor…

UFSW RV/0793-W/03Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (Wiederaufnahmsgründe, Identität der Sache, endgültiger Bescheid)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 1/2

…31 ff; Turnher, Grundfragen des Treuhandwesens, Verlag Österreich 1994, 41 ff.). Das Kapitalverkehrsteuergesetz unterscheidet nicht zwischen Vollrechtstreuhand und Ermächtigungstreuhand, der bloße Stellvertreter ist allerdings nicht Gesellschafter. Ob der Treuhänder oder Treugeber Gesellschafter ist, hängt daher von den speziellen Vereinbarungen ab. Liegt eine Vollrechtstreuhand (Fiduzia) vor…

UFSW RV/0788-W/03Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (Wiederaufnahme des Verfahrens, endgültiger Bescheid)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 1/2

…31 ff; Turnher, Grundfragen des Treuhandwesens, Verlag Österreich 1994, 41 ff.). Das Kapitalverkehrsteuergesetz unterscheidet nicht zwischen Vollrechtstreuhand und Ermächtigungstreuhand, der bloße Stellvertreter ist allerdings nicht Gesellschafter. Ob der Treuhänder oder Treugeber Gesellschafter ist, hängt daher von den speziellen Vereinbarungen ab. Liegt eine Vollrechtstreuhand (Fiduzia) vor…

UFSW RV/0642-W/03Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (endgültiger Bescheid/Wiederaufnahme des endgültigen Bescheides)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 1/2

…31 ff; Turnher, Grundfragen des Treuhandwesens, Verlag Österreich 1994, 41 ff.). Das Kapitalverkehrsteuergesetz unterscheidet nicht zwischen Vollrechtstreuhand und Ermächtigungstreuhand, der bloße Stellvertreter ist allerdings nicht Gesellschafter. Ob der Treuhänder oder Treugeber Gesellschafter ist, hängt daher von den speziellen Vereinbarungen ab. Liegt eine Vollrechtstreuhand (Fiduzia) vor…

UFSW RV/1171-W/02Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (Wechsel zwischen Ziffern des § 2 KVG möglich, keine freiwillige Leistung, Wiederaufnahme des Verfahrens)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 1/2

…31 ff; Turnher, Grundfragen des Treuhandwesens, Verlag Österreich 1994, 41 ff.). Das Kapitalverkehrsteuergesetz unterscheidet nicht zwischen Vollrechtstreuhand und Ermächtigungstreuhand, der bloße Stellvertreter ist allerdings nicht Gesellschafter. Ob der Treuhänder oder Treugeber Gesellschafter ist, hängt daher von den speziellen Vereinbarungen ab. Liegt eine Vollrechtstreuhand (Fiduzia) vor…

UFSW RV/1230-W/02Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (Wechsel zwischen Ziffern des § 2 KVG möglich, 1 Bescheid/mehrere Bescheide)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 1/2

…31 ff; Turnher, Grundfragen des Treuhandwesens, Verlag Österreich 1994, 41 ff.). Das Kapitalverkehrsteuergesetz unterscheidet nicht zwischen Vollrechtstreuhand und Ermächtigungstreuhand, der bloße Stellvertreter ist allerdings nicht Gesellschafter. Ob der Treuhänder oder Treugeber Gesellschafter ist, hängt daher von den speziellen Vereinbarungen ab. Liegt eine Vollrechtstreuhand (Fiduzia) vor…

UFSW RV/1114-W/02Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 1/2

…31 ff; Turnher, Grundfragen des Treuhandwesens, Verlag Österreich 1994, 41 ff.). Das Kapitalverkehrsteuergesetz unterscheidet nicht zwischen Vollrechtstreuhand und Ermächtigungstreuhand, der bloße Stellvertreter ist allerdings nicht Gesellschafter. Ob der Treuhänder oder Treugeber Gesellschafter ist, hängt daher von den speziellen Vereinbarungen ab. Liegt eine Vollrechtstreuhand (Fiduzia) vor…